Urheberrechtsabgaben auf Drucker?: Der aktuelle Stand: CD- und DVD-Brenner
Bereits seit 2003 zahlen die Hersteller von CD- und DVD-Brennern pro verkauftem Gerät eine Urheberrechtsabgabe, die im Fall der reinen CD-Geräte derzeit 7,21 Euro beträgt. Diese Abgabe wird normalerweise auf den Verkaufspreis aufgeschlagen und so an die Kunden weitergereicht. Aber auch auf die Rohlinge wird eine Gebühr erhoben. Ihre Höhe bemisst sich nach der Spieldauer, bei DVD-Rohlingen mit 4,7 GByte Kapazität werden beispielsweise 17,4 Cent fällig. Die Geräteabgaben fließen jedoch nicht vollständig an die VG Wort, sondern zu Teilen auch an die VG Bild-Kunst, die die Rechte unter anderem von Fotografen, bildenden Künstlern und Filmschaffenden vertritt, sowie an die GÜFA
(Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten), die vor allem die Rechte an erotischen Filmen vertritt.
Die auf Rohlinge erhobenen Gebühren hingegen gehen genauso wie die ältere Leerkassettenabgabe an die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), die man auch als eine Art „VG Musik“ bezeichnen könnte.