Urheberrechtsabgaben auf Drucker?: Die Argumente: VG Wort
Die VG Wort ist der Ansicht, dass es den klagenden PC- und Drucker-Herstellern "nur darum geht, die Zahlung der geschuldeten Urheberrechtsvergütung möglichst lange hinauszuzögern". Sie begründet das mit dem Hinweis, dass die Gegenseite eine Sprungrevision, also den direkten Gang zum Bundesgerichtshof unter Auslassung des Oberlandesgerichts, abgelehnt habe. Die Höhe der Vergütung für Multifunktionsgeräte orientiert sich laut VG Wort an einer Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt in München. Die Schiedsstelle habe festgelegt, dass sich die Gebühren nach den gesetzlichen Tarifen für Kopiergeräte richten sollen. Die Vergütungspflicht für Drucker und Plotter begründet die VG Wort mit einer Studie, die sie 2002 bei der GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) in Nürnberg in Auftrag gegeben hatte. Danach benutzen drei von vier Personen zu Hause und an ihrem Arbeitsplatz urheberrechtlich geschütztes Material, wobei 66,5 Prozent davon auf dem betrieblichen Drucker ausgegeben werden.