Urheberrechtsabgaben auf Drucker?: Die Argumente: Bitkom
Grundsätzlich hat der Bitkom nichts gegen Urheberrechtsabgaben. Streit gibt es jedoch über deren Höhe, die Art, wie sie erhoben werden, und auf welche Geräte sie erhoben werden. So sind die Abgaben auf Multifunktionsgeräte, die sich wie analoge Kopierer zum Vervielfältigen von Dokumenten einsetzen lassen, nach Ansicht der Bitkom gerechtfertigt. Allerdings ist die von der VG Wort geforderte Höhe dieser Gebühren nach Ansicht des Verbands nicht angemessen. Laut Bitkom orientieren sich die Forderungen der VG Wort noch an den Abgaben von Kopiergeräte, die in den 70er Jahren 5.000 Euro und mehr kosteten. Diese Gebühren zu übertragen auf Geräte, die bereits zu Preisen ab 50 Euro erhältlich sind, sei nicht angemessen. Die Geschäftsführerin der klagenden Firma HP, Regine Stachelhaus, befürchtet, dass sich Multifunktionsgeräte, die durch die Urheberrechtsabgaben entsprechend verteuert würden, in Deutschland nicht mehr verkaufen lassen.
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder wies darauf hin, dass es in den Nachbarländern wie etwa den Niederlanden entsprechende Gebühren nicht gebe und die Geräte daher deutlich billiger verkauft werden könnten. Aufgrund des Preisunterschieds würden die Kunden die Geräte daher zunehmend übers Ausland beziehen.
Im Falle von Druckern, Plottern und PCs argumentiert Bitkom, dass es sich bei diesen Geräten um keine Kopiergeräte handele. Bernhard Rohleder ist der Ansicht, dass es nicht sein könne, dass grundsätzlich alle Geräte, mit denen sich Kopien anlegen lassen, vergütungspflichtig sein sollen. Die Vereinigung lehnt daher Urheberrechtsabgaben für diese Geräte ab. Zudem präsentierten die Druckerhersteller Epson, Canon, Kyocera, HP und Xerox im Januar dieses Jahres die Ergebnisse einer von ihnen ebenfalls bei der GfK in Auftrag gegebenen Studie zur Nutzung von Druckern. Dabei wurden rund 1.000 Anwender an Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie in Privathaushalten zur Art der von ihnen ausgedruckten Dokumente befragt. Bei 39,6 Prozent der Ausdrucke in Betrieben und 35,8 Prozent der privaten Drucke war danach der Inhalt nicht selbst erstellt. Ob diese Dokumente jedoch urheberrechtlich geschützt waren oder nicht, bleibt in der Pressemitteilung offen. Leider wurde das bei der Untersuchung gesammelte Datenmaterial nicht en detail veröffentlicht.