Urheberrechtsabgaben auf Drucker?: Die Argumente: Bundesjustizministerium
Das Ministerium hat in einem ersten Entwurf des zweiten Korbs der Urheberrechtsnovelle vorgeschlagen, dass pauschale Vergütungen für private Kopien nicht mehr vom Gesetzgeber oder von den Gerichten geregelt, sondern in einem freiwilligen Schlichtungsverfahren von den Beteiligten selbst ausgehandelt werden sollen. Die Abgaben sollen dabei fünf Prozent des Verkaufspreises eines Geräts nicht übersteigen dürfen. In einer ersten Stellungnahme nannte der Bitkom den Entwurf „einen Schritt in die richtige Richtung“ und begrüßte vor allem die Fünf-Prozent-Regelung. Die jedoch wurde von einem Vertreter der VG Wort stark kritisiert, der die Vorschläge insgesamt sogar als „absurd“ bezeichnete. Der Verein hält es für unwahrscheinlich, dass sich die Parteien im vorgesehenen Schlichtungsverfahren selbst über die Höhe der Gebühren einigen können. Stattdessen würden wohl auch in Zukunft die Gerichte angerufen werden müssen. Sämtliche bislang schriftlich veröffentlichten Stellungnahmen finden Sie hier.