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Verstopfte Düse - was kann ich tun?

Brother MFC-J5320DW▶ 1/17

Frage zum Brother MFC-J5320DW: Multifunktionsdrucker, A3 (Tinte) mit A3 (Scan bis A4), Kopie, Scan, Fax, Farbe, 22,0 ipm, 20,0 ipm (Farbe), Randlosdruck, Ethernet, Wlan, Duplexdruck, Simplex-ADF (35 Blatt), Touch-Display (6,9 cm), kompatibel mit LC-223BK, LC-223C, LC-223M, LC-223Y, LC-225XLC, LC-225XLM, LC-225XLY, LC-229XLBK, 2014er Modell

Passend dazu Brother LC-225XL/229XL 4er-Multipack (für 1.200 Seiten) ab 68,00 €1

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von
Hallo,

habe festgestellt, dass eine Düse verstopft ist. Leider ist offenbar auch mit Reinigen nichts mehr zu machen, habe schon 5 Mal gereinigt, ohne Erfolg.

Was kann ich noch tun?

Gruß
Sylvie
Beitrag wurde am 12.10.16, 22:29 Uhr vom Autor geändert.
von
Der GWL-Anspruch besteht 2 Jahre, allerdings kehrt sich die Beweislast nach 6 Monaten um, dh der Käufer muss beweisen, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt bereits zumindest angelegt war.

Es ist eben nun die Frage, wie genau es OTTO damit nimmt, sprich, ob ihnen ein zufriedener Kunde so viel wert ist, dass sie diesem diese Beweislast nicht aufbürden.

Einen Versuch ist es mMn zumindest wert, allerdings muss man explizit darauf hinweisen, dass man GWL und nicht die Herstellergarantie in Anspruch nehmen will.

Fragen kostet ja nichts, und wenn OTTO einen entsprechenden Beweis verlangt, dann kann man es ja noch immer bleiben lassen. Jedenfalls steht Dir der GWL-Anspruch rechtlich zu, Du musst Dich nicht mit der Herstellergarantie abspeisen lassen.
von
Danke Avent! Sollte ich das klären, bevor ich den Drucker an OTTO sende?

Könnte ich das als Antwort an OTTO (Beitrag 34) schreiben:

"Sehr geehrte .............,

es geht mir nicht um die Garantie bei BROTHER, sondern um die Gewährleistung bei Ihnen.
Bitte nehmen Sie kurz Stellung.

Mit freundlichem Gruß"

Oder würdet ihr das anders formulieren?

Gruß
Sylvia
Beitrag wurde am 30.10.16, 12:59 Uhr vom Autor geändert.
von
Vielleicht so:

"Um allfällige Missverständnisse auszuschließen: Ich möchte meine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wahrnehmen und nicht die Herstellergarantie von Brother.

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, welche Informationen Sie zur Bearbeitung des Geschäftsfalls benötigen und wohin ich das Gerät bringen bzw schicken soll."
von
Ah, gut! Danke Adent! Werde berichten, wie OTTO reagiert hat.

Gruß
Sylvia
von
Hallo,

hier die Antwort von OTTO. Wie soll ich mich verhalten?

"Sehr geehrte Frau ........,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Generell haben Sie natürlich einen gesetzlichen Garantieanspruch von zwei Jahren auf den Drucker "Brother MFC". Bevor wir jedoch einen Austausch bzw. Abholung des Gerätes veranlassen, bitten wir Sie, wie auch in unserer vorstehenden Nachricht mitgeteilt, dass Sie sich direkt an den Hersteller wenden. Dieser bietet von sich einen Abhol- sowie Vor-Ort-Service an. Aus diesem Grund ist eine Behebung des Defektes seitens des Herstellers gleich selbst möglich.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

.......................
Kundenbetreuung

OTTO Office GmbH & Co KG · 20088 Hamburg"

Gruß
Sylvia
von
Die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen obliegt dem Verkäufer, und das ist nun einmal der OTTO-Versand und nicht der Hersteller.

Es mag schon sein, dass eine Behebung des Defektes seitens des Herstellers gleich selbst möglich ist, vor allem aber wäre es für OTTO natürlich das bequemste und günstigste, interessiert uns aber nicht!

Auffällig und irritierend an der Antwort ist, dass die Begriffe "Garantie" und "gesetzliche Gewährleistung" zum Nullum "gesetzliche Garantie" verbunden werden. MMn spielt man hier bewusst mit dem undifferenzierten Umgang mit den beide Begriffen in der Laiensphäre, um den Käufer doch irgendwie auf die Garantie-Schiene umzuleiten.

Wie OTTO in seinen AGB im einschlägigen Abschnitt korrekt schreibt:

"Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung/Neulieferung sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen."

Und die zitierten gesetzlichen Ansprüche hat der Käufer gegen den Verkäufer, Punkt.

Es gibt mMn 3 Möglichkeiten:

1. OTTO nochmals auf seine gesetzliche Verpflichtung hinweisen und warten, was zurückkommt.

2. Das Gerät ohne "Zusage" von OTTO einfach so einschicken. Ist halt die Frage, ob sie es annehmen. Zur genauen Abwicklung der GWL-Ansprüche steht prima vista jedenfalls nichts in den AGB oder FAQs, da werden sie es eigentlich schwer ablehnen können, aber man weiß ja nie.

3. Das Gerät tatsächlich an Brother schicken (od abholen lassen?) samt deutlichem Hinweis, seine Gewährleistungsansprüche wahrzunehmen UND mit obigem Mail von OTTO. Da würde es mich aber wiederum nicht wundern, wenn Brother das mit dem Hinweis, der Verkäufer sei zur Erfüllung dieser Ansprüche verpflichtet, ablehnen würde.
von
Hallo Adent,

danke erst mal!

Ja, mir kommt es auch so vor, als ob der Kunde für dumm verkauft werden soll. Allerdings hat die Sachbearbeiterin aufgrund deines Textes ja gesehen, dass das hier kaum Sinn macht.

Ich werde jetzt nochmal auf die Gewährleistung hinweisen.

Berichte weiter....

Gruß
Sylvia
von
Hallo,

ich weiß nicht, ob das so richtig ausgedrückt ist. In aller Regel wendest du dich an den Händler und oder schickst es ihm direkt. Was der dann damit macht ist ja seine Sache. Wahrscheinlich wird das dann eben auch nur zu Brother geschickt. Aber wie dem auch sei, innerhalb der ersten 6 Monate dürfte das in aller Regel recht unproblematisch sein.

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Hallo Ronny,

die ersten 6 Monate sind ja überschritten. Der Drucker wurde von mir im Februar d. J. gekauft.
LG
Sylvia
von
Hallo,

hier die Antwort von OTTO. Sie senden mir einen neuen Drucker!!! Besten Dank an alle, die mir dabei die Stange gehalten haben. Inbesondere geht Dank an Adent und Powdi!
Auch hier zeigt sich wieder mal, nicht zu früh aufgeben!

Würdet ihr mir empfehlen, die Nachbauten rauszunehmen und den Stopfen daraufzumachen?

"Sehr geehrte Frau ........,

vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung.

Da Sie sich nicht mit dem Hersteller Brother in Verbindung setzen möchten, veranlassen wir selbstverständlich umgehend einen Umtausch des Druckers.

Bitte verpacken Sie das Gerät und legen eine Kopie der Rechnung bei. Unser Logistikpartner DPD wird dann die Ware innerhalb der nächsten drei Werktage bei Ihnen abholen. Leider können wir Ihnen keinen genaueren Termin nennen, da OTTO Office keinen Einfluss auf die Tourenplanung hat.

Die neue Lieferung erhalten Sie morgen im Laufe des Tages mit DPD.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

..............................
Kundenbetreuung

OTTO Office GmbH & Co KG · 20088 Hamburg"


Gruß
Sylvia
Beitrag wurde am 01.11.16, 18:09 Uhr vom Autor geändert.
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