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Gewährleistung ab 2022 - Beweislastumkehr erst nach zwölf Monaten

von
Seit dem 1. Januar gelten in Deutschland neue Bestimmungen für die Gewährleistung von Händler. Durch die Verdopplung der Frist bis zur Beweislastumkehr dürfte man diese bei einem zukünftig defekten Drucker im ersten Jahr einfacher durchsetzen können.

Gewährleistung ab 2022: Beweislastumkehr erst nach zwölf Monaten von Ronny Budzinske
von
Aus dem Grund dieser Drucker-Reisefähigkeit habe ich mir keinen Tank-Drucker gekauft, bei dem ich selbst nicht den Resttintenbehälter wechseln kann ...
von
Hallo,
Der Zusammenhang erschließt sich mir gerade nicht. Die Tinte wird ja kaum aus dem Resttintentank geflossen sein - hier ist doch sicher die Zuleitung geplatz oder sowas in der Art.

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Es ist nichts passiert.

Ich habe den Eco-Tank ja nicht gekauft, weil ich die Befürchtung hatte, dass aus dem Gerät eingefüllte Tinte auslaufen könnte, wenn ich diesen einmal in weiter Ferne zu Epson, auf dem Versandweg, schicken müsste, um dort den Resttintenbehälter wechseln zu lassen.

Bei einem Patronendrucker kann ich die Patronen herausnehmen, um ihn dann zu verschicken. Hier muss ich keine Angst haben, dass beim Transport Tinte ausläuft.

Vielleicht ist meine Befürchtung beim Tintentankdrucker ja unbegründet ...
von
Hallo,
das ist in der Regel keine gute Idee bei einem Tintendrucker. Also ich habe auch schon einige Tintendrucker verschickt. Ich denke das ist unbegründet :)

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
@ Jo-ker, @ronny @ maximilian59

Na ihr macht mir Freude, jetzt habe ich einen Knödel im Hals. Ich Trottel muss ich schon gleich sagen , hatte mir schon im Sommer vorsorgliche einen Ersatzbehälter gekauft ( für den Fall, dass dieser wegen des überall einziehenden Teilemangels nicht verfügbar wäre- aktuell erleben wir das gerade beim fast neuen Auto meines Mannes, dem ein Reh rein gelaufen ist :( )
Bis heute wusste ich gar nicht, dass man den nicht selbst tauschen soll (ok, hatte das auch noch nicht näher nachgelesen).

Aber jetzt mal eine für mich und hoffe auch für Euch interessante rechtliche Gegenüberstellung bzw. Fragestellung.

Ihr kennt ja sicher die BGH Rechtsprechung in Bezug Garantie und Vertragswerkstatt-Auto:

""Die Karlsruher Richter entschieden, dass eine solche Beschränkung der Garantie unwirksam ist und Kunden damit auch weiterhin einen Garantieanspruch gegen den Hersteller haben – auch dann, wenn Sie ihr Auto in einer „freien“ Werkstatt haben warten lassen (Urteil vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12)."""


Ich gehe jetzt mal nicht gleich von einer freien Werkstatt oder Hobbybastler aus ( obwohl die manchmal echt gut oder gar besser sind) . Aber wäre es nicht möglich in dem Fall ohne Garantieverlust, den Behälter auch in einer Werkstatt direkt in der Nähe tauschen zu lassen? Bei mir in der Nähe nicht mal 2 km befindet z.B. ein Expert mit Werkstatt, bei welchem wir sogar Kunden sind.
Dann braucht man Drucker zumindest nicht schon wieder so wie von @jo-ker berechtigt befürchtet in der Weltgeschichte rum zu schicken, um dann gegebenenfalls zu solch einem "Reise"ergebnis , wie es in meinem Fall war zu kommen.
Also ich würde zumindest auf dieses Auto BGH Urteil verweisen und auch begründen, dass im Falle eines Versandes, bedauerlicherweise mit solchen Folgen zu rechnen ist.
Vorsorglich müsste man auch die Kosten bei einem Speditions/Kurierversand oder Eigenanfahrt bei mehreren hundert Kilometern + den Austauschkosten gegenüberstellen.
Also kurz gesagt ob dies zumutbar oder angemessen ist .

Im Falle , dass der Drucker so wie meiner ankommt wird auch nicht die Transportversicherung von DHL z.B. greifen, wenn in der Tat festgestellt wird , dass diese Art Drucker , sobald diese befüllt sind nicht über der normalen Versandweg transportfähig sind. Wenn die äußere Verpackung bei Ankunft nicht deutlich beschädigt war , wird es schwer zu beweisen, dass der Transportdienstleister dies verursacht hat. Denn auf den Kopf stellen , zur Site kippen, wüsste ich nicht wie dies bewiesen werden soll, außer man würde eventuell eine genaue Gutachteruntersuchung veranlassen, dass zumindest die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist.

@maximilian59 scheint ja mit seinem zugesendeten befüllten Drucker Glück gehabt zu haben oder ich Pech. Wie ( Versandart) wurde Dir denn der Drucker zugsendet? Wie weit war die Strecke? Du hast nat. recht, wenn Du anbringst, dass man alle eingesendeten Drucker und wie diese ankamen betrachten muss. Oder auch wie @ Ronny anmerkte, passiert dies wirklich nur bei den 1288 betroffenen Drucker ( bzw. bei auch bei Drucker wo eventuell später mal ein Problem am Tintensystem auftritt). Wobei die Verpackungs-Versand- Behandlungsanleitung/ von Canon ( Handbuch) ja nicht nach auftreten des Herstellerfehler, erstellt wurde, sondern davor. Also vermute ich mal , dass man tatsächlich davon ausgeht, dass dies auch bei Druckern passieren kann, welche nicht von dem Rückruf betroffen waren.
Denke die haben nicht umsonst da rein geschrieben, man solle den Karton mit Oben beschriften und bei Speditionsversand den Fahrer noch mal darauf aufmerksam machen.
Aber hier ist dann Schluss damit, was der Kunde tun kann (außer vielleicht noch Beten), sobald ein weiterer Fahrer , Logistikarbeiter ect. ins Spiel kommt kann man nur hoffen , dass er/sie das liest und sich daran hält. Eine automatische Transportbandsortierung in einem Verteilerzentrum ist aber auch schon wieder so Ding ....
von
Hallo,

also beim Canon Maxify GX6050 kannst du den Resttintenbehälter selbstverständlich selbst wechseln. Dazu muss nur eine Schraube rausgedreht werden.

Ich werde mal CAnon fragen, was hier schief gegangen sein kann.

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Lieber Herr Budzinske,
ob die Reisefähigkeit eines Druckgerätes zutrifft ist nicht das Problem des Käufers.
Das möchte ich klar herausstellen, da der Käufer das nicht beurteilen und deshalb auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Privatus
von
@privatus schön und gut. Nur wer hat das behauptet?

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Schade das die Beweislastumkehr nur für die ersten 12 Monate nach dem Kauf gilt.
Schön wäre eine Dauer von 60 Monaten. Damit würden nur noch hochpreistige Geräte angeboten. Ein Gewinn für uns alle.
von
Hi @privatus!

Im gesetzl. Gewährleistungsfall und Garantiefall ( wenn der Versand bzw. die Haft dafür nicht explizit ausgeschlossen wurde ) natürlich, so meinten wir das auch nicht ( ich schließe mich mal mit ein ) .

Aber @jo-ker sprach ja von einem Einsenden für den Fall, dass dieser Resttintenbehälter ( Verbrauchsmaterial) irgendwann gewechselt werden muss, weil er voll ist. Dies fällt ja weder unter Gew- oder Garantie. Zumindest derzeit, soll/ muss der in einer Canon Werkstatt gewechselt werden.
Hier bin ich mir ehrlich gesagt nicht so sicher , ob zumindest beim Hinsenden an die Werkstatt , die Haftung beim Versender , in dem Fall der Kunde verbleibt, weswegen ich mich den Bedenken zur allg. Reisefähigkeit von @jo-ker und @budze anschließen muss.
Sollte ich da auf dem falschen Dampfer sein, würde es mich freuen, wenn Du mir hier dazu was verlinken könntest. Urteil o.ä.
Könnte natürlich auch sein, dass es davon abhängig ist ob mir die Werkstatt einen Versandbeleg zusendet oder ich selbst dafür aufkomme - also immer darauf bezogen wenn es kein Gewährleistungs & Garantiefall ist .
Interessant wäre auch, ob es davon abhängig wäre , wenn man noch während der Zeiträume einsenden würde , auch wenn dies nur ein Verbrauchs/ Verschleisskundendienst ist , in dem Fall einer Beschädigung auf dem Versandweg wie in meinem Fall, wiederum die gesetzl- oder Garantie dafür aufkommen würde. Besonders wenn nicht explizit auf fehlende Reisefähigkeit mit normalen Versand hingewiesen wurde).
Beitrag wurde am 26.01.22, 15:12 Uhr vom Autor geändert.
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