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Unseriöse Abwicklung bei druckerpatronen.de

von
"Du denkst der Kunde ist König. Wir auch."So wirbt Druckerpatronen.de in einem Beitrag in Facebook. In der Realität hat diese Firma eine eigentümliche Vorstellung vom König Kunde was folgendes eigenes Erlebnis dokumentiert:
Ich habe vor Weihnachten bei Druckerpatronen.de  eine Bestellung über 19.99 € geordert.  Dies ist sehr günstig und wurde auch sofort auf Rechnung am 21.12.18 geliefert. Leider vergaß ich im Weihnachtstrubel die Rechnung zu zahlen. Für solch einen Fall hat sich die Firma ein einträgliches Geschäftsmodell angeeignet. Sie versendet die Rechnung nicht mit der Ware, sondern getrennt per e-mail. Da ich normalerweise Online Einkäufe direkt bezahle wurde diese Rechnung im Weihnachtstrubel vergessen. Am 19.1.19 erhielt ich von der Anwaltskanzlei Pamela Menzel aus Iserlohn eine Forderung von 95.22 € mit der Bemerkung dass ich nach mehrmaliger Mahnung noch nicht gezahlt habe. Dazu ist zu sagen, dass ich weder eine, noch mehrere Mahnungen erhalten habe. Sie sind auch nicht im Spam gelandet. Es ist natürlich meine Schuld die Zahlung zu vergessen, aber ohne Mahnung gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten nachdem nicht einmal ein Monat vergangen ist, ist ungewöhnlich und fordert einige Recherche heraus. Der Geschäftsführer von Druckerpatronen.de ist Herr Frank Menze und die Rechtsanwaltskanzlei gehört Pamela Menze dies wäre unter normalen Umständen keiner Erwähnung wert, aber unter diesem unseriösen Ablauf hat dies ein Gschmäckle. Es gibt immer wieder Abwandlungen von einträgigen Geschäftsideen. Dies ist zwar zulässig aber nicht seriös. Seriöse Händler beauftragen Inkassofirmen nach mindestens Zwei Mahnungen. Wie war das mit König Kunde? Ich bin sehr verärgert und kann nur empfehlen bei seriösen Online Händlern einzukaufen oder die Überweisung der separat gesendeten Rechnung nicht zu versäumen. Ich jedenfalls werde diesen Händler aus meiner Liste streichen. Dies werde ich auch in anderen entsprechenden Foren publizieren.
von
Druckerpatronen.de auch ich wurde in gleicher Weise beschissen.

Dehnen gehört das Handwerk gelegt.
von
Nicht alle sind so fit mit Internet und Paypal. Der Freund von dem ich hier schrieb ist 70 Jahre alt! Der wusste nicht wo er sein Paypal Konto einsehen kann. Das haben wir dann gemeinsam gemacht und festgestellt dass er nicht im Voraus bezahlt hatte. Er bezahlt sonst immer alles per Paypal und hatte nie Probleme. Für mich ganz einfach eine Masche um der „Dame“ Klienten zu beschaffen.
von
Hallo, Willkommen im Club!!

Eben habe ich mit der Kanzlei Menze über meine angeblich veräumte Rechungszahlung der Ware in Höhe von 22,46€ telefoniert. Die schlagen doch glatt Mahngebühr 5€ + Rechtsanwaltsschreiben 58,50€ + Post und Telekomunikation 11,70 + 4,12% Basiszusatz aus Hauptforderung 0,23€ ergibt in Summe Sage und Schreibe 97,89€ obwohl ich nie eine Rechnung bzw Mahung erhalten habe. Das sind 75€ mehr als die Ware wert ist.
Wenn ich das von Jörg, Rodolf + Hannah lese steigt mir die Hutschnur, dazu noch meine Sache: Das ist glatter Betrug und erschleichen von unberechtigten Forderungen. Jetzt beweise mal dass die Keine Rechung und Keine Mail bzw. eine falsche E-Mail Adresse haben!!! Noch dazu stecken Internetverkäufer und der Rechtsanwalt unter einer Decke! HAha guter Witz!
Abgesehen davon, dass ich weder eine Rechung noch wie angegeben mehrere Mahungen per Mail erhalten haben soll. Pflaumt mich die unverschämte "Gehilfin" lautstark an "Sie sind doch selbst schuld wenn Sie eine falsche Mailadresse angegeben da könne ihr Mandant ja nix für". Ich habe mir nämlich die angeblich gesendeten Mails, die eine falsche Mailadresse vorweisen per Post schicken lassen. Das Schreiben beinhaltet wiederum eine Zahlungsauffoderung in Höhe von 97,89€ die ich in 2 Werktagen überweisen soll. Die hat mich nicht mal mehr zu Wort kommen lassen. Ich konnte sie dann doch mal fragen, ob sie nicht sachlich bleiben könne und ob sie mir die weitere Vorgehensweise mal erklrärt... "Sie wäre ja nicht dumm und könne dies noch mal mit ihrem Mandanten durchsprechen, und legt mitten im Gespräch auf.
Bin mal gespannt was da jetzt noch kommt.

Ich sage nur "Pfui Teufel"! AUF KEINEN FALL KAUFE ICH BEI DRUCKERPATRONEN.de
Beitrag wurde am 28.02.20, 17:37 Uhr vom Autor geändert.
von
diese Postings mögen zwar die Meinung eines Users darstellen, es fehlen aber doch so einige Informationen, damit man den Vorgang beurteilen kann. Wenn ich etwas online bestelle, dann ist die Eingabe einer Email-Adresse ein Pflichtfeld, um mit dem Händler kommunizieren zu können, und wenn ich etwas bestelle, dann ist es das erste, was ich erwarte, und auch immer bekomme, eine Auftragsbestätigung, meist innerhalb von Minuten bis Stunden, und wenn da schon keine Auftragsbestätigung kommt, wäre das ein Grund nachzufassen, denn diese Email-Adresse wird dann auch für weitere Mitteilungen, Versandmeldung, Paketnummer etc verwendet, und auch für die Rechnung, und auch Mahnungen. Eine Rechnung gehört nicht in eine Lieferung, als Warenbegleitschein wird üblicherweise eine Packliste verwendet, ohne Preisangaben. Die Diskussion dreht sich jetzt darum, ob und wie man nachweisen kann, ob und wie die Rechnung versandt wurde, ob die Email-Adresse richtig war etc. Die Zahlungspflicht entsteht mit dem Betätigen des Bestell-Buttons. Ob nun der Händler hier besonders ruppig versucht, Forderungen einzutreiben, Aufschläge zu erheben etc kommt jetzt noch dazu, nachdem die Zahlung fällig geworden ist, da gäbe es vielleicht auch kundenfreundlichere Wege, den Kunden über die Fälligkeit zu informieren . Zu diesem Zeitpunkt kann dann auch der Eindruck entstehen, daß es sich um eine Art Geschäftsmodell handelt.
von
Hallo ins Forum,

ich kann die hier geschilderten Vorgänge nur bestätigen.
Absolut unseriöse Vorgehensweise:
- bei mir keine Möglichkeit der paypal-Zahlung oder dergleichen angeboten
- nur Vorkasse oder Rechnung
- Rechnung wurde nur per Mail zugestellt
- vergessen die Rechnung zu bezahlen
- Schreiben vom Anwaltskanzlei Menze, mit Angabe, dass zwei Mahnungen gesendet wurden
- nach einem Anruf wurde mir mitgeteilt, dass die Mahnungen nur per Mail versendet werden
- wenn diese tatsächlich versendet waren, wurden diese bei der heutigen Vielzahl der Spammails mit Zahlungsaufforderungen von mir natürlich nciht geöffnet
Ergebnis: da hier kein schriftlicher/postalischer Austausch, liegt hier eindeutig ein für mich betrügerische Masche mit entsprechendem Vorsatz vor.
VG Jörg Diekmann
von
Es entschließt sich mir nicht, woraus man den Anspruch einer schriftlichen Rechnung ableiten kann; wenn man bereit ist, online zu bestellen, dann gehören dazu auch die weiteren Schritte, Auftragsbestätigung, Rechnung, auch Ankündigung einer Lieferung - DHL etc Paketnummer, auch andere Mitteilungen, daß sich die Lieferung verzögert, nur zum Teil ausgeliefert werden kann, Mahnungen etc. Dieser Ablauf ist dermaßen üblich mit Online-Anbietern, daß ich mich nicht mehr erinnern kann, eine schriftliche Rechnung bekommen zu haben. Dies ist sicher keine 'Masche'. Daß dieser Lieferant Paypal nicht anbietet, ist seine Entscheidung, man kann das akzeptieren oder woanders kaufen. Es steht aber jedem frei, im Rechtsweg dieses Geschäftsmodell überprüfen zu lassen, ob die Forderung berechtigt ist, ob die Mahnkosten überschritten werden etc.
von
,

du kannst ja dort mal testweise einen Artikel in den Warenkorb legen. Die schlagen als Standard die Zahlung per Rechnung vor - dann machen das wohl auch viele, ist ja erstmal unverfänglich. Alternativ wird wohl auch nur die Vorkasse angeboten.

Normal ist dann aber imo, das man mit der Ware eine Papierrechnung bekommt - das scheint hier wohl nicht der Fall zu sein. Eine Rechnung per Post soll 2 Euro kosten.

Eventuell wird die Zahlungsaufforderung ja auch nicht direkt bei erfolgter Bestellung, sondern u.U. erst exklusiv per Mail versendet.

Da sind dann schon ein paar Fallstricke drin...

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
viele Lieferungen bekomme ich mit einer Packliste - ohne Preise, und manchmal wird eine Rechnung auch als Packliste verwendet - z.B. mit Stempel drauf 'gepackt durch.....', aber die Rechnung kommt immer auch, häufig als PDF-Anhang , per E-mail. Ich wüsste nicht, daß bei Online-Bestellungen ein Anspruch auf eine gedruckte Rechnung bestehen würde, das war mal.
www.shopanbieter.de/...
von
Hallo,
nein, ich geh mal davon aus, dass das Rechtskonform ist. Ich kann mir aber vorstellen, dass die dort durchgeführte Prozedur schnell dazu führen kann, dass man hier in Verzug gerät.

Mir fällt tatsächlich gerade kein Fall ein, wo ich auf Rechnung gekauft habe, diese aber nicht der Lieferung beiliegt. In wenigen Fällen kann separat per Post eine Papierrechnung. Aber wir reden hier ja schon von einem physischen Artikel - der wird ja eh Versand.

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
es gibt nun sicher Internetshops, die die Bequemlichkeit und Nachlässigkeit der Kunden ausnutzen - z.B. die AGB anklicken ohne die durchzulesen - oder die eingehenden E-mails nicht sorgfältig genug durchzusortieren, die Verbraucherzentralen können da endlos viele Beispiele anführen, aber das ist mehr die Frage an das User-Verhalten, welchen Level an die Sorgfalt man selbst walten lassen sollte - im Eigeninteresse.
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