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Brother Garantie wertlos? Defekt nach 11 Monaten

Brother DCP-120C▶ 2/07

Frage zum Brother DCP-120C: Multifunktionsdrucker (Tinte) mit Kopie, Scan, kein Fax, Farbe, Randlosdruck, nur USB, nur Simplexdruck, Simplex-ADF, ohne Kassette, kompatibel mit LC-900C, LC-900HYBK, LC-900M, LC-900Y, 2005er Modell

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von
Habe ein Brother DCP-120C wegen der 3-jährigen Garantie am 18.07.06 gekauft. Mit den Eigenschaften (Druckbild, Software) kann man als Privatmann leben.
Es gab einmal eine Störung, der Tintenfüllstand wurde falsch angegeben (leer obwohl neue Patrone), die per "Hotline" behoben werden konnte.
Leider ist das Gerät nun seit dem 17.05. defekt. Es meldet im Maintenance Menü den Fehler 46, worauf die Brother Störungsstelle meinte, das ist die Reinigungseinheit, das Gerät muss eingeschickt werden. Man nannte mir dann eine Annahmestelle in Weingarten, die aber die Annahme verweigerte und die Adresse des Brother ServiceCenterQWest nannte. "Brother INFO: Garantiegeräte kann man per DHL unfrei verschicken kostenfrei".
Erneutes Telefonat am 04.06 mit Brother wegen der RMA Nummer, ergab, das diese nicht nötig sei. Der Mitarbeiter verneinte die dreijährige Garantie und erzählte was von halbjährlicher Gewährleistung. Auf meinen Einwand, das laut "Stiftung Warentest Fremdtinte benutzt werden darf ohne Einschränkung der Garantie die Brother ja für drei Jahre angibt, ging er dann nicht ein "wir werden ja sehen".
Habe das Gerät am Mo 05.06.07 verschickt und es kam prompt und ungeöffnet und unkommentiert am 06.06.07 wieder zurück.

Danke Brother.

Jetzt suche ich Mitstreiter denen ähnliches widerfuhr.



PS. mein CANON ging wenigsten genau nach der 2-jährigen Garantiezeit kaputt und druckte auch deutlich schöner. Kaufte natürlich gleich ein Ersatzgerät aber von HP wo mein Händler dafür geradesteht.
Beitrag wurde am 07.06.07, 21:55 Uhr vom Autor geändert.
von
Was beschwerst Du Dich eigentlich? Du benutzt Fremdtinte - und wenn der Schaden darauf zuückzuführen ist, verweigert Brother freilich die Garantie... Ich würde mich eher an den Patronenhersteller wenden, die sind für sowas eher zuständig.
von
Hallo,
vielleicht hilft Dir ja noch mal folgender Hinweis über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.
Vorausgesetzt, du hast den Drucker zu privaten Zwecken (Verbrauchsgüterkauf) gekauft, beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Diese Gewährleistung gewährt Dir jedoch der Händler, bei dem Du den Drucker gekauft hast. Die Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit bei Übergabe des Druckers. Nach sechs Monaten setzt beim Verbrauchsgüterkauf jedoch die sog. Beweislastumkehr ein, d. h. Du musst nun dem Händler beweisen, das der Mangel bei Übergabe des Druckers bereits bestanden hat. (Dies meinte wohl der Mitarbeiter beim Telefonat.) In der Praxis dürfte dies regelmäßig schwierig werden.
Die Garantie, die der Hersteller gewährt, ist eine Funktions- bzw. Beschaffenheitsgarantie für die entsprechende Garantiefrist. Der Umfang ist frei bestimmbar und kann auch an Bedingungen geknüpft werden. Man müsste mal genau in die Garantiebedingungen reinsehen, aber wenn brother sich hier querstellt, ist hier kaum etwas zu machen.
Wene Dich doch nochmal an den Händler, bei dem du den Drucker gekauft hast. Schaden kann`s ja nicht.
von
1. Klar benutze ich Fremdtinte, sogar erst nachdem das Gerät angefangen hat zu reinigen wie der Teufel.

1+2. Zur Garantie und Fremdtinte gilt der Artikel aus Stiftung Warentest: "Drucken ohne Gewähr? " aus Nr. 3 März 2007. Und ich erwarte, dass sich der Hersteller an seine Angaben und die AGB´s hält wenn er schon drei Jahre Garantie verspricht, was mit Ernst der hauptsächliche Kaufgrund für viele Brother-Kunden sein dürfte.

Ich betreue mehrere Drucker im Bekannten und Freundeskreis und bin es leid mit den Herstellern das Spiel "den Kunden mürbe machen" zu spielen. Denn das kostet ja meine Freizeit.

Die Brother Hotline hat mir jetzt, nachdem ich heute zum zweitenmal mit Ihr telefoniert habe und auf eine RMA Nummer bestanden habe, einen Faxformular zugesandt mit dem ich dann einen Reparaturbegleitschein bekomme und dann kann ich das Gerät an Brother senden.
Beitrag wurde am 08.06.07, 10:19 Uhr vom Autor geändert.
von
innerhalb der Gewährleistungsperiode von 2 Jahren ist erst einmal der Händler dran, die Brother Garantie bezieht sich auf Herstellungs-und Materialfehler, die innerhalb von 3 Jahren auch bei bestimmungsgsgemäßen Gebrauch zu Funktionstörungen führen, Fremdtinte ist sicher kein bestimmungsgemäßer Gebrauch in diesem Sinne. die Brother Garantie ist freiwillig, und Brother kann die Bedingungen frei festlegen, bei anderen Herstellern sieht es aber nicht viel anders aus, die gehen alle erst einmal vom 'bestimmungsgemäßen' Gebrauch aus, und der ist im Handbuch festgelegt, und da steht immer irgendwo ein Passus, ein Warnung, dass Fremdtinten etc nicht verwendet werden sollen, oder auch keine Fremdakkus bei Kameras. Es gibt natürlich eine große Grauzone damit, aber auch mit Kulanzleistungen der Hersteller. Bei 100€ Consumergeräten ist es selten sinnvoll, eine Diskussion anzufangen, ob der Fehler in irgendeiner Weise mit der Tinte zu tun haben könnte oder nicht. So etwas könnte man vielleicht ausschliessen, wenn die Transportmechanik nicht mehr geht. Anderlautende Hinweise in Zeitungen sind da wenig hilfreich, sie bedeuten nichts für das gegenwärtige Problem, und sind sehr unvollständig, weil die rechtliche Situation nicht genau genug erfassen und in keiner Weise irgendeinen Rechtsbeistand leisten.
von
Du irrst, der Ablauf ist ein anderer.
Ich zitiere aus "Drucken ohne Gewähr" test Nr. 3 März 2007:

<GARANTIE
Im Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers sind Garantien freiwillige vertragliche Zusagen -- zuweilen vom Händler, meist vom Hersteller. Sie können vom Garantiegeber an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Auch solche Garantiebestimmungen unterliegen aber gesetzlichen Normen - zum Beispiel dem AGB-Recht und dem Wettbewerbsrecht. Anders als bei der Gewährleistung liegt bei Garantiefällen die Beweislast für die gesamte Garantiezeit beim Garantiegeber.>

Also im Fall des Falles insbesondere nach 6 Monaten, gleich zum Druckerhersteller gehen, da die Beweislast bei ihm liegt und ich zitiere weiter:
"Wenn der Hersteller eine Garantiereparatur dennoch unter Verweis auf die Fremdtinte ablehnt? Damit muss man sich nicht zufriedengeben. Einer solchen Ablehnung sollte man widersprechenund stichhaltige Beweise verlangen, dass der Schaden tatsächlich von der Tinte herrührt. Wenn der Druckerhersteller dies tatsächlich beweisen kann, wäre der nächste Ansprechpartner der Tintenhersteller oder -nachfüller. "

Das ist die Rechtslage und gilt nicht erst seit März. 2007. Das Problem ist nur der geringe Streitwert, der aber auch für Brother im Einzelfall gering ist.
von
?? und wo ist der Widerspruch ? so ist die Theorie. Wenn es so ist, dass der Fehler 46 auf einen vollen Resttintenschwamm hinweist, dann ist das sicher kein Material/Produktionsfehler, der von Anfang an bestand. Und dann ist es auch egal, ob der Schwamm mit Original- oder Fremdtinte voll wurde. Und genau der Fall solcher Verbrauchs/Wartungsmeldungen ist im obigen Zitat nicht angesprochen worden. Entweder tauscht Brother den Schwamm aus Kulanz aus, oder auch nicht, für mein verstopftes Luftfiler am Auto bekomme ich jedenfalls keine Garantie.
von
mein gott
gib doch den drucker bei warentest ab, die wissen eh alles besser.

die drucker müssen nmicht mit fremdtinte funktionieren.
es gibt keine absegnete spezifikation dafür und das sollte genügen.

also bitte die kirche im dorf.
produkthaftung mit den festgelegten rahmenbedingungen.
fahren ohne gurt/helm versicherungsschutz...?
ergo ganz alltäglich sind die spielregeln vereinbart.
so ein druckkopf ist in meinen augen immer noch ein präzisionswerkzeug, das geliebt und gepflegt sein will,
oder ebend nicht.

und Stiftung WT oder der tintenhersteller/ Händler sollten hier haften. brother sagt in der betriebsanleitung bestimmt etwas anderes als waldmeistertauglich.
von
@MeinGott
Du hast Dir in #3 und #5 die Frage im Grunde ja selbst beantwortet. Deine Zitate sind da wenig hilfreich. Bei dem AGB-Gesetz und dem Wettbewerbsrecht geht es um ganz andere Dinge. Entscheidend ist hier lediglich die Frage, ob die Nutzung von Fremdtinte bestimmungsgemäßer Gebrauch gemäß der Garantie ist. Das kannst du dort ja selbst nachlesen. Solche Artikel, wie Du zitiert hast, sind oft für den konkreten Einzelfall meist wenig hilfreich. Was soll denn auch passieren, wenn brother deinen Garantieanspruch ablehnt. Du müsstest klagen. Und selbst, wenn die Beweislastfrage so wäre, wie Du sie nach diesem Artikel interpretierst, stell dir mal vor, wenn Du mit den Anwälten von brother und sämtlichen Gutachten im Gepäck vor dem Amtsrichter steht. Denn dem Streitwert entsprechend würde der Fall ja dort landen. Der Richter dürfte wohl kaum Spezialist sein und folgt dann in seinem Urteil sehr wahrscheinlich dem Gutachten, welches im am plausibelsten scheint. Und damit liegt der Ball wieder in deinem Feld. Bringt also wahrscheinlich wenig. Dein Prozesskostenrisiko dürfte hier den Druckerwert bei weitem übersteigen.
Deshalb noch einmal mein Rat. Versuche es mal beim Händler.
von
..oder bei ebay. Gibt bestimmt fast den Neuwert in der Versteigerung für das dcp...
von
Zu 6.
Die Brother Hotline hat gesagt die Reinigungseingheit ist kaputt und nichts vom Resttintenschwamm tauschen, was ganz schön übel wäre, nach 9 Monaten Betrieb an maximal 3 Tagen in der Woche.

PS. Wenn ich ein Auto kaufe, weiss ich dass ich zur Inspektion muss und der Luftfilter regelmässig getauscht werden muss und was das ca. kostet. Von Resttintenbehältern steht in der Anleitung nichts.

Zu 7.
Danke und Entschuldigung

Zu 8.
Da liegt ein Missverständnis vor. Es geht mir in meinem Artikel nicht um Hilfe sondern siehe Ursprungsbeitrag:
Jetzt suche ich Mitstreiter denen ähnliches widerfuhr.

Je nach dem wie Brother sich verhält wird es ausgehen.

Ich vermute der Richter hat sich selber schon über defekte Drucker geärgert.
1

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