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Euroconsumers vs. "Dynamische Sicherheit": HP zahlt Kompensation von bis zu 1,3 Mio. Euro

von Ronny Budzinske

Die Verbrauchsschutzorganisation "Euroconsumers" hat sich mit HP auf eine außergerichtliche Entschädigung geeinigt. Streitsache war eine mangelhafte Information über Fremdpatronensperrungen durch Firmwareupdates. Kunden in einigen europäischen Ländern können bis zu 95 Euro einfordern.


Das Thema "Dynamische Sicherheit" ist seit längerem auf dem Druckermarkt ein Ärgernis für viele Kunden. Unter dieser euphemistisch benannten Funktion handelt es sich um eine explizite Sperrung von Fremdpatronen für Tinten- und Laserdrucker von HP. Nachgeschärft wird diese fortlaufend über Aktualisierungen der Drucker-Firmware, was zum Teil auch vollautomatisch passiert. Neben HP handeln auch viele andere Druckerhersteller mit einer ähnlichen Funktionsweise, jedoch nicht so klar und offen kommuniziert.

Aber auch das war bei HP nicht immer so. Erst nachdem es Klagen in den USA und auch Italien gab, hat der Drucker-Weltmarktführer damit angefangen in die Offensive zu gehen. Seitdem steht auf jedem Druckerkarton, Verkaufsprospekt und auch Firmwareupdate, was der Plan des Unternehmens ist. Zusätzlich enthält der Text Informationen zum (Nicht-) Einsatz von günstigen Drittanbietermaterialien. In dem Zuge scheint auch etwas mehr Ruhe eingekehrt zu sein, auch wenn man wohl davon ausgehen kann, dass viele Kunden sich die zum Teil klein gedruckten Texte gar nicht durchlesen und erst recht nicht die Konsequenzen erfassen.

Noch aus der "Phase", wo die Kommunikation von HP kaum ausreichend gestaltet war, stammt eine Klage von der europäischen Verbrauchsschutzorganisation "Euroconsumers" - wir haben im Mai 2021 darüber berichtet. Ursprünglich wollte man eine gerichtliche Klärung und bis zu 150 Euro Entschädigung für jeden Kunden der verpartnerten Länderorganisationen in Belgien, Italien, Spanien und Portugal.

Wie Euroconsumers berichtet, hat man sich nun jedoch außergerichtlich geeinigt. Dabei stellt HP für "betroffene Kunden" einen Fond von bis zu 1,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Je nach Druckermodell werden pauschal 20, 35 oder 50 Euro gezahlt. Kann man nachweisen, dass man tatsächlich einen Schaden erlitten hat (z.B. durch nicht mehr funktionsfähige Nachbauten), der über die Pauschale hinausgeht, dann erhöht sich der Betrag um bis zu weitere 45 Euro. Erstattet wird jedoch maximal der Betrag, der für einen kompletten Satz Tinte bezahlt wurde. Eventuelle Rückersattungen vom Händler müssen dabei jedoch rausgerechnet werden.

Durch die "Einigung" erkennt HP jedoch keinen der genannten Schäden an und beide Parteien verzichten auf weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu diesem Thema. Laut HP will man jedoch einen guten Willen im Sinne der Verbraucher zeigen.

Nur für Kunden aus Belgien, Italien, Spanien und Portugal

Eine eventuelle Zahlung gilt nur für (ehemalige) Besitzer eines (bestimmten) Druckers, der im Zeitraum vom September 2015 bis zum 17. November 2020 erworben wurde. Je nach Modell beträgt der Zahlbetrag höchstens 65 bis 95 Euro, mindestens jedoch 20 Euro.

Gilt nur für Kunden aus ...

  • Belgien
  • Italien
  • Spanien
  • Portugal

Betroffene Druckermodelle

Um eine Ausgleichszahlung zu erhalten, muss der Kunde erklären, dass er sich zum Zeitpunkt des Druckerkaufs nicht im Klaren war, dass die "dynamische Sicherheit" Auswirkungen auf die Verwendbarkeit von Drittanbieterkartuschen hat.

Zudem muss dem Kunden ein Schaden entstanden sein, weil eine oder mehrere Fremdkartuschen nicht (mehr) akzeptiert wurden und der Kunde darf vom Verkäufer noch nicht entsprechend entschädigt worden sein.

Die Anforderung der Ausgleichszahlung kann vom 7. September 2022 bis zum 6. März 2023 erfolgen. Dafür gibt es ein Formular zum Download bei "Euroconsumers".

22.09.22 11:18 (letzte Änderung)

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