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Lebensdauer Druckkopf IP 5000

Canon Pixma iP5000Alt

Frage zum Canon Pixma iP5000: Fotodrucker (Tinte) mit Drucker ohne Scanner, Foto, Randlosdruck, nur USB, Duplexdruck, CD/DVD, 2 Zuführungen (300 Blatt), kompatibel mit BCI-3eBK, BCI-6BK, BCI-6C, BCI-6M, BCI-6Y, 2004er Modell

Passend dazu Canon BCI-3e BK Twin-Pack ab 17,34 €1

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von
Hallo zusammen,

Weiß jemand wie die Lebensdauer für den Druckkopf des IP 5000 ist?
Habe den Drucker und würde gerne wissen für wieviele Seiten der ca. ausgelegt ist?
Habe jetzt vor Vereins-Hefte (insgesamt ca. 1000 Seiten) zu drucken und möchtedie lebensdauer des Druckers nicht mit einem Schlag zu halbieren...

Gruß marokko
Beitrag wurde am 07.09.05, 01:07 Uhr vom Autor geändert.
von
Die Lebensdauer ist mit etwa 15.000 Seiten angegeben. Natürlich unter besten Voraussetzungen, d.h. KEINE Fremdtinte.
von
Bei guter Pflege hält er locker das doppelte, mach Dir da mal keine Sorgen.
von
Super, danke für die schnelle Antwort. Wie lang die Lebensdauer mit Fremdtinte ist, kann man sicherlich nur schwer sagen, oder?
Aber direkt halbieren sollte sie sich dadurch ja nicht.
Benutze nicht die billigste Fremdtinte.
Werde da Heft wohl mit Pausen drucken und zwischendurch evtl. die Düsen mal reinigen!
von
Die Lebensdauer mit Fremdtinte kann man nicht vorhersagen. Da spielen tausend Sachen eine Rolle. Das kann von weniger als hundert bis zig tausend Seiten reichen.
von
Genau. Mit Fremdtinte (aber auch im ungünstigsten Fall mit Originaltinte) kann es auch bereits mit der nächsten Seite schon vorbei sein.
Doppelt blöd gelaufen, wenn man beim Einsatz von Fremdtinte auch gleich noch die Garantie verliert. ;-)

Aber generell kann man sagen, lieber öfters drucken, als zuwenig, aber nicht exzessiv ununterbrochen.

Denn Verstopfungen sind die häufigste Todesursache. (bei Druckköpfen)
von
Aber durch Verwendung von fremdtinte erlischt nicht zwangsläufig die Garantie, oder sehe ich das falsch. Nur dann wenn die auch wirklich für den Schaden verantwortlich ist.

Dazu die Antwort der Stiftung Warentest...

test 10/03:
"Die Druckergarantie erlischt nicht, nur weil Sie Patronen von Fremdanbietern benutzen. Dies könnte lediglich dann der Fall sein, wenn die Fremdpatrone den Schaden auch verursacht hat."

Der Hersteller kann sich also nicht einfach durch Hinweis auf die Verwendung von Fremdpatronen aus der Verantwortung stehlen. Er muss also prüfen. Gemeint ist hier tatsächlich die Gewährleistung, bei der Garantie könnte er Fremdpatronen ausschließen.

Gewährleistung ist eine zwingende gesetzliche Pflicht, Garantie eine Kulanzvereinbarung.
Gewährleistung meint die im BGB geregelten gesetzlichen Vorschriften über Nachbesserung, Wandlung oder Minderung hinsichtlich eines gekauften Gegenstandes. Die Frist hierfür beträgt für Kaufverträge, die vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden, sechs Monate ab Kaufdatum und gilt für das gesamte Produkt. Für Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden, gilt nach dem neuen Schuldrecht eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Kaufdatum.
Garantie hingegen ist die freiwillige vertragliche Verpflichtung des Herstellers, über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus für den Kaufgegenstand beziehungsweise Teile davon haften zu wollen. Hier ist es dann durchaus zulässig, die Garantieleistung lediglich auf Teile des Produktes zu beschränken und sonstige Teile davon auszunehmen. Der Hersteller darf auch Bedingungen an die Garantieleistung knüpfen. Etwa, dass er kein Geld erstattet, sondern einen Gutschein ausstellt.

Grundsätzlich trägt der Verkäufer die im Falle der Gewährleistung anfallenden Kosten, also auch die von Porto und Verpackung, denn er hat im Rahmen der Gewährleistung den Käufer so zu stellen, als sei der Schaden nicht aufgetreten. Weitere Nachteile dagegen wie beispielsweise Nutzungsausfall hat der Verkäufer nicht zu vertreten, es sei denn, er hat sich vertraglich verpflichtet, in einem solchen Fall Schadenersatz zu leisten. Etwas anderes gilt meist im Garantiefall. Hier ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Kosten für Porto u.ä. zu übernehmen.

Eine Verbesserung für die praktische Durchsetzung von Gewährleistungsrechten bedeutet die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf. Früher scheiterten Kunden, die ein fehlerhaftes Produkt gekauft hatten, oft, den Beweis dafür erbringen zu müssen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Nun ist der Händler in der Halbjahresfrist in der Beweispflicht. Entdeckt der Kunde in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf einen Fehler, dann muss der Händler das in Ordnung bringen. Will der Händler das vermeiden, dann muss er beweisen, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht vorlag. Ein solcher Beweis dürfte in der Regel schwer fallen und nur dann gelingen, wenn ein Defekt eindeutig auf ein Verschulden des Käufers zurückzuführen ist - z. B. wenn ein Gerät ganz offensichtlich heruntergefallen ist.
Nach den sechs Monaten kehrt sich die Regelung zur Beweispflicht um. Tritt jetzt ein Mangel auf, muss der Kunde beweisen, dass dieser Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Das wiederum wird dem Kunden schwer fallen. Viele Händler tauschen die Ware in solchen Fällen trotzdem um. Andere beharren auf der Halbjahresfrist, so dass die Gewährleistung in der Praxis manchmal auf ein halbes Jahr reduziert wird. Genau das wird von Verbraucherschützern kritisiert.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind allerdings alle Teile, die sich durch den Gebrauch automatisch abnutzen - die so genannten Verschleißteile. Klassische Verschleißteile sind z. B. die Bremsbeläge beim Auto, Birnen und Reifen beim Fahrrad, Akkus und Batterien.

Gestärkt wird die Position des Kunden bei der Durchsetzung von Mängelrügen auch durch die Einbeziehung falscher Werbeaussagen und fehlerhafter Montageanleitungen in die Gewährleistungspflicht.

Mit freundlichen Grüßen
Leserservice test
von
Ja, die Garantie auf den Papiereinzug beispielsweise erlischt nicht.

Das Problem ist nur, dass Fremdtinte nicht selten das mit Abstand teuerste Teil am ganzen Drucker schrottet: den Druckkopf.
Und darauf erlischt ide Garantie dann natürlich.
von
Ja, ok, das sehe ich ein.
Also vllt einmal öfter eine Druckkopfreinigung durchführen und möglichst gute Fremdtinte nutzen?!
Oder empfielt es sich den Kopf mal rauszunehmen und mit speziellen Düsenreiniger und nem fusselfreien Tuch drüberzuputzen?
von
Drüberputzen ist nicht zu empfehlen. Eher mit möglichst wenig manueller Berührung reinigen und anschliessend langsam lufttrocken lassen. (nix Fön!)
Wie gesagt die hunderte kleinen Düsen sind super empfindlich und reagieren auf Erschütterungen wie auch andere Beanspruchung äusserst allergisch.

Es reicht meist schon bei Wenigdruckern, wenn man mindestens 1mal die Woche einen Düsentest ausdruckt und ggf. die Reinigung startet. Das beugt Verstopfungen vor.
Staubige und warme Umgebung beeinträchtigen dessen Leben auch.

Ausbau und manuelle Reinigung ist nur zu empfehlen, wenn es eh nicht mehr draufankommt und alle anderen Reinigungen und Optionen versagt haben, auch die Reinigungsversuche nochmals mit Originaltinte!

Canon- und HP-Druckköpfe reinigen: Weiße Seiten oder Streifen? Dann ist Reinigen angesagt!
Beitrag wurde am 07.09.05, 14:16 Uhr vom Autor geändert.
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