Brother verklagt Geha und deren Muttergesellschaft Pelikan wegen der Verletzung von geschützten Gebrauchsmustern für die Tintenpatronen LC970 und LC1000.
Am 3. Juli 2008 hat der Druckerhersteller Brother eine einstweilige Verfügung gegen Pelikan und Geha beantragt. Das Landgericht Düsseldorf gab vergangene Woche dem Antrag in zwei von vier Fällen statt.
Bereits im Juni 2008 hatte Brother Abmahnungen an vier Unternehmen versandt, die kompatible Tintenpatronen vom Typ LC970 und LC1000 verkauften und die seit dem 19. Juni 2008 geschützten Gebrauchsmuster verletzen. Darunter auch Pelikan und Geha die im Gegensatz zu den anderen beiden Unternehmen den Verkauf der betroffenen Patronen nicht eingestellt haben.
Die geschützten Gebrauchsmuster beziehen sich auf Haltenuten und geometrische Merkmale der Tintenstandsanzeige.
Geha hat gegen die beiden erteilten Gebrauchsmuster Löschungsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingelegt. Das Unternehmen will sich nach eigenen Angaben mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen. Unabhängig von der Entscheidung, die sich über mehrere Jahre hinziehen kann, stellt man die betroffenen Produkte bereits in einer veränderten Ausführung her.
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