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Brother-Tonerkartuschen: Erfolgreiche Klage gegen Fälschernetzwerk

von Ronny Budzinske

Über den Amazon-Marktplatz wurden (vermeintliche) Originalkartuschen für Brother-Laserdrucker angeboten. Tatsächlich handelte es sich um Ware mit wiederbefülltem Toner und gefälschten Markenzeichen. Das Landgericht Berlin hat einer Klage aus 2023 nun stattgegeben und dem Druckerhersteller eine hohe Entschädigung zugesprochen.


Der japanische Druckerhersteller Brother meldet, dass man zusammen mit Amazon erfolgreich gegen gefälschte Tonerkartuschen vorgegangen ist. Offenbar wurden auf dem europäischen Marktplatz des weltweit größten Onlinehändlers als "Original" deklarierte Kartuschen angeboten, die tatsächlich jedoch Fremdtoner enthalten haben.

Vielmehr sollen Leerkartuschen mit eigenem Toner wiederbefüllt und zudem auch holografische Sicherheitsetiketten auf dem Karton gefälscht worden sein, um so die Originalverpackung nachzuahmen.

Am Landgericht Berlin wurden nun 18 Händler / Personen verurteilt, die zumindest fahrlässig gehandelt haben sollen und die Echtheit der Ware nicht zuvor verifiziert haben. In vier Fällen kann noch Berufung eingelegt werden. In 14 Fällen ist das Urteil dagegen bereits rechtskräftig. Aus dem Streitwert in Millionenhöhe müssen jetzt 500.000 Euro Schadensersatz an Brother gezahlt werden. Zudem wurden die Vernichtung des Lagerbestands und die Offenlegung der Bezugsquellen sowie Verkaufsdaten angeordnet.

Die gemeinschaftliche Klage wurde bereits vor rund drei Jahren eingereicht. Druckerchannel hatte Anfang 2023 ausführlich darüber berichtet.

Aufbereitung durch Dritte und Brother

Das Wiederbefüllen der Toner selbst stellt übrigens keinen Straftatbestand dar. Wenn die Kartuschen korrekt (z.B. als Rebuild) deklariert sind, können diese durchaus durch Dritte verkauft werden. Gegebenenfalls müssen aber zuvor Markenzeichen von den Kartuschen und / oder der Verpackung entfernt werden.

Dazu kommt, dass Brother zu den wenigen Originalherstellern gehört, die nahezu alle Kartuschen nicht nur kostenfrei zurücknehmen, sondern auch aufwändig selbst aufbereiten und dem "normalen" Verkaufskreislauf zuführen. Für den europäischen Markt wird dies in der Slowakei und in Wales durchgeführt. Die Wiederverwendungsquote liegt bei über 80 Prozent. Es fällt kein Deponiemüll an.


Amazon verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber gefälschten Produkten in unserem Shop. Sobald wir das Problem erkannt hatten, haben wir schnell gehandelt, um unsere Kunden zu schützen, indem wir gefälschte Angebote entfernt, die entsprechenden Verkaufskonten gesperrt, betroffene Kunden proaktiv benachrichtigt und ihnen ihr Geld zurückerstattet haben. Außerdem haben wir eng mit Brother und den Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet, um diese Übeltäter zur Rechenschaft zu ziehen. Dieses Gerichtsurteil ist ein wichtiger Meilenstein, der unser Engagement für den Schutz unserer Kunden, Marken, Verkaufspartner und unseres Shops vor Betrug und Missbrauch unterstreicht.Kebharu Smith, Direktor, Amazon Counterfeit Crimes Unit

Der Schutz unserer Kunden und Partner vor gefälschten Produkten hat für Brother höchste Priorität. Gefälschte Waren untergraben das Vertrauen, beschädigen Geräte und beeinträchtigen die Druckqualität. Dieses Urteil sendet eine klare Botschaft, dass wir entschlossen gegen organisierte Fälschungsnetzwerke vorgehen werden. Durch die enge Zusammenarbeit mit Amazon und den Strafverfolgungsbehörden bekräftigen wir unser Engagement für den Schutz der Integrität unserer Produkte und stellen sicher, dass unsere Kunden die Qualität und Zuverlässigkeit erhalten, die sie von Brother erwarten.Hisashi Ota, Vorsitzender und Geschäftsführer von Brother International Europe
11.12.25 11:59 (letzte Änderung)

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