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Brother verklagt Geha: Pressemeldung von Geha

von Florian Ermer
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Rechtsfall German Hardcopy: Geha - Brother

Brother hat am 3. Juli 2008 beim Landgericht Düsseldorf Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Geha gestellt.


Herstellerlogo Geha

In diesem Antrag behauptet Brother, Geha würde zwei seiner Gebrauchsmuster bei zwei unterschiedlichen Patronentypen verletzen. Das Landgericht Düsseldorf hat am 11. September sein Urteil in dieser Sache verkündet.

Grund der rechtlichen Auseinandersetzung sind zwei von Brother angemeldete Gebrauchsmuster für deren LC 1000- und LC 970-Patronen. Dabei handelt es sich um Gebrauchsmuster die auf eine bestimmte Ausführung von Haltenuten bzw. auf triviale geometrische Merkmale der Tintenendstandsanzeige gerichtet sind.

Geha hat gegen die beiden erteilten Gebrauchsmuster Löschungsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingelegt. Dabei macht Geha im Wesentlichen geltend, dass den Gebrauchsmustern weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt.

Geha ist zuversichtlich, dass die beiden Gebrauchsmuster gelöscht werden. Das Gericht ist in zwei Fällen der Argumentation von Geha gefolgt und hat somit pro Geha den Antrag Brothers zurückgewiesen.

In zwei weiteren Fällen wurde der Antrag zugelassen, d.h. contra Geha entschieden und eine einstweilige Verfügung erlassen. Dieser Entscheid ist aber nicht definitiv und wird von Geha angefochten.

Die Frage, ob Geha dieses Gebrauchsmuster definitiv verletzt, kann nur in einem ordentlichen Prozess abgeklärt werden. Bis heute ist keine ordentliche Klage gegen Geha erhoben worden. Geha wird sich gegen Brother mit allen gebotenen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen. Die Prozesse können mehrere Jahre dauern.

Unabhängig von dieser Entscheidung werden die betroffenen Produkte bereits in einer veränderten Ausführung hergestellt. Geha vermeidet dadurch jegliche Unterbrechungen der Auslieferung der Patronen.

Es gehört zu Gehas Prinzipien, das geistige Eigentum Dritter zu respektieren und bei der Produktentwicklung eigene technische Lösungen umzusetzen. Diese werden im 2007 neu eröffneten Technologiezentrum in Wetzikon, Schweiz, einem hochmodernen Forschungszentrum mit höchsten technischen Standards entwickelt. Dabei betreibt Geha einen hohen Aufwand, um Patentverletzungen generell auszuschließen. Im Rahmen seiner umfassenden Patentpolitik setzt Geha auch externe Berater zur Patentabklärung ein.

Die Stärke von Geha liegt nicht nur in der 170-jährigen Erfahrung bei der Herstellung von Tinten und kostengünstigen Verbrauchsmaterialien, sondern auch in der schnellen Reaktion auf Marktgegebenheiten.

Die Geha Gruppe besteht u.a. aus acht eigenen Produktionswerken weltweit, sowie einer eigenen Forschung und Entwicklung.

Dieser Artikel wurde ohne generative KI erstellt.
22.09.08 09:07 (letzte Änderung)
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