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Qual der Wahl: Performanter Farblaser mit hervorragender Druckqualität (!) gesucht

von
Hi,

wie finde ich einen Farblaser mit wirklich guter Druckqualität im "Business"-Segment?
Das sind Geräte, die ich nicht einfach im Geschäft anschauen kann, und zu denen in der Regel auch keine wirklich aussagekräftigen Testberichte zur Verfügung stehen ... die Katze im Sack zu kaufen scheint mir ein wenig verwegen zu sein. Was genial wäre: Eine Sammlung mit Testausdrucken der unterschiedlichen, in Frage kommenden Geräten - scheint aber soweit kein Händler wirklich anzubieten?

Bislang nutzen wir den Dell 5130cdn DELL 5130cdn. Passable Druckqualität, faire Druckkosten, gute Geschwindigkeit im Duplexdruck. Nur leider EOL, und Ersatzteile werden kritisch, so dass wir zwangsläufig updaten müssen.

In der Druckersuche habe ich soweit folgende Geräte in die Auswahl nehmen können:

- Oki C650dn (+ Preis, Gewicht, Garantie, max. Grammatur, Kosten, - Output-Tray, Geschwindigkeit - gerade Speed im Duplex kann man wohl nur raten ...)

- Kyocera Ecosys P7240cdn

- Lexmark CS820de (+ Geschwindigkeit, - Gewicht, max. Grammatur nur 176 g/m2)

- Brother HL-L9470CDN

- HP Color Laserjet Enterprise M652dn

Die würden von den reinen Daten her alle im ungefähren Rahmen liegen, mit individuellen Stärken und Schwächen. Ich würde dann vermutlich den Drucker mit der besten Druckqualität wählen - allerdings werde ich hier nicht schlau. Werblich stellt z.B. der Lexmark CS820de seine "Professionelle Farbe" heraus, mit "gestochen scharfer 4800 CQ-Farbqualität" - was mir allerdings immer noch keine Anhaltspunkte liefert, ob der Druck dann besser, schlechter und gleichgut wie beim Oki ist.

Was tun? Hat jemand einen guten Tipp parat? Gibt's irgendwo die Möglichkeit, Beispielausdrucke zu ordern? Oder ein Geschäft vor Ort, bevorzugt in München? Also - irgendeine Möglichkeit, nicht die Katze im Sack kaufen zu müssen, sondern sich entweder selbst oder über aussagekräftige Tests von der tatsächlichen Qualität zu überzeugen?
Beitrag wurde am 20.07.23, 11:41 Uhr vom Autor geändert.
von
Da Lexmark auch in Italien seine Herstellergarantie anbietet, kann, wenn für das erworbene Gerät Garantieleistungen und Garantieservice dort angeboten werden, ein Endkunde dieses Gerät in ein anderes Land verbringen und dort die Garantieleistungen und den Garantieservice für das erworbene Gerät in Anspruch nehmen, wenn in diesem Land für dieses Gerät Garantieleistungen und Garantieservice erbracht werden.

Ist dies nicht der Fall, war es das mit der Herstellergarantie, worauf Lexmark explizit hinweist.

Lies mal bitte hier unter Ziffer 6.3

www.lexmark.com/...

support.lexmark.com/...

support-lexmark-com.translate.goog/...
von
Jetzt bin ich zuerst einmal gespannt, welcher Drucker hier überhaupt eintrudelt; die 15kg irritieren. Aber vielleicht wird das dort angezeigte Gewicht auch einfach pro forma vom Versender übernommen ...

Garantie lasse ich bei Lexmark prüfen, sobald das Gerät hier ist. Dies sollte Online unter support.lexmark.com/... möglich sein, ansonsten halt telefonisch.

Das war ja früher eine ganz große Nummer für einige Händler, die Geräte mit anderer Garantie / anderem Service günstiger zu verhökern. Da hab ich seinerzeit ein HP Business Notebook vor Ort in München bei einem richtig großen Händler gekauft, inklusive 3 Jahre Vollgarantie weltweit. Die haben aber die Etiketten umgeklebt und letzten Endes war es dann nur ein Jahr und nur Deutschland. Die weiteren beiden Jahren "wollten sie sich selbst drum kümmern" und "haben auch schon in den USA einen Partner" und so weiter. Hab denen das Gerät dann zurückgebracht und prozessiert; Amtsrichterin hat allerdings mein Problem nicht so ganz verstanden, da ich doch ein "HP Notebook" bekommen habe und sogar RAM und HDD die richtige Größe hatten ... zumindest dann immerhin ein Vergleich und eine Erfahrung mehr.

Die Bezahlung für den Lexmark CS820de ist direkt über Amazon erfolgt; die kümmern sich meiner Erfahrung nach ziemlich vorzüglich um die Kunden, selbst, wenn der Versender und der Vertragspartner eine dritte Partei ist - ansonsten hätte ich die Finger von dem Angebot gelassen.

Ich geb ein Update!
von
Kommt leider immer wieder vor.
von
Hurra - endlich herausgefunden, wie hier das zitieren klappt!

Ja - scheint wirklich kein Novum gewesen zu sein. Blutjunge Amtsrichterin, dramatisch überschminkt (sah wie Filmrolle Cleopatra aus), null technisches Knowhow und hat nicht verstanden, warum eine andere Garantie einen anderen Preis machen sollte. Und als das Handy meines Anwalts kurz läutete (er hat vergessen, es auf stumm zu schalten und es mit Worten der Entschuldigung dann schnell ausgemacht) hat sie einen minutenlangen Wutanfall bekommen, dass man sie wohl nur deshalb nicht ernst nehmen würde, weil sie eine Frau ist und dass ihr - O-Ton! - "diese Scheiße andauern passiert, jeden Tag", und sie die Schnauze gestrichen davon voll hat.
von
Ja. Man erlebt vor Gericht manchmal schon sehr seltsame Situationen. :)
von
Aber dein Anwalt schon damit er das auch entsprechend rechtlich formulieren konnte. Was er hat er denn als Anspruchsgrundlage angeführt? Es ist ja meines Erachtens nicht unbedingt Aufgabe des Gerichtes, sondern des Anwalts hier für klare rechtliche Sachverhalte zu sorgen. So war das bei meinen paar Verhandlungen, die ich bis jetzt hatte. Dazu habe ich mich vorher immer abgestimmt mit ihm. Wenn das nicht passiert ist, dann hat der Anwalt versagt ganz einfach.
Das hat auch nichts mit dem Alter und dem Geschlecht der Richter zu tun.
Grüße
Maximilian
von
"nicht vertragsgerechte Lieferung Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung der gelieferten Gegenstände zu erstatten"

Habe das Gerät damals an die Firma (wo ich es noch vor Ort gekauft hatte) mit vom Anwalt vorformulierten Text geschickt. Die haben es mir wieder zurückgeschickt. Anwalt dann Mahnbescheid ->Widerspruch -> schriftliche Begründung, dann eben Prozess vor Ort. Leider ist mein Anwalt 600km von mir weg (gewesen - zwischenzeitlich leider verstorben ...), so dass hier ein Korrespondenzanwalt eingesprungen ist. Der hat seine Sache auch gut gemacht, aber - die Richterin war völlig gaga.

Bin gerade tatsächlich nochmal die alten Unterlagen durchgegangen:

- Richterin zum Vergleich gedrängt, Alternative wäre sonst gewesen:
"Das Gericht weist nochmals darauf hin, dass der abgeschlossene Vergleich auch für die Beklagtenseite angesichts des ggf. zu erholenden Sachverständigengutachtens sowie einer möglicherweise im Räume stehenden Beweisaufnahme ein wirtschaftlich sinnvolles und prozessökonomisches Ergebnis darstellt, "

Vielleicht hat sich die Richterin auch durch die Begründung Abweisungsantrag der Megakanzlei der Gegenseite blenden lassen. Dort stand:

"Unverständlich ist der Vortrag, es handele sich um ein Modell XXX. Möglicherweise gibt es eine solche herstellerseitige Modellbezeichnung. Die diesbezügliche Modellbezeichnung hat aber nichts mit der technischen Ausstattung eines Notebooks zu tun. Die Beklagte schuldete die Lieferung eines Notebook Elitebook 8530p und hat ein solches so, wie geschuldet auch geliefert."

Die Modellbezeichung GAB es so, gab ja zig unterschiedliche interne Nummern für die 8530p (und haben die Unterschiede RAM, Prozessor, HDD und Garantie ausgewiesen). Ich habe mit der Seriennummer bei HP nachgehakt, wurde dort an etwas höherliegende Stellen eskaliert und die haben mir's telefonisch dann auch bestätigt, dass das eine krumme Sache war: Bezahlt habe ich für 3 Jahre weltweit, bekommen habe ich ein Jahr eingeschränkt. Bezahlt habe ich für 7200rpm, bekommen die mit 5400rpm.

Oberhammer war allerdings das Etikett am Geräteboden: Die haben rotzfrech die HP Warranty Etiketten nachgemacht und so die drei Jahre vorgetäuscht, inklusive Schreibfehler: "Warranty 3 year".

HP am Telefon entsetzt, auf meine Bitte, das kurz als Schreiben fürs Gericht fertig zu machen, waren die zuständigen MA dann wochenlang (!) abwechselnd im Urlaub oder krank. Danke für nix, war dann auch mein letztes HP Laptop.

Damals tatsächlich sehr darüber geärgert, mit etwas Abstand eher zum schmunzeln. Gerade dann noch den früheren GF des Händlers gegooglet, firmiert jetzt als freier KFZ-Händler.
Und das hat er ja dann auch, meines Erachtens noch sogar richtig gut und nachvollziehbar; aber vielleicht hat die Richterin sich dann doch von dem Schreiben der Gegenkanzlei irritieren lassen. Meine Vermutung - und um wieder On Topic zu kommen:

Mein Anwalt hat seine Schreiben grundsätzlich auf einem 24-Nadel-Drucker rausgehauen. War sein Stil, fand ich am Anfang seltsam, dann hatte es jedoch jede Menge Charme für mich - da er zudem mit einem enorm trockenen, feinsinnigen Humor gesegnet war, der selbst das trockenste, juristische Schreiben enorm aufgewertet hat.

Gegenkanzlei: Mega Betrieb, mega Briefkopf, feinster Laserdrucker mit viiiiiel Farbe dabei.
von
Update Lexmark CS820de:

- das richtige Gerät wurde geliefert (leider ohne Tracking und mit Überraschungsbesuch des Spediteurs)
- Leistungs- und Eckdaten ziemlich gleichauf mit unserem alten Dell 5130cdn
- Druckqualität ist völlig in Ordnung; eigentlich relativ gleichauf mit unserem alten Dell, der aber schon ein gutes Druckbild hatte; werde das die Tage nochmal genauer testen und vergleichen
- Straßenpreis hier auf der Seite und über idealo: Über Amazon für 744,- € inklusive Versand erworben, was gerade mal die Hälfte vom nächst günstigsten Straßenpreis ist

Aber:

- Garantie Fehlanzeige; die Seriennummer abgefragt und das Gerät war bereits vor fünf Jahren in Belgien (!?) registriert

Ich habe keinerlei Gebrauchsspuren entdecken können, so dass ein neues (oder neuwertiges) Austauschgerät näherliegend ist als ein tatsächliches Gebrauchtgerät; Toner waren auch alle befüllt (zumindest laut Webinterface); und: Lexmark hat nach Zusendung der Kaufrechnung jetzt die Grundgarantie wieder aktiviert
von
Hallo,
das dürfte ja wohl auch der Nach-Nachfolger sein. Der Dell 5130cdn ist ja auch von Lexmark.

Ich weiss nicht, wie das mit der Garantie bei Lexmark ist. Die Firma stammt ja von der IBM ab und der Nachfolger Lenovo macht das auch so. Die wird zunächst mit dem Auslieferungsdatum und Land gesetzt und kann dann später angepasst werden. Dazu muss man dann den Kaufbeleg hochladen.

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Moin, moin!
Steht auf dem Drucker irgendwo ein Herstellungsdatum oder auf der internen Webseite des Druckers bei den Verbrauchsmaterialien?

Kann jemand helfen? Ähnliche Beiträge ohne Antwort ...

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