Brother konnte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen Teilerfolg erringen - die Berufung von Seiten Pelikan hat das Gericht abgewiesen.
Im Sommer 2008 hat Brother eine einstweilige Verfügung gegen Pelikan und Geha beantragt. In zwei von vier Fällen gab das Landgericht Düsseldorf dem Antrag statt (Druckerchannel berichtete). Dagegen legte Pelikan Berufung ein, die nun von der nächst höheren Instanz, dem Oberlandesgericht Düsseldorf, abgewiesen wurde. Zudem hat das Oberlandesgericht eine Entscheidung vom Landesgericht aufgehoben und eine dritte einstweilige Verfügung zugelassen.
Eine Entscheidung steht indes noch aus, denn nun wird das Hauptsacheverfahren eröffnet, in dem über die konkrete Sachlage verhandelt wird.
Konkret geht es um die Tintenpatronentypen LC 1000 und um die Patronen LC 970.
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