Notiz: Officejet Pro-Drucker verweigern Fremdtinte: HP-Firmware verhindert Fremdpatronen von Martin Neumann
Notiz: Officejet Pro-Drucker verweigern Fremdtinte - HP-Firmware verhindert Fremdpatronen
Notiz: Officejet Pro-Drucker verweigern Fremdtinte: HP-Firmware verhindert Fremdpatronen von Martin Neumann
Wie kann ich ein Firmwaredowngrade machen?
Firmwaredowngrade ist leider kaum möglich, da HP die alten Firmware-Versionen nicht zur Verfügung stellt.
darüber ließe sich vortrefflich streiten, ob der Händler für so etwas zur Verantwortung gezogen werden kann.
Schließlich hat HP den Drucker nachträglich manipuliert und somit entspricht er nicht mehr dem Gerät, nachdem der Händler und auch der Hersteller die Eigenschaften (das funktionieren der Patronen) zugesichert hatten. Ob nun HP dieses Update "selbstständig", also ohne Wissen des Users oder dieser es unbewusst durch seine Einstellungen im Setup erlaubt hat, ist damit zweitrangig, nachdem HP ja in seiner Pressemeldung dieses Vorgehen zugegeben hat.
Nach Europäischem Recht ist der OEM Hersteller verpflichtet alternative Produkte zur Nutzung in seinen Geräten zu zulassen. Schon alleine aus Gründen des Recyclings (EU Richtline) darf er das nicht verhindern.
Wie auch immer, ein seriöser Händler wird sich natürlich nicht quer stellen und dem Kunden bei diesem Problem helfen. Allerdings ist es meiner Meinung nach ein Grenzfall und eine Kulanzhandlung des Händlers der das mit seinem Lieferanten klären muss.
Das wirklich bittere für den User ist aber, wenn er die Patronen z.B. vor 7 Monaten gekauft hat und diese nun nicht mehr funktionieren. Hier muss er sich zwangsläufig mit dem Hersteller und nicht mit dem Händler (Gewährleistungsende) der Patrone auseinadersetzten. Viel Glück auf Ebay und Amazon beid er Lösung dieses Anspruchs!
Gruß
Sie wissen schon von wem :-)
vielen Dank für die Info - da gebe ich Ihnen vollkommen Recht - die Rechtslage ist da nicht ganz klar und die meisten Händler werden das dann hoffentlich auf Kulanz machen.
Dennoch ist es so, dass der Händler zunächst funktionierende Ware liefern muss - aber wie gesagt - die Rechtslage ist schwierig.
Daher kann ich nur jedem den Tipp geben, bei einem seriösen Händler zu kaufen und nicht die China-billig-Massenware von Ebay oder Amazon. Natürlich kann man hier nicht pauschalisieren und alle Händler auf diesen Plattformen verteufeln. Ich persönlich mache es gerne so, dass ich dem mir noch unbekannten Händler vor dem Kauf per Mail eine kurze Frage zu dem Produkt stelle. Bekomme ich hier eine Antwort und sehe einen Ansprechpartner mit Mail, Telefon und Adresse in Deutschland, dann bin ich in der Regel auf der sicheren Seite.
Zurück zum HP-Fall: Hier kann man nur hoffen, dass die Hersteller der kompatiblen Chips möglichst schnell nachbessern und funktionierende Chips liefern. Oder dass es so viel Druck auf HP gibt, dass die Sprerre mit dem nächsten Firmwareupdate wieder weg ist.
Viele Grüße,
Florian Rigotti (ehemals Heise)
Ich hatte seit Ende Juli Patronen von "tintenalarm " als Ersatz für die originale Erstbestückung. Bei Tinternalarm den Fehler reklamiert, es kamen prompt Ersatzpatronen gratis ohne das der Fehler natürlich verschwand. Alle Patronen zurückgesandt und das Geld komplett anstandslos zurückerhalten.
Gestern kamen nun Original HP Patronen von Staples:
Der Fehler bleibt!
Ich bin nach 1,5 Jahren aus der Garantie bei HP raus, die Dame am Telefon empfahl mir, einen neuen Druckerkopf für ca. 130€ zu erstehen. Ich vermute, der Firmware reicht es, das irgendwann mal Fremdpatronen geladen waren, um den Fehler beizubehalten. Ich habe den Drucker vom Netz genommen, den Druckkopf ausgebaut und vorsichtig gereinigt. Der Fehler bleibt, beim Start scheint auf dem Display des Druckers der blaue Streifen nicht kompett von links nach rechts durchzulaufen, als wenn das Startprogramm sich vorzeitig aufhängt.
Das äußerst unbefriedigende Gefühl bleibt, das HP meinen bis zum 13.09. funktionierenden Drucker zerschossen hat und ich nun keine Handhabe habe.
Sollte es mehrere solcher Fälle geben, wäre es evtl. für entsprechende Medien interessant über diese Art von Kundenmanagement bei HP zu berichten.
Sollte jemand einen Weg wissen, wie ich den Drucker noch zum Drucken bekommen kann, freue ich mich. Ansonsten war es das mit dem 100€ Schnäppchen Drucker nach 1,5Jahrenund ich muss hoffen, das Staples mir die 68€ Patronen wieder abnimmt, da diese ja aus der Originalverpackung entnommen waren.
die Rechtslage ist - entgegen Ihrer Meinung - sonnenklar. Gewährleistungsansprüche fußen auf der Annahme, dass die Fehlerhaftigkeit einer Sache schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat bzw zumindest angelegt war.
Das ist in diesem Falle ja zweifellos nicht so, da die Chips zum Zeitpunkt ihrer Anschaffung funktionsfähig waren, aber HP ihre Geräte durch Einspielen neuer Firmware nachträglich so verändert hat, dass diese Fremdpatronen bzw -chips nicht mehr akzeptieren.
hast du die Originalpatronen mal reklamiert? Eventuell ist das auch eine ältere Charge, HP hat ja auch mal eigene Patronen mit älteren Revisionen ausgesperrt.
Gruß,
Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
ich habe den Drucker de-und wieder neu installiert. Für ca. 10sec. war alles ok. Dann wandelte sich der Status der gelben Patrone auf "bitte tauschen". Die Patrone ist neu und haltbar bis 07/2018. Da ich den Drucker zeitgleich mit einem Kumpel gekauft hatte, habe ich seine Patrone in meinem Drucker getestet. Ergebnis:nach ca.30sec derselbe Effekt wie bei meiner Patrone. Scheint der Kontakt zum Chip irgendeine Macke zu haben.
Nach Telefonat mit der HP Hotline habe ich nun die Zusage, sobald ich die Rechnung meines Drucker per pdf zusende, erhalte ich einen neuen Druckkopf.
Jetzt muß ich nur noch die Rechnung finden :)
Drolligerweise ist dieser Effekt zeitgleich mit diesem ominösen 13.09. aufgetreten.
Ich hoffe und denke, mit dem neuen Druckkopf sollte die Kiste wieder funktionieren.
die Rechtslage ist klar? Aus welcher Perspektive? Meinen Sie jetzt ein Gewährleistungsanspruch kann nicht geltend gemacht werden, weil der Sachmangel nicht bei Gefahrübergang (§ 434 BGB) bestand?
Falls Sie meinen, dass kein Gewährleistungsanspruch besteht, widerspreche ich Ihnen und zwar mit dem a fortiori Argument: Wenn §§ 434 und 442 BGB regeln, dass ein vom Verkäufer/Hersteller zu verantwortender Sachmangel bzw. die Unkenntnis des Mangels wegen arglistiger Täuschung u.a. einen Gewährleistungsanspruch begründen, dann muss dies erst recht gelten, wenn der Hersteller ohne Zustimmung/Kenntnis nachträglich das Produkt ändert.
Noch ein ganz anderer Ansatz: Beim Kaufvertrag hat der Käufer eingewilligt, dass der Hersteller für den Käufer vorteilhafte aktualisierte Software liefert. Einen Willen, dass der Käufer später schlechtere Treiber haben möchte, kann man wohl ausschließen. Somit lässt sich ein schlechterer Treiber auf den Zeitpunkt des Kaufvertrages transportieren.
Des Weiteren kommen noch Ansprüche aus §§ 280, 823, 1004 BGB in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
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ValentinOs
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