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Brother Ecopro Abo? Niemals wieder

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von
Guten Abend,

ich bin hier auf Empfehlung meines Einkels und hoffe, dass mir @budze hier helfen kann, sollst Du doch einen guten Draht zu Brother haben.

Ich habe heute morgen das sechs monatige kostenlose Eco Pro Abo für meinen Laserdrucker, einen Brother MFC-L2710DN versucht zu buchen, welches nach Ablauf der sechsmonatigen kostenlosen Testphase € 1,99 im Monat kosten soll, für 50 Druckseiten.

So weit so gut.

Ich bin dann an dem Punkt angelangt, an dem ich die App "Brother Mobile Connect" herunterladen sollt, offensichtlich auf ein Smartphone, und damit den Drucker verbinden sollte.

Das wollte ich nicht. Und möchte das auch noch immer nicht.

Ich hatte zuvor meinen Namen, meine Anschrift und meine Bankverbindung für das Sepa Lastschriftverfahren hinterlegt.

Weder habe ich diese "Mobile App" heruntergeladen, noch meinen Drucker mit ihr verbunden, noch diesen bei Brother in irgendeiner Form hinterlegt.

Ich habe mich dann sofort gegen ein Brother Eco Pro Abo entschieden.

Ich habe Brother dann sofort per eMail angeschrieen und Brother gebeten, mein kostenloses Eco Pro Toner zu stornieren, da ich keinen Gebrauch davon machen würde.

Höchst hilfsweise kündigte ich dieses kostenlose Eco Pro Testabo auch zum nächstzulässigen Termin.

Dazu machte ich noch von meinem 14tägigen Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB Gebrauch.

Auch habe ich sofort das Brother erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufen.

Ich habe Brother dann aufgefordert mein neu angelegtes Kundenkonto und meine personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen.

Abschließend bat ich Brother noch um eine schriftliche Bestätigung, dass meinen Verlangen Folge geleistet wurde.

Ich wollte das ganze Brother noch per Telefax mitteilen, aber den Telefaxnummer, die im Impressum hinterlegt war, funktionierte nicht.

Zwischenzeitlich wurde die Telefaxnummer aus dem Impressum entfernt.

Telefonisch war Brother heute nicht zu erreichen.

Auf meine eMail erhielt ich folgende Antwort:

"Um Ihr Eco Pro Abonnement zu kündigen, müssen Sie in Ihrer Mobile Connect App zu „mein Konto“ navigieren.

In diesem Menü wird „Plan stornieren“ angezeigt. Sie müssen darauf klicken, und den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen.

Alle ausstehenden Zahlungen werden am Ende des letzten Abrechnungszyklus eingezogen."

Das ist, mit Verlaub, Unsinn.

Bei einer Kündigung handelt es sich, wie auch bei einem Widerruf nach § 355 BGB um einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen, die mit ihrem Zugang beim Adressaten wirksam werden (so jedenfall besagt es der § 130 I BGB).

Auch die Kündigung des Lastschriftmandates wurde in dem Moment wirksam, in dem Brother davon erfahren hat (§ 130 I BGB).

Nach der DSGVO habe ich auch das Recht, das mein Kundenkonto von Brother gelöscht wird, zusammen mit den von mir hinterlegten personenbezogenen Daten und zwar unverzüglich.

Die von Brother erwähnte App habe ich nicht installiert und werde dem auch nicht nachkommen.

Eine Kontenaufhebung sollte auch anders möglich sein, wenn man dem BGH in Karlsruhe vertrauen darf.

Ich habe zwar jetzt nicht das größte Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Brother, scheue aber davor auch nicht zurück, auch wenn dadurch von Brother meine Lebenszeit vergeudet wird.

@budze , kannst Du mir und Brother hier helfen?

Ich habe nämlich leider die Vermutung, dass derjenige vom Kundensupport, der meine heutige eMail heute beantwortet hat, keine Ahnung von der Abwicklung des Kündigungsverfahrens hat.

Meine eMails wurden übrigens an Brother Deutscland und Brother Europe gesandt und sind bei beiden auch angekommen.

Danke fürs lesen schon mal ...
Beitrag wurde am 04.07.25, 20:30 Uhr vom Autor geändert.
von
Hallo,

also ohnen Internetzugriff kann so ein Abo in der Tat nicht funktionieren. Ich sehe jetzt auch erstmal keinen Grund zur Panik. Wenn überhaupt, dann fallen Kosten ja erst Ende 2014 an. Hast du bereits die Seriennummer des Druckers angegeben? Wenn nein, dann werden die nicht Mal Toner verschicken. Das Abo und somit der Restzeitraum startet übrigens auch erst mit dem Einsetzen das Toners.

Und ja, die können sicher nicht verlangen, dass du zum kündigen eine App installierst. Ich. Habe da durchaus Recht gute Kontakte, aber leider erst in 2-3 Wochen. Wenn sich das bis dahin nicht gelöst hast ,kann ich das gerne weiterleiten.

Aber zunächst einmal wüsste ich nicht, was schlimmes passieren kann. Der Vertrag dürfte nach AGB erst mit dem Einsatz der Toner beginnen.

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
2026 dürfte passender sein. :)
Nein.
Lt. mehrerer Urteile des BGH nicht.
Ich würde dann auf Dich zukommen.
Momentan nichts.

Mich wundert aber, dass eine so renommierte Firma weder die europäischen, noch die deutschen Gesetze kennt.

Danke, @budze .
von
Hey Harlekin,
ich hab es im Regio getippt und bin wohl verrutscht. Einigen wir uns auf die Mitte? :) 2025

Also gerade diese Abos sind oftmals europäische geregelt. Da mag man es gerne etwas vereinfachen wollen.

Ich gehe mal davon aus, dass dein Abo im dem Zustand ohnehin von selbst versandet. Hättest du Donnerstag geschrieben, hätte ich vielleicht schneller helfen können. Jetzt ist leider erstmal Urlaubszeit. Also für alle außer mich :)

Oder du überlegst dir nochmal, ob du das nicht doch probieren willst. Ist das Problem, dass du die App brauchst, oder dass du eine Internetverbindung herstellen musst? Kommst du jährlich so auf die 12x50 = 600 Seiten?

Man muss jetzt auch sagen, dass das Abo für S/W-Laser (also mal vom 6-Monate-Probeabo abgesehen) nicht sonderlich effizient ist. Normalerweise schafft man mit den Kartuschen auch mehr oder weniger genau die Normreichweite. Und für 24x2 Euro bekommst du auch die 1.200er Kartusche gekauft.

Bei Tinte sind die Abos super. Bei Farblaser mag es auch anders aussehen.

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
Beitrag wurde am 05.07.25, 22:54 Uhr vom Autor geändert.
von
In Paragraf 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatleute steht doch genau was man tun soll. Auch, dass sie Widerrufsfrist von 14 Tagen erst beginnt, wenn das Material geliefert wurde. Es wird auf ein Formular und auch auf eine Onlinemöglichkeit verwiesen.
Du hast ja schließlich auch ein Konto bei Brother eingerichtet. Da könnte das auch gehen völlig unabhängig von einer App.
Die Geschäftsbedingungen sind eindeutig und klar formuliert.
Zur Aufbewahrung von Daten bei Geschäftsvorfällen gibt es gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die eingehalten werden müssen. Danach wird sich auch Brother richten.
Beim Abschluss des Vertrages versichert man doch auch die Geschäftsbedingungen gelesen zu haben.
Grüße
Maximilian
von
Hallo,

ich denke, dass das hier zwei gesonderte Fälle sind. Der Vertrag startet natürlich erst nach Lieferung. Bei Brother eigentlich sogar erst beim Einsetzen der Kartusche.

Hier geht es ja wohl dann eher um die Forderung nach Datenlöschung.

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Das gilt nur für die Daten wo es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gibt. Das muss auch Brother in Deutschland beachten. Die Mails zum Vorgang und der Vorgang selbst müssen wahrscheinlich sechs Jahre aufbewahrt werden.

Die Aufbewahrungspflichten sind in § 257 HGB (Handelsrecht) und § 147 AO (Steuerrecht) geregelt.

Auch zu den Daten gibt es in der Datenschutzerklärung von Brother alle notwendigen Informationen.

Diese ganzen Dokumente, wie allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung, haben die Firmen doch nicht zum Spaß geschrieben. Das macht schon Sinn.
Grüße
Maximilian
von
Nein.

Ich möchte das Abo nicht mehr.
Das war der ursprüngliche Grund, weshalb ich Brother gebeten hatte, das gebuchte Abo wieder zu stornieren.

Aber nach den ersten drei eMails von Brother "will" ich jetzt nicht mehr.

Geht das Toner-Abo nur über diese App?

Mein Enkel hat ein Tinten-Abo von Brother, welches ohne diese App funktioniert.
Nein. Das wusste ich ja vorher.
Höchstwahrscheinlich nicht.

Aber die 50 Seiten monatlich sind die kleinste Abogröße, die man buchen kann.
Man kann den Widerruf, so der BGH analog zu einem Kaufgegenstand, auch schon vor Lieferung des Verbrauchsmaterials widerrufen, denn das Widerrufsrecht entsteht mit Vertragsschluss und nicht erst mit Erhalt der Ware.
Nach der in Europa und auch in Deutschland geltenden Rechtslage kann sowohl ein Widerruf, als auch eine Kündigung mittels einfachem Brief erfolgen. Den hat Brother bereits erhalten. Wir erinnern uns:
Ich habe über das eingerichtete Konto keine Möglichkeit gefunden, den Vertrag zu stornieren, eine Kündigung und einen Widerruf auszusprechen.
Haha - der war gut.

Was bitte habe ich Deiner Auffassung nach falsch gemacht, als ich das gebuchte Toner-Abo schriftlich gekündigt habe und hilfsweise meinen Widerruf nach § 355 BGB erklärte?

Brother hat den Erhalt meines Schreibens ja bestätigt.

Damit sind sowohl Kündigung, als auch Widerruf wirksam geworden.

Brother sind das offensichtlich anders, indem es mich auf eine App verweist. Ich schiebe das jetzt auf rechtliches Unvermögen des Supportmitarbeiters zurück.
Danke für den Hinweis.
Aber wie viele Firmen halten sich nicht an die Vorschriften der DSGVO?
Nein.

Ich möchte lediglich, dass der Vertrag spätestens mit Zugang meiner Kündigun am 04.07.2025 endete.

Hier hätte es lediglich einer kurzen eMail seitens Brothers gebraucht, aber keine Mitteilung dahingehend, dass ich erst über eine App kündigen muss.

Ich werte das als Ablehnung meiner ausgesprochenen Kündigung und meines Widerrufs.

Das deckt sich übrigens leider auch mit einer weiteren eMail von Brother Europe, die ich heute bekommen habe.

Ich möchte schlicht und ergreifend Rechtssicherheit.

Das Brother mein neu angelegtes Konto löschen muss, dürfte sich aus der DSGVO ergeben.

Und
das sollte ja auch für Brother kein Problem darstellen.
Was habe ich von Brother verlangt, was nicht gesetzeskonform ist?
Das haben sie geschrieben, um sich vor möglichen Regressansprüchen seitens der Verbraucher zu schützen.

Wie viel AGB-Bestimmungen wurden schon von Gerichten für unvereinbar mit den gesetzlichen Normen aufgehoben?

Ich kann Dir das nicht sagen, aber es waren verdammt viele.
In Deiner Unternehmensfreundlichen Welt vielleicht schon.

Ich aber bin lediglich Verbraucher und da interessieren mich eher die Verbraucherrechte.

Danke für die recht interessante Diskussion und den kleinen Ausblick auf Deine Sichtweise des Prozedere.

Wie gesagt: Ich gehe hier davon aus, dass der Brother Europe Servicemitarbeiter nicht darin geschult ist, wie man mit Kündigungen und Widerrufen außerhalb der Brother App umzugehen hat und dass ein fachkundiger Mitarbeiter von Brother das Problemchen aus der Welt schaffen wird.
von
Hallo,

ich will ja nochmal betonen, dass der Fall hier etwas anders gelagert ist. Ich kann das rechtlich aber nicht beurteilen.

Wenn Brother dem Toner kein Drucker zuordnen kann, dann wird der eben auch gar nicht starten, weil Sie dir gar nichts liefern werden. Zusätzlich startet der Vertrag auch erst, wenn du die gelieferte Patrone eingesetzt hast.

Ich sehe hier also aus den beiden Punkten schon gar nicht den Auslöser für Kosten.

Ich bin mir gerade nicht sicher, ob man das Abo nicht auch ohne App aktivieren kann.

Probiere das Problem doch also erstmal in aller Ruhe (sei es eben auf Reaktion auf deine Mail) zu Lösen. In zwei Wochen kann ich erst einhaken.

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
www.brother.de/...

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
Beitrag wurde am 05.07.25, 17:18 Uhr vom Autor geändert.
von
Das stimmt ganz einfach nicht. Für einen Vertragsabschluss gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Das kann auch über AGB nicht ausgeschlossen werden. Es gab und gibt immer wieder Klauseln die verboten werden. Die Rechtssprechung ist auch Änderungen unterworfen. Der Verbraucherschutz steht in Europa sehr hoch und Deutschland ist da nicht unbedingt das strengste Land. Aber wenn man einen Vertrag abschließt sollte man den vorher halt lesen. Wer bei AGB, Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung einfach immer nur ein Häkchen setzt muss manchmal mit Überraschungen rechnen.
Wir haben heute den 5.7.2025! Auch in einem modernen Unternehmen darf das mal mehr als 24 Stunden dauern.
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