Know-how Archivierung zuhause und im kleinen Büro: Original-Kassenbeleg aufbewahren oder nicht?
Als Nachweis im Gewährleistungsfall ist es nicht zwingend vorgeschrieben, den originalen Kassenbeleg vorzulegen. Sie müssen lediglich nachweisen können, das Gerät in diesem Geschäft gekauft zu haben. Dazu genügt der Ausdruck des eingescannten Kassenzettels. Zusätzlich kann eine Kopie des Kontoauszugs helfen, in der Datum, Betrag und Name des Geschäfts zu erkennen ist. Auch könnte man Zeugen beibringen, die den Kauf in diesem Geschäft bestätigen.
Handelt es sich jedoch um einen Garantiefall (freiwillige Leistung des Herstellers), kann der Hersteller den Original-Kassenbeleg durchaus voraussetzen. Das wäre dann in seinen Garantiebedingungen festgelegt und nachzulesen.
Ergo: Bewahren Sie wichtige Kassenbelege lieber im Original auf und heften Sie diese in Ihrem Aktensystem ab. Über die Suche nach der Scankopie am PC kommen Sie später schnell wieder zum archivierten Kassenbeleg und finden im Ordner dann das Original. Sehr praktisch - und sehr befriedigend -, wenn man zum Beispiel so nach zwölf Jahren die Quittung einer defekten Energiesparleuchte wieder findet, die 15 Jahre Garantie hatte.