Epson geht gegen Tintenhändler vor: Erfolgreich gegen vier Tintenhändler
Epson ist gegen vier kleine Online-Händler vorgegangen, die kompatible, patentverletzende Epson-Tintenpatronen verkauften. Bei den Produkten handelte es sich um kompatibles Verbrauchsmaterial, das nachweislich Patente von Epson verletzt. Laut Druckerchannel-Informationen waren die verkauften Produkte billige China-Ware.
Epson hat sich mit den vier Online-Händlern außergerichtlich geeinigt. Alle vier verkaufen keine patentverletzende Epson-kompatiblen Kartuschen mehr.
Es handelt sich um folgende Händler:
- GEPOC Gesellschaft für Polymerchemie mbH Aachen
- BWD Computer Arnsdorf
- Tintenshop Löhne Bielefeld
- Tinten-Toner Vertrieb Bochum
Laut Druckerchannel-internen Informationen soll Epson jeweils in einem Anwaltsschreiben gefordert haben, entweder den Verkauf von Epson-Produkten aufzugeben oder eine Schadensumme in sechsstelliger Höhe zu zahlen.
Rechtliche Grundlage sollen dabei Patentverletzungen sein. Auch einen Geschmacksmusterschutz*1 hat Epson beim Deutschen Patentamt eingetragen.
Laut Epson wird der Druckerhersteller immer sein geistiges Eigentum schützen und weiter gegen Patentverletzungen vorgehen.
Händler sollten also genau prüfen, ob ihre Ware tatsächlich keine Patente verletzt. Druckerchannel empfiehlt den Händlern, sich das von den Importeuren oder Herstellern schriftlich bestätigen zu lassen. Bei Pelikan beispielsweise sei dies problemlos möglich, so Simone Bahrs, Marketing Managerin bei Pelikan.
Auch Robert Kain, Sales Director bei Jettec sagt, dass es von ihm ein Schreiben für die Händler gibt. Darin gewährleistet Jettec, dass die gelieferten kompatiblen Tintenpatronen keine Rechte Dritter verletzen.
Wer indes auf der rechtlich sicheren Seite bleiben will, verkauft ausschließlich Originalware von Epson.
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