HOP vs. Epson-Drucker: Erste zugelassene Klage wegen geplanter Obsoleszenz
Die "geplante Obsoleszenz" ist seit geraumer Zeit ein Daueraufreger unter Verbrauchern. Diese beschreibt, vereinfacht formuliert, die absichtliche Verkürzung der Lebensdauer von Produkten. Spätestens mit einer seit 2013 wiederholt ausgestrahlten Arte-Dokumentation "Kaufen für die Müllhalde"
gibt es aber kein Halten mehr. Neben Glühbirnen und Nylonstrümpfen werden, als Beispiel für Produkte, die Verbraucher diesbezüglich benachteiligen, immer wieder Drucker genannt - vornehmlich Tintendrucker.
Geplante Obsoleszenz in Frankreich unter Strafe
Im Rahmen der 2014 in Frankreich novellierten Verbraucherschutzgesetze, dort auch bekannt als "Hamon-Gesetz" (benannt nach dem ehemaligen französischen Staatsminister Benoît Hamon
), wurde die "geplante Obsoleszenz" explizit als Straftatbestand aufgenommen. Noch immer ist das europa- und sogar weltweit einmalig.
Für die als gemeinnützig eingestufte französische Verbraucherschutzorganisation "HOP" (ein Akronym für "Stoppt die geplante Obsoleszenz") bildet das Gesetz, das ebendies verbietet, den entscheidenden Hebel für eine Klage.
Worum geht es?
Bereits Ende 2017 hat sich die "HOP" exemplarisch den Druckerhersteller Epson ausgewählt und gegenüber diesem eine ausführliche Strafanzeige zusammengestellt. Im Detail geht es um zwei grundlegende Punkte.
Punkte 1 - "leere Patronen" nicht leer?
Zum einen wird Epson vorgeworfen, dass Tintenpatronen nach ihrer vorgesehenen Nutzung zwar als leer deklariert werden, tatsächlich aber noch Tinte beinhalten. Tatsächlich ist das eine prinzipbedingte Eigenschaft vieler Patronen und Drucksysteme. Strittig ist aber, ob diese Tinte unter angemessenem Aufwand nutzbar ist. Insbesondere ältere Kartuschen haben jedoch keinen Sensor, um den tatsächlichen Füllstand zu ermitteln. Diese geben dann lediglich eine grobe Schätzung ab, dass diese nun leer sein dürften. Neuere Kartuschen sind dagegen mit einer (optischen, mechanischen oder elektronischen) Sensorik ausgestattet, die diesbezüglich deutlich effizienter arbeitet. Ecotank-Drucker von Epson, die mittlerweile einen Großteil der Verkäufe des japanischen Herstellers ausmachen, arbeiten mit nachfüllbaren Tintenflaschen und haben dieses Problem prinzipbedingt gar nicht mehr.
Punkt 2 - Resttinte?
Auch der zweite Punkt ist ein wiederkehrendes Ärgernis bei vielen Tintendruckern. Es geht um einen im Drucker eingelassenen Resttintenfilz, welcher überschüssige Tinte auffängt, die bei automatischen oder manuellen Reinigungen anfällt. Wird dieser vom Drucker als gesättigt deklariert, muss das Gerät zu hohen Kosten eingeschickt werden.
Zwar lässt sich dieser bei vielen neueren Druckern (insbesondere von Epson und Canon) mittlerweile selbst und für vergleichsweise wenig Geld wechseln, jedoch geschieht dies nach Ansicht von "HOP" in den meisten Fällen zu früh. Im Raum steht die Behauptung, dass die integrierten oder austauschbaren Behälter oder Filze die "5- bis 6-fache" Menge an Tinte aufnehmen könnten. Tatsächlich gilt, dass der Grad der Sättigung nur in den wenigsten Fällen über einen Sensor vom Drucker selbst gemessen wird. Vielmehr gehen die Hersteller von Erfahrungswerten aus, die diesen Wert in Abhängigkeit der Menge und Intensität von Reinigungsvorgängen abschätzen.
Sicherlich ist auch das ein nicht von der Hand zu weisender Punkt, jedoch muss man auf der Gegenseite sehen, dass eine entsprechende Sensorik nicht ganz einfach umsetzbar ist und Kosten verursacht, die die Geräte teurer machen. Ein übervoller Resttintenbehälter führt irgendwann unweigerlich dazu, dass Tinte aus dem Drucker austritt. Sicherlich kann man jedoch auch in Zweifel ziehen, ob die Menge an anfallender Tinte überhaupt nötig ist.
Über weitere Details hat Druckerchannel bereits ausführlich im Rahmen der ursprünglichen Ankündigung seitens der "HOP" berichtet.
Absprache der Hersteller untereinander?
Aufgrund der ähnlichen Funktionsweise von Patronen und Resttintentanks von Brother, Canon und HP geht "HOP" davon aus, dass sich die Hersteller untereinander absprechen und die Funktionsweise bewusst so gewählt haben - so die Mutmaßung in der Strafanzeige.
Weitergabe an die (französische) Staatsanwaltschaft
Da der Verein selbst keine Anklage erheben kann, wurde der Fall an die Behörden übergeben. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft die französische Anti-Betrugs- und Verbraucherschutzbehörde (DGCCRF) ("Direction générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des fraudes") mit einer umfassenden Untersuchung beauftragt.
Nach einer mehr als achtjährigen (!) Prüfung sieht die Staatsanwaltschaft Nanterre (Agglomeration Paris) jetzt ausreichend Hinweise dafür, dass Epson gegen geltendes französisches Recht verstoßen hat. Der Druckerhersteller wurde daher nun offiziell angeklagt und bei der Strafkammer des Gerichts von Nanterre vorgeladen. Die erste Anhörung soll bereits am 2. Juli 2026 stattfinden. "HOP" tritt als Nebenkläger auf und soll die Interessen der Verbraucher vertreten.
Drohende Strafe und mögliche Konsequenzen
Den Verantwortlichen bei Epson drohen bis zu zwei Jahre Haft und dem Unternehmen eine Geldstrafe zwischen mindestens 300.000 Euro und bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes. Bei einer erfolgreichen Klage kann man davon ausgehen, dass auch eine strafrechtliche Prüfung der anderen Hersteller von Tintendruckern angestoßen wird. Zumindest gegenüber HP ist dies schon jetzt der Fall. Der Vorwurf bezieht sich beim Drucker-Weltmarktführer jedoch auf die Sperrung von Drittanbietermaterialien - derzeit noch mit offenem Ausgang.
Sollte die Klage gegen Epson erfolgreich sein, dürften aus Sicht der Verbraucher weniger die direkten Strafen, sondern vielmehr die Konsequenzen für zukünftige Produkte interessant sein. Vorstellbar ist, dass Epson bei Resttintenbehältern künftig tatsächlich eine Sensorik verbauen muss, die den tatsächlichen Sättigungsgrad ermittelt. Eine Vorgabe, die dann wohl auch für Canon und andere Hersteller zur Norm werden dürfte. Was den Vorwurf der Patronenentleerung betrifft, wurde die Effizienz in der Zwischenzeit ohnehin schon erhöht: Die Kartuschen einiger Hersteller lassen sich sogar vollständig entleeren. Bei den immer populärer werdenden Tankdruckern besteht dieses Problem prinzipbedingt ohnehin nicht mehr.
Auffassung von Epson
Das angeklagte Unternehmen sieht sich erwartungsgemäß keiner Schuld bewusst. Die Vorwürfe stehen im "völligen Widerspruch" zu den Unternehmensgrundsätzen des japanischen Unternehmens - das geht aus einer Stellungnahme hervor, die das britische Onlinemagazin "The Recycler" in seiner aktuellen Berichterstattung
veröffentlicht hat.
Epson hat die Mitteilung von HOP zur Kenntnis genommen und prüft die Angelegenheit derzeit. Wir weisen alle Vorwürfe bezüglich ‚geplanter Obsoleszenz‘ oder ‚irreführender Praktiken‘ entschieden zurück. Ein solches Vorgehen stünde in völligem Widerspruch zu unserer Unternehmensphilosophie und unseren Verhaltensgrundsätzen. Da derzeit ein Gerichtsverfahren läuft, können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Stellungnahmen abgeben.Epson-Stellungnahme gegenüber "The Recycler"
Bei der jetzt zugelassenen Klage handelt es sich um den ersten Fall im Rahmen der französischen Gesetzgebung. Trotz der Verschärfung der Gesetzeslage vor weit über zehn Jahren hat es zuvor noch kein anderer Fall vor Gericht geschafft.
Ein ebenfalls von der "HOP" initiierter Fall gegenüber Apple, auch als "Batterygate"
bezeichnet, aus 2020 wurde später außergerichtlich geklärt.



