EU-Verordnung REACH Rechte und Pflichten: Gefährliche Stoffe im Druckerbereich
Chemie steckt in vielen Dingen, mit denen wir im Alltag in Berührung kommen. Auch in Druckern und Verbrauchsmaterialien. Vor einigen Jahren uferte die Anzahl der EU-Regelungen zum allgemeinen Gebrauch von Chemikalien auf 40 Vorschriften aus. Da verloren selbst die EU-Bürokraten den Überblick und wollten das Gesetzeswirrwarr genauso wie den Einsatz ungeprüfter "Altstoffe" in geordnete Bahnen lenken.
Die Altstoffe definiert Greenpeace als Chemikalien, die bereits vor dem Jahr 1981 im Umlauf waren. Am Ende des Jahres 2005 sprachen die Umweltschützer davon, dass von den rund 104.000 Chemikalien, die damals im EU-Raum zirkulierten, 90 Prozent Altstoffe waren.
Die Altstoffe wurden nie auf ihre Folgen für Gesundheit und Umwelt überprüft. Von den meisten Substanzen war kaum bekannt, ob und inwieweit sie das Erbgut schädigen, Allergien auslösen, Krebs erregen oder andere Risiken tragen. Außerdem hatten die Altstoffe und die entsprechenden Billigproduktionsländer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber neuen, besser erforschten und qualitativ höherwertigen Stoffen und fortschrittlichen Chemiestandorten.
Zum 1. Juni 2007 vereinheitlichte die EU ihr Chemikalienrecht in einem einzigen Gesetzeswerk: Die EU-Richtlinie 1907/2006 namens Reach Das Namenskürzel für "Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals" steht für die Überprüfung, Zulassung und auch Restriktion von Chemikalien.