Recht Kontroverse Diskussion um Leasingverträge: Grauzone bei Leasingverträgen?
Büromaschinen-Händler und Systemhäuser, die Drucker oder Kopierer per Leasingvertrag vertreiben, sollten die Ohren spitzen:
Der fränkische Finanzspezialist Mercator Leasing macht auf eine neue gesetzliche Basis für das Finanzierungsleasing aufmerksam. Diese Form des Leasings gilt seit dem 1.1.2009 als Finanzierungsgeschäft nach §32 Abs. 1 KWG (Kreditwesengesetz). Das Finanzierungsleasing unterliegt der Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin
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Laut Mercator Leasing fallen unter Umständen auch solche Händler unter die Regelung, die Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte in eigener Regie verleasen oder vermieten. Demnach mussten die großen Anbieter bereits bis zum 31.1.2009 eine Erlaubnis der Bafin einholen. Kleineren Leasinggebern bleibe noch eine Frist bis zum Jahresende, heißt es beim Tippgeber. Nach der eingeräumten Übergangsphase drohten neben der kostenpflichtigen Kontrolle auch Freiheits- und Geldstrafen.
Die von der Bafin umständlich formulierten "Hinweise zum Tatbestand des Finanzierungsleasings" wurden auf Nachfrage von Druckerchannel bei mehreren Marktteilnehmern unterschiedlich interpretiert.
Derzeit wird dieser Sachverhalt hinter den Kulissen von Verbänden und Leasingfirmen umfassend überprüft. Umstritten ist, ob und inwieweit der Handel tatsächlich betroffen ist und ob die Gerätehersteller und ihre Vertriebstöchter von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind. In der Kritik steht ferner der offensichtliche Versuch von Mercator Leasing, Handelskunden vor die Wahl zwischen aufwändigeren Eigengeschäften und bequemer Übertragung der Verträge an Leasingspezialisten zu stellen. Letzteres könne womöglich schlechtere Konditionen oder geringere Margen bedeuten, warnt ein Branchenkenner.
Darüber hinaus geben Teilnehmer aus dem Büromaschinenhandel zu, dass das Thema "dieser Grauzone" verschlafen wurde. Seit Jahren fordert Winfried Schneider, der bei der Fachhandelskooperation Soennecken den Geschäftsbereich Drucken&Kopieren verantwortet, die Fachhändler auf, sich intensiv mit den Rahmenbedingungen von Leasingverträgen - speziell von All-in-Verträgen – auseinanderzusetzen und die entsprechenden Kompetenzen wieder zu stärken.
Im aktuellen Fall rät Schneider zu der Konsultation von Wirtschaftsprüfern. Selbst die Bafin spricht in ihrem aufgeführten Merkblatt von Zweifelsfällen und verweist auf bestimmte Ansprechpartner.