Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Klage der VG Wort gegen Canon abgewiesen, mit der die Firma gezwungen werden sollte, für ihre verkauften Drucker Urheberrechtsabgaben zu bezahlen. Die VG Wort will erreichen, dass die Druckerhersteller rückwirkend für alle seit 2001 verkauften Drucker je nach Leistung (Farbfähigkeit, Geschwindigkeit) einen Betrag zwischen 10 und 300 Euro entrichten. Die Organisation führt daher mehrere Musterprozesse gegen die Druckerfirmen.
Das OLG Düsseldorf begründet seine Entscheidung damit, dass Drucker in erster Linie keine Kopierer seien. Damit bleibt das Gericht seiner Linie treu: Bereits im Februar 2007 hatte es in einem anderen Urteil argumentiert, dass ein Drucker ein Dokument nicht ablichte, sondern dass die Kopie im Computer erzeugt würde. Daher seien auf Drucker ohne spezielle Funktionen wie beispielsweise Speicherkarten-Slots keine Abgaben an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen.
Die VG Wort kommentierte das Urteil gelassen: Es sei zu erwarten gewesen, dass das Gericht bei seiner Argumentation bleiben werde, erklärte VG-Wort-Vorstand Prof. Dr. Ferdinand Melichar. Wichtiger sei eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Der BGH verhandelt am 6. Dezember in letzter Instanz in einem Musterprozess der VG Wort gegen Hewlett-Packard. Die unteren Instanzen in Stuttgart hatten – anders als die Düsseldorfer Richter – die Ansprüche der VG Wort bestätigt. Wahrscheinlich wird das BGH-Urteil in diesem Verfahren starken Einfluss auf den weiteren Fortgang des Rechtsstreits in Düsseldorf haben. Am 30. Januar 2008 soll es in einer zweiten Verhandlung vor dem BGH um die von der VG Wort geforderten Gebühren für Multifunktionsgeräte gehen.
Druckerchannel hatte bereits im vergangenen Jahr einen größeren Beitrag zum Rechtsstreit um die Urheberrechtsabgaben auf Drucker, CD- und DVD-Brenner, PCs etc. veröffentlicht.
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