Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass auf Drucker vorerst keine pauschalen Urheberrechtsabgaben fällig werden. Das Gericht wies damit eine Klage der VG Wort gegen Canon, Epson, Kyocera und Xerox ab. Die VG Wort hatte rückwirkend ab 2001 eine Abgabe zwischen zehn und 300 Euro von den Herstellern verlangt, die Höhe sollte sich nach der Geschwindigkeit und der Farbfähigkeit der Drucker richten.
Nach Auffassung der Düsseldorfer Richter werden PC-Drucker in erster Linie dazu genutzt, selbst verfasste Dokumente aufs Papier zu bringen – dafür jedoch müssen keine Urheberrechtsabgaben gezahlt werden.
Andererseits hatte 2005 das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Musterprozess entschieden, dass Drucker sehr wohl abgabenpflichtig seien. Zur Höhe der Abgaben wollte das Gericht damals jedoch keine Aussagen machen. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesgerichtshof.
Die Urheberrechtsabgaben auf Drucker, Plotter, PCs und so weiter sind seit Jahren Gegenstand zahlreicher Prozesse. Druckerchannel berichtete bereits in einem großen Artikel über die Auseinandersetzungen zu diesem Thema. Die Bundesregierung will daher seit über einem Jahr eine Reform des Urheberrechts verabschieden. Sie soll unter anderem bewirken, dass nur noch solche Geräte abgabenpflichtig sind, die in nennenswertem Umfang für private Vervielfältigungen benutzt werden – ob das auch Drucker betrifft, ist allerdings unklar. Zum anderen soll die Urheberrechtsabgabe auf fünf Prozent des Gerätepreises beschränkt werden. Vor allem über diesen Punkt gab es in den letzten Monaten heftige Diskussionen.
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