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RECHT Mehrwertsteuererhöhung: Ab wann die 19 wirklich kommt

von Roland Freist

Wenn am 1. Januar 2007 die erhöhte Mehrwertsteuer von 19 Prozent fällig wird, werden sich viele Produkte um drei Prozent verteuern. Doch was ist beispielsweise mit einem Drucker, der noch im Jahr 2006 bestellt, aber erst 2007 geliefert wird? Der folgende Artikel gibt Auskunft.

Das entscheidende Kriterium für die Berechnung des richtigen Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt, zu dem der Umsatz ausgeführt wird. Darunter versteht man das Datum, zu dem der Kunde über den Gegenstand, also beispielsweise einen Drucker, oder die Dienstleistung verfügen kann. Konkret bedeutet das: Wenn ein Drucker noch im Jahr 2006 bestellt wurde, aber erst 2007 geliefert wird, ist bereits der höhere Steuersatz von 19 Prozent fällig. Wann das Gerät geordert wurde, auf welches Datum die Rechnung ausgestellt ist und wann die Bezahlung erfolgt, spielt dabei keine Rolle. Das gilt übrigens auch dann, wenn Vorauskasse vereinbart wurde – wenn der Händler oder Hersteller den Drucker erst 2007 liefern kann, muss er auch bei Vorkasse bereits 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Nettopreis aufschlagen.

Etwas kompliziert wird die Rechnungsstellung bei Teillieferungen. Angenommen, der Kunde hat bei einem Versandhändler nicht nur einen Drucker, sondern zusätzlich auch noch ein USB-Kabel und Zubehör wie etwa Ersatz-Toner bestellt. Der Drucker ist auf Lager, wird also noch 2006 ausgeliefert, die anderen Teile müssen erst bestellt werden und kommen daher erst mit Verspätung im neuen Jahr an. In diesem Fall muss der Händler für den Drucker einen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent berechnen, für den Rest der Lieferung 19 Prozent.

Stellt der Händler oder der Hersteller den Printer über einen Dienstleister wie etwa UPS oder DHL zu, ist das Datum der Übergabe an den Spediteur entscheidend. Liegt es im Jahr 2006, müssen 16 Prozent Mehrwertsteuer berechnet werden, ab dem 1. Januar 2007 19 Prozent.

Tipp: Falls das gewünschte Druckermodell aktuell bei einem Händler nicht vorrätig sein sollte, rufen Sie lieber noch bei einem anderen Geschäft an und fragen, ob es dort vielleicht auf Lager ist. Muss der Händler den Drucker erst beim Hersteller bestellen, laufen Sie Gefahr, die höhere Mehrwertsteuer bezahlen zu müssen.

Bei Stornierungen und Gutschriften gilt immer das Datum der ursprünglichen Lieferung. Wird ein Drucker im Jahr 2006 ausgeliefert und 2007 wegen Mängeln wieder zurückgeschickt, braucht der Händler oder Hersteller trotzdem nur den ursprünglichen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent zu erstatten.

Etwas vertrackt ist die Situation bei Dauerleistungen wie beispielsweise Leasing, Wartung, Miete oder bestimmten Software-Lizenzen. Ein Beispiel dafür sind etwa die Care Packs von HP. Bei solchen Leistungen ist das Ende der Vertragslaufzeit entscheidend für den Mehrwertsteuersatz. Schließt etwa der Kunde noch im Jahr 2006 einen dreijährigen Wartungsvertrag ab, werden dafür nun 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Handelt es sich dagegen um Produkte, die physikalisch auf CD verschickt oder aus dem Internet heruntergeladen werden können und die darüber hinaus zeitlich unbegrenzt nutzbar sind, werden sie wie Warenlieferungen behandelt. Wenn der Kunde beispielsweise im Jahr 2006 eine Software gekauft oder heruntergeladen hat, die in den Folgejahren mit regelmäßigen Updates auf dem neuesten Stand gehalten wird, darf der Hersteller trotzdem nur einen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent berechnen. Ausnahmen gibt es nur bei zeitlich begrenzten Lizenzen etwa nach dem Maintenance-Modell: Hier ist dann wieder entscheidend, wann die Vertragslaufzeit endet.

Dieser Artikel wurde ohne generative KI erstellt.
01.12.06 10:07 (letzte Änderung)

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