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Canon gegen Pelikan - NEWS: Canon streitet mit Pelikan

von
Canon hat in der ersten und zweiten Instanz eine Patenverletzungsklage vom 18. Dezember 2002 gegen Pelikan Hardcopy Deutschland GmbH und...

Canon gegen Pelikan: NEWS: Canon streitet mit Pelikan von Florian Heise
von
Fallen denn der Pelikan-Sprecherin nicht ihre eigenen Widersprueche auf?

\"Wir dürfen bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass es ein Grundprinzip der Pelikan-Hardcopy-Gruppe ist, keine Produkte zu vertreiben, die nicht zuvor patentgeprüft sind. [...] Pelikan Hardcopy gewährleistet daher nach wie vor, dass ihre vertriebenen Produkte nicht patentverletzend sind.\"

Das Gericht hat doch festgestellt und in der Revision bestaetigt, dass Pelikan seinerzeit die Patente verletzt hat. Mag sein, dass Pelikan schon damals die Patente pruefte und versuchte, Verletzungen zu vermeiden. Das Gericht kam zu einer anderslautenden Meinung.

Wie kann man dann aber weiter behaupten und sogar gewaehrleisten wollen, dass Pelikan nie Patente verletzte und nie Patente verletzen wird?

Wurde das Interview hier sinnzerreissend gekuerzt?

Ob das Patent selbst haltbar ist oder nicht, das ist eine ganz andere Frage.
von
Na ja, Menschen machen Fehler - oder sie testen, wie weit sie gehen können. Wo kein Kläger da kein Richter. Patente sind nicht immer absolut eindeutig formuliert. Ich habe mir in letzter Zeit genug von dem Kauderwelsch in Canons Patentanmeldungen durchgelesen, um teilweise ziemlich verwirrt zu sein. Ich kenne allerdings nur, was vom deutschen oder US-Patentamt im Internet abrufbar ist. Ob es besser übersetzte Dokumente gibt, die der Öffentlichkeit auf diesem Weg nicht zugänglich sind, lasse ich offen. Wenn da Unklarheiten bestehen, wird das eben ggf. vor Gericht geklärt.

Meine eigener Arbeitgeber (Name will ich nicht nennen, aber ein in der Baubranche ziemlich bekannter Konzern) mußte auch schon mal ein neues Projekt mitten in der Entwicklung komplett stoppen und neu überarbeiten, weil man bemerkt hatte, daß bestimmte Komponenten Patente der Konkurrenz verletzten. Man würde hier auch denken, sowas sollte man doch vorher bemerkt haben. Wie gesagt - Menschen machen Fehler. Oder...
Beitrag wurde am 27.03.06, 23:14 Uhr vom Autor geändert.
von
Klar, Menschen machen Fehler - dafuer habe ich vollstes Verstaendnis, ich mach' ja selbst genug ;-)

Aber bei einem ertappten Fehler im Brustton der Ueberzeugung zu sagen, sicher keine (weiteren) Fehler zu machen, klingt nach schoenstem Marketing oder Politikversprechen - und bewirkt genau das Gegenteil, den Verlust an Glaubwuerdigkeit.
von
Sie gewährleisten nur, dass die "vertriebenen Produkte" keine Patente verletzen. Die Produkte, um die der Streit ging, wollen sie schon lange vom Markt genommen haben.... Nur ein kleiner Unterschied, der aber viel ausmacht. Außerdem sagen Sie auch nicht, dass sie nie wieder Fehler machen werden. Das so zu verstehen, hieße zu weit zu gehen. Die Gewährleistundshaftung sagt auch nicht, dass nichts defekt sein wird sondern, dass man sollte es nicht klappen dafür einstehen wird.

Friederike
von
Hallo Friederike,

die Worte kann man nun beliebig auf die Goldwaage legen. Wenn du's auf die aktuell vertriebenen Produkte beschraenkst, so widerspricht das einerseits schon dem Zeitpunkt 2003, wo ja gegen die damals vertriebenen Produkte Klage erhoben wurde. Die damaligen Produkte verletzten also laut Gericht das Patent.

ICH glaube, das koennte jederzeit wieder passieren. Die Patentgeschichten sind so unscharf und irrefuehrend, dass hier alles moegliche verklagt werden kann.

Wenn du die Gewaehrleistung aber nur darauf reduziert, dass bei einer Falschaussage einfach der Fehler behoben wird, so ist das einerseits eine Selbstverstaendlichkeit. Andererseits ist's fuer den Kunden egal, der selbst patentverletzende Patronen wohl aufbrauchen darf. Interessant ist's also vermutlich bestenfalls fuer den Haendler, ob der noch solche Restbestaende verkaufen darf.

Unter dem Aspekt waere eine solche Stellungnahme also nur eine Dampfblase, wo man seinen Unmut gegen Canon mit etwas Werbung fuer das eigene Produkt verbindet, aber sonst nix konkretes gesagt wird?

Auch das hat fuer mich die Konsequenz, dass derartige Stellungnahmen nur die Glaubwuerdigkeit des Unternehmens unterminieren.

Was bleibt von der Stellungnahme dann noch konkret uebrig, ausser der Korrektur dass Canon behauptet, Artikelnr. x verletzt ihr Patent (was stimmt, da die damaligen patentverletzenden Patronen die gleiche Nummer wie heutige haben), waehrend Pelikan sagt, noe, 'x' verletze nicht das Patent, weil heutige Patronen korrigiert wurden. Dass Kunden und Haendler hier verunsichert werden, wenn Pelikan keine neuen Artikelnummern zuwies, hat Pelikan sich IMHO selbst zuzuschreiben.

Bin ich zu kritisch, wenn ich von einer teureren deutschen Marke mehr erwarte als von asiatischer Billigware?
von
@traut

Ja, Du siehst das etwas arg kritisch. In unseren Tintentests ist es Pelikan, die kaum oder gar keine Patente verletzen. Im Vergleich ist es bei den Patronentypen aus Fernost erschreckend. Das interessiert Händler sehr wohl, die solche kompatiblen Patronen vertreiben.

Pelikan gibt sich da richtig viel Mühe.

Gruß,

Florian Heise
www.druckerchannel.de / www.druckkosten.de
von
@traut

dem von florian gesagten ist nicht mehr viel hinzuzufügen. Nur vielleicht eins. Die Nummer des Pelikan Produktes verletzt das Patent nicht. Wie könnte sie das. Wenn Du bei anderen so genau sein willst, dann sei es auch selbst. ;-)

Friederike
von
erwischt ;-) Man verzeihe meine sprachliche Ungenauigkeit - ich bin aber auch kein Pressesprecher ;-)
von
verziehen! :-)
von
Das mit den Artikelnummern ist schon ein bißchen doof, weil es die Kunden und Händler jetzt nur verwirrt. Das mit der Gewährleistung sehe ich aber genauso wie caiisa. Gewährleistung kann immer nur heißen, für Fehler einzustehen, nicht sie 100% zu vermeiden. Sonst dürfte überhaupt nichts mehr verkauft werden. Mehr als die Patentlage zu prüfen, kann man nicht tun. Wenn dann doch was durchflutscht, ist das eben das unvermeidbare Restrisiko. Die Frage ist nur, war es wirklich ein Versehen oder ein kalkulierter Verstoß, um die Grenze auszutesten? Die Unnachgiebigkeit seitens Pelikan in dem Rechtsstreit und die Anfechtung des Patents können heißen, daß es da durchaus Unklarheiten im Patent gab. Oder auch das war kalkulierter Theaterdonner.
von
Man sollte klar stellen, dass Patente und Gewährleistung nicht in Verbindung stehen.

Auch wenn Patente verletzt sein sollten, gelten die deutschen Rechte der Garantie und Gewährleistung. Bei den neuen Verpackungen von Pelikan habe jetzt den Aufdruck 2 Jahre Garantie gesehen, d.h. 2 Jahre Garantie auf die 100% Funktionalität des Produktes. Gewährleistung gibt es, wenn das Produkt einen Schaden anrichtet.

Patentprobleme.

Es kann vorkommen, dass ein Produkt in den Markt kommt und bei Markteinführung patentfrei ist.
Der Originalhersteller verbessert sein Produkt und passt es evtl. an Pelikan an und schon ist ein bereits eingeführtes Produkt von Pelikan patent verletzend.

Zurzeit werden viele Alternative Hersteller von den OEM wie Canon, Epson in ganz Europa unter die Lupe genommen. Was Pelikan hinter sich hat, haben andere vor sich. Das scheint wohl eine der einzigen Möglichkeit der OEM´s zu sein, um sich die Mitbewerber fern zuhalten.

Bild: Auszug Computer Bild
Beitrag wurde am 13.04.06, 16:34 Uhr vom Autor geändert.
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