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3 Jahre Voll-Garantie bei Brother ?

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von
wenn man ein neues produkt kauft, erwartet man eine gewisse garantie. wie bei anderen auch, bietet brother 3 jahre auf eigentlich alle seiner produkte - klingt gut und beruhigend, jedoch scheint dies ein flop, wenn man genau liest:

"Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass alle vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten in einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt durchgeführt und dass sämtliche Hinweise des Herstellers in der Bedienungsanleitung zum Gerätebetrieb (insbesondere zu Wartungszyklen) beachtet wurden, widrigenfalls Ansprüche aus der Garantie verloren gehen können."

wer bittesehr macht denn sowas ?

das erklärt, dass man erstens einiges geld für kosten der werkstatt berappen darf, man zweites zeitigstens heute bringt morgen holt und man damit zweimal wegegeld (notfalls > 20,- porto) und zeitaufwand hat und drittens der otzen von drucker vom platz bewegt wird, was bei technik nie gut tut, für nun erst recht entstehende defekte die beste chance ist und die räumerei niemandem eine freude ist bei den 12kg. drucken kann man dann auch erst mal nicht mehr.
reell steht man dann da mit einer normalgarantie, womöglich sogar garantiert mit komplettausschluss ohne garantie. nicht mal firmen sind erpicht auf so einen "widerlichen" durchlaufposten.
mögen brotherdrucker durchaus robust sein und lange halten, nur dumm steht der da, der garantiewürdige fälle hat und auf grund dieses passus genaugenommen abgewürgt wird, da kaum ein hersteller gern garantien ohne zähneknirschen erledigt, da diese die gewinne drücken.
es sind nicht viele, die "bedingungen" in dieser art stellen. samsung hat für seine festplatten 3 jahre reibungslose garantie und ist da eins der vorbilder, die ihre garantien nicht hinterrücks einschränken.
meint jemand die garantiebedingungen anders erläutern zu können ? im streitfall zählt immer die "offizielle" version und nicht die die der jeweilige hersteller vorgibt um ruhe zu schüren, weil, "das wäre ja gar nicht so".
ich bin jedenfalls satt wenn ich das lese, denn für diesen aufwand bekommt man einen halben drucker, mit stundensatzverrechnung einen ganzen.
reell heist diese garantiebedingung - entweder du zahlst vorab einiges an unsere werkstätten oder deine kosten (für unsere materialmängel) tragen wir nicht !
man muss schon tomaten auf den augen haben um das anders zu sehen.
Beitrag wurde am 19.04.07, 10:00 Uhr vom Autor geändert.
von
Wann schreit denn bitte ein Drucker mal nach Wartung ?
Zumindest in privaten Bereich ?
Und was steht im Handbuch, die Wartungszyklen betreffend ?
Immerhin geht es hier um Wartung, nicht normale Pflege.

Gruss
von
nun, welche regelmäßige Wartung braucht denn eine Festplatte ? Und ich glaube nicht, dass dies die vollständigen Garantiebedingungen sind, üblicherweise sind weiterhin Verbrauchsmaterialien ausgeschlossen, und ich gehe mal davon aus, dass diese Bedingungen für alle Brother Geräte gelten, für einfache Heimgeräte, die keine regelmäßige Wartung in der Werkstatt benötigen, bis zu gewerblichen Laserdruckern, bei denen üblicherweise sowieso ein Wartungsvertrag mit abgeschlossen wird oder im Mietvertrag mit drin ist. Dass der Hersteller Missbrauch und unsachgemäße Behandlung/Betrieb ausschließt, ist seine Sache und verständlich. Und wo ist das Problem, diese Garantie gilt zusätzlich und über die gesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistung hinaus, die 2 Jahre für Sachmängel, die von Anfang an im Gerät sind, und für die nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt. Gewährleistungsansprüche bestehen immer gegenüber dem Händler, Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Leistung des Herstellers, mit dem sonst gar kein Vertragsverhältnis besteht, sondern nur mit dem Händler. Und was in dieser Diskussion nicht angesprochen ist, inwieweit sich Brother auf harrspalterische Diskussionen zurückzieht, oder Zweifelsfälle vielleicht doch durchaus kulant abwickelt.
Beitrag wurde am 19.04.07, 10:16 Uhr vom Autor geändert.
von
das müssen keine vollständigen bedingungen sein die ich hier ausführe , wenn du denn sinn verstanden hast. dieser passus wird nicht besser wenn noch andere weitere details enthalten sind.
solange nicht klar geregelt ist wer was konkret macht (werkstatt oder kunde) kann man nach "wortsgebrauch" den einzelfall entscheiden und der ist von richter zu richter verschieden. was haben wir denn dagegen, wenn der hersteller unsere rechte klar darlegt ? nichts ! nur sind es die versteckten details die im zweifelsfall dem nutzer das recht verwehren, ihm irgend ein versäumnis andichten, wenn man mal keine lust hat aus gutem ruf kulant zu sein.
auch wenn die 3 jahres garantie zusätzlich ist, ist zwischen 6 monaten und 3 jahren ein erheblicher unterschied und oft erst das kaufargument - sollte es dann nur wenigstens auch gelten. der anspruch auf "zusätzliche garantie" ist dann genauso ein grundkriterium und kein zufälliges gottesgeschenk.
ein vertragsverhältnis besteht in der weise wie jedes der produkte eine "herstellergarantie" hat vorrangig mit dem hersteller, auch wenn der händler dies im namen dessen abregelt. der hersteller steht dabei in der pflicht. sondervereinbarungen zwischen händlern und hersteller ändern dieses grundprinzip nicht. verliert der kunde seine garantie nicht allein dadurch, dass der händler pleite ist. richtiger garantiegeber ist er erst wenn er die kosten für die ersatzteile zu tragen hat. das werde ich schon mal schlecht glauben wollen, dass er dies macht, also unfug dieser these, dass der händler ur-garantiegeber ist. somit ist der händler nur durch knebelverträge versklavter "handlanger" der wenn er nicht die garantieabwicklung für einen kunden der anderswo kaufte abwickelt, schlicht weg gekündigt wird. der händler ist nur eine billige majonette der hersteller und nicht eigenständig, mehr nicht.
kulanz an die masse hilft dem einzelnen nicht, wo der hersteller haarspalterisch wird, also sind gute hoffnungen hier grad mal nicht die grundlage der disskussion.
bei einem PKW wurde schlechter chrom von der garantie herausgenommen, weil die ölwechselinterwalle nicht gemacht wurden. aus die maus, der kunde guckt in die röhre.
das größte lügenthema ist aber der VORWAND mit der behauptung VERSCHLEISSTEIL. es bürgerte sich so ein, dass alles was häufig kaputt geht ein verschleissteil ist und keine ansprüche vom kunden zu stellen wären in sachen garantie. genaugenommen ist dies falsch. jedes produkt hat seine frist oder menge in der es seine eigenschaften behalten muss. es kann zb. nicht sein dass man toner als verschleißteil hinstellt, der nach 10% der laufzeit durch einen montagefehler innerhalb der kartusche den geist aufgibt. immer dann wenn jemand nicht in der lage ist einen artikel verschleißfrei herszustellen, aufgrund minderwertiger materialien oder geringem technischem geschick oder vorsätzlicher "gewinnoptimierungsstrategie", kommt die ausrede verschleißteil. auch ein verschleißteil hat gebrauchseigenschaften die etwa in erfüllung stehen müssen. so kann eine tonerkassette eben nicht bereits nach 500 kopien als pech für den kunden gelten weil angeblich verschleißteil, auch kein radbolzen am auto, nach 5000 gefahrenen kilometern und auch keine gummiblase aus der pumpe des hauswasserwerks, wo deutlich "spröder gummi" die ursache war. bremssteine, die nach 300km platzen oder runter sind, alles kein argument für ein den kunden auszubadendes verschleißteil. dort und jetzt greift die beweislast müsste der hersteller nachweisen dass der kunde schuld hätte, dass die bremssteine hätten 30.000km hätten halten müssen. kann er bei zu weichem material nicht, darum zahlt er für diesen "schrott" die kosten.
da man mit zubehör und "verbrauchsmaterialien ein einträgliches geschäft einfährt ist es nur um so besser dem kunden eigene qualitätsgarantien abzusprechen. die hersteller haben alle angst ihre verschleißteilproblematik in ein exaktes gesetz setzen zu müssen. Übrigens, Herstellungspreis einer tonerhkartusche beim hersteller 1,- bis 5,- euro, der rest ist profit (gewinnmage), aber das nur nebenbei.
Beitrag wurde am 19.04.07, 11:35 Uhr vom Autor geändert.
von
aha, und wer geht zum Rechtsanwalt, wenn es um die Garantiereparatur eines 100 € Gerätes geht ? Und benauso wie bei der Hausratversicherung gibt es im Bereich der Reparaturansprüche auf Garantie das Problem des Tricksens und Täuschens einiger Kunden, denen durch Bedingungen dieser Art die Ansprüche erschwert werden sollen, also ich sehe kein Problem mit einer zusätzlichen Herstellergarantie.
von
du kannst dir erst noch mal in ruhe den ersten beitrag durchlesen. das was du gerade von dir gibts ist zeigt dass du den problempunkt der hier vorgetragen wurde nicht verstanden hast, weil deine antwort alles andere ist als zu der obigen problemstellung passend zu sein. es scheint dich in der tat zu überfordern.

hier geht es nicht darum dass zusätzlich garantie gegeben wird, sondern darum dass derjenige seine garantie erlöschen läßt, wie das aufreißen eines garantiesiegels, der nicht die werkstatt irgendwelche wartungsintervalle mächen läßt, obwohl 99% nie dahin gehen werden /waren und dies weiterhin ablehnen, also wie so eine art bonusheft beim zahnarzt. ... und dann heist es "haben sie eine wartung machen lassen ?" , "nein ?" , "dann gibts auf die gerissene transportrolle keine garantie". somit hat reell keiner diese garantie wenn er nicht wartung machen lässt.
Beitrag wurde am 19.04.07, 11:49 Uhr vom Autor geändert.
von
.
Beitrag wurde am 19.04.07, 11:46 Uhr vom Autor geändert.
von
so so, ich habe kein Garantiesiegel an meinem Brother Drucker und auch kein Bonus/Wartungsheft, und wenn ich das Gehäuse öffne, obwohl das nicht zum Öffnen durch den Benutzer vorgesehen ist, dann ich das doch wohl mein Problem, dass ich möglicherweise einen nicht authorisierten Eingriff vornehme, und dann die Garantie verliere. Ich denke nicht, dass dieses Forum der richtige Platz für eine weitere juristische Feindiskussion dieser Problematik ist, ebensowenig für eine Kapitalismuskritik.
von
[entfernt]
Beitrag wurde am 19.04.07, 13:19 Uhr vom Autor geändert.
von
Zitat: "...oder du bist sonst nicht bei sinnen"

Es scheint mehr, das Du nicht bei Sinnen bist.
Wer zwingt dich denn, Brother Geräte zu kaufen?
So ein Käse...
von
Hallo Gerd,

wenn eine Firma eine Garantie über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus anbietet/verspricht, kann die Firma selbst die Rahmenbedingungen für eine derartige Garantie festlegen und, außer die sind sittenwidrig oder verstoßen sonst gegen das StGB ode BGB, diese Bedingungen gelten auch.

Denk an die Durchrostgarantie eines Autos etc.

Ich find das verständlich und wenn dir der Aufwand zu groß ist oder du nicht die Bedingungen einhalten willst - es zwingt dich keiner!

Gruss, gp.
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