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ADF Papierstau Fehlermeldung geht nicht mehr weg

Epson Workforce DS-780N▶ 4/22

Frage zum Epson Workforce DS-780N

Dokumentenscanner mit 45,0 ppm (ADF-Scan), 90,0 ipm (ADF-Duplex-Scan), Ethernet, Dual-Duplex-ADF (100 Blatt), Ultraschall, 2017er Modell(mehr Daten)
von
Hallo Zusammen :),
ich habe mehrere Epson DS-780N Scanner. Seit längerem fällt einer nach dem andere aus.
Immer wieder die gleiche Fehlermeldung.

ADF Papierstau. Eigentlich heißt es, dass Papier im Weg ist. Das Problem ist, dass gar kein Papier mehr vorhanden ist und die Fehlermeldung zum Teil gar nicht mehr weggeht.

Ich hab 2 Fälle mit der gleichen Fehlermeldung

1 Fall manche Scanner lassen sich gar nicht mehr benutzen, weil die Fehlermeldung gar nicht mehr weggeht und der Scanner denkt da wäre Papier drin, obwohl keins mehr drin ist.

2 Fall nach dem 2 Blatt beim einscannen erscheint die Fehlermeldung, sodass ich immer nur ein Blatt nach dem anderen einscannen kann.

Ich denke es könnte am Sensoren liegen, aber ich weiß nicht ob man die austauschen kann und ob das überhaupt der Grund ist.

Vielleicht kann mir einer von euch helfen der auch so ein Problem hat/hatte.

Würde mir viel helfen :)
Sonst müsste ich die wegschmeißen. Schade drum.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten

Liebe Grüße
von
Hallo,

ich bin mir gerade auch nicht genau sicher, welche Sensoren hier verantwortlich sind. Es gibt ja einen Sensor, der erkennt, ob überhaupt Papier eingelegt ist. Das wäre hier die Nummer 503: www.gedat-spareparts.com/... .pdf

Aber vermutlich wird es der nicht sein. Federt der noch zurück, wenn man den reindrückt? Ich überlege gerade, ob das auch an einer verschmutzen Scanzeile liegen kann. Hast du die mal gereinigt, wie im Handbuch beschrieben?

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Hallo :),
ja alles gereinigt. Federt auch zurück.
Denkst du da ist etwas zu machen ?
kann man die Sensoren überhaupt wechseln ?

grüße
von
Hallo,

ich weiss leider nicht, welcher Sensor überhaupt zuständig ist. Ich hoffe, dass hier jemand anders helfen kann. Wenn ihr mehrere habt... Hast du dich da mal mit Epson kurzgeschlossen?

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
U.U schaffen es die Einzugsrollen nicht das Papier zu greifen, wenn das zu oft vorkommt kommt eine Fehlermeldung mit dem Papierstau. In der Regel gibt es die Einzugsrollen als Ersatzteil, nach ein paar Jahren hat sich da der Weichmacher verflüchtigt und die Rollen können das Papier nicht schnell genug greifen.
Beitrag wurde am 08.02.25, 19:22 Uhr vom Autor geändert.
von
Hallo :) danke für die Antworten,
Epson hat kein Interesse zu helfen, da das nicht untere Garantie fällt usw.

Die Einzugsrollen funktionieren alle super.
Ich denke er erkennt da was nicht bin da aber nicht sicher.
von
Hallo,

hast du es mal mit Druckluft probiert? Bei nem Dokumentenscanner kommt man ja an die relevanten Teile recht gut ran.

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
ja habe ich probiert. leider auch nicht funktioniert.
von
Dasselbe Problem mit dem Epson WF 2950. Wahrscheinlich ist das absichtliche Obsoleszenz. Was auch damit bestätigt ist, dass Epson behauptet, das falle nicht unter Garantie, was offensichtlich völliger Unsinn ist. Ich kann den Epson eh nicht leiden, zu umständlich, Qualität lässt in allen Bereichen zu wünschen übrig, teure Patronen.
Beitrag wurde am 17.06.25, 16:10 Uhr vom Autor geändert.
von
Hallo @FelixKD,
Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Verkäufers oder ...
Der Garantieumfang kann dabei vom Garantiegeber festgelegt werden. Evtl. können auch bestimmte Dinge von der Garantie ausgeschlossen werden. Beliebt beim Ausschluss sind z.B. Verschleißteile wie Resttintenbehälter. Um überhaupt im Falle eines Falles Garantie zu bekommen, muss man sich meistens innerhalb gewisser Fristen ab Kaufdatum beim Garantiegeber registrieren.

Dann gibt es jedoch noch die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, die häufig mit der Garantie verwechselt wird. Die gesetzliche Gewährleistung muss der Verkäufer erbringen, nicht der Hersteller. Also ist der Verkäufer erstmal Dein Ansprechpartner. Allerdings kann er sich dann Hilfe zur Erfüllung seiner Pflicht z.B. beim Hersteller holen. Er bleibt aber der Ansprechpartner.

Wie schon geschrieben, gilt die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre und ist in zwei Phasen gegliedert.

In der ersten Phase von einem Jahr muss der Verkäufer für die ordnungsgemäße Funktion der Kaufsache geradestehen, wenn die Kaufsache den Vorgaben entsprechend behandelt und verwendet wird. Er kann die Gewährleistung dann nur ablehnen, wenn er den falschen und den Fehler auslösenden Umgang mit der Sache beweisen kann. Anders ausgedrückt hat er die Beweislast, dass den Beweis erbringen muss. Diese Phase wurde vor ca. zwei bis vier Jahren von sechs auf zwölf Monate verlängert.

In der zweiten Phase gilt die Beweislastumkehr, die im zweiten Jahr ab Kauf gilt. In dieser Phase muss der Käufer beweisen, dass der Fehler auch schon vor Anbruch des zweiten Jahres vorlag. Kann der Kunde diesen Beweis erbringen, muss der Verkäufer auch jetzt noch Abhilfe schaffen. Allerdings ist es in der Regel schwer, diesen Beweis zu erbringen.

Schwierig könnte es evtl. auch dann werden, wenn der Kunde sich an den Hersteller wendet und um Garantie bittet. Kommt der Hersteller dem nach und tauscht die Kaufsache aus, ist dem Kunden erstmal geholfen. Kommt es aber zu einem erneuten Problem und der Kunde verlangt diesmal (noch im ersten Jahr) Fehlerbehebung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung durch den Verkäufer, könnte es zu Problemen kommen, da der Kunde jetzt ja ein Gerät mit einer anderen Seriennummer hat, als das Kaufgerät sie hatte. Der gesunde Menschenverstand sagt dann, dass der Hersteller den Austausch ja bestätigen kann und damit alles ok ist. Aber was sagt die Justiz, wenn sich der Verkäufer hartnäckig zeigt?

Große Händler zeigen sich auch in der zweiten Phase (dem zweiten Jahr) der gesetzlichen Gewährleistung großzügig und tauschen das Gerät oder sie nehmen es zurück und erstatten den Kaufpreis auch dann noch. Verpflichtet sind sie dazu nicht.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Bist Du noch im ersten Jahr nach Kauf, hast Du ein Recht auf Reparatur, Austausch oder Rücknahme durch den Verkäufer. Allerdings musst Du dem Händler die Möglichkeit zur fachgerechten Reparatur geben.

Bist Du im zweiten Jahr der gesetzlichen Gewährleistung, wende Dich ebenfalls zuerst an den Verkäufer. Verlangt er von Dir den Beweis, dass der Fehler schon vorher vorlag, hast Du in den meisten Fällen wohl Pech. Hilft er Dir allerdings, sieht es gut aus. Vielleicht veranlasst er im Hintergrund ja einen Garantiefall beim Hersteller?

Hast Du in der zweiten Phase der Gewährleistung Pech und der Verkäufer verlangt den Beweis, kannst Du immer noch prüfen, ob Du noch Garantie durch den Hersteller hast.

Einige Hersteller erweitern die Garantie häufig auch kostenlos über Ihre Standard-Grundgarantie hinaus. Meistens muss man sich allerdings innerhalb gewisser Fristen nach dem Kauf bei den Herstellern explizit für die Garantie und evtl. auch nochmals (lieber kontrollieren) die Zusatzgarantie registrieren.

Weitere Informationen zur Garantie und Garantieaktionen der Hersteller findet man beim DC unter Garantieaktionen bei Tintendruckern: Wer bietet mehr?

Du solltest also zuerst mal prüfen, wie alt Dein Drucker ist und welche Möglichkeiten Du evtl. (noch) hast.

Grüße
Jokke
von
ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Verkäufers oder ...
Der Garantieumfang kann dabei vom Garantiegeber festgelegt werden."

Das schließt überhaupt nicht aus, was ich sage. Es ist eine bizarre Willkür, scheinbar unbegründet, vermutlich wissentlich auf ein seltsames, verbreitetes Problem bezogen (das gar nicht bestehen müsste, weil theoretisch könnte man so eine Meldung ignorieren lassen). (Ohnehin Garantie und "Freiwilligkeit" ohne Einschränkungen überzustrapazieren ist ein seltsamer semantischer Konflikt.)
Wenn ein Problem besteht, ist es sowieso immer ungewollt von beiden Seiten, und ein Verschulden muss halbwegs plausibel untergeschoben werden können (aber auch so, dass es nicht beliebig offen ist, wie "zu oft verwendet" innerhalb der Frist usw.). Nur weil man die soz. arrogante ("=wichtige") Seite vertritt, heißt das nicht, dass die recht hat, oder wenn es formal "rechtlich" ist, dass man die als Verbraucher halbwegs verteidigbar findet. Es ist ein Ausschlusskriterium, meiner Meinung nach.

Doch bei all dem kann man auch bedenken: Vielleicht haben manche ja mehr Glück mit ihrer Anfrage.
Beitrag wurde am 18.06.25, 11:35 Uhr vom Autor geändert.
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