Die Verbraucherzentrale befand, dass Meta mit der Umsetzung diesen neu geschaffenen Bedingungen und insbesondere der Gestaltung der Bestellbuttons gegen deutsches Recht verstoßen würde und mahnte Meta zunächst entsprechend ab.
Da Meta keinerlei Einlenken zeigte, zog die Verbraucherzentrale gegen Meta vor das OLG Düsseldorf, dass die Einschätzung der Verbraucherzentrale teilte.
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Hab ich ein Glück, dass ich Facebook und Instagram nicht nutze ... :) .