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Probleme mit Epsondruckern

Epson Stylus Photo RX425Alt

Frage zum Epson Stylus Photo RX425

Multifunktionsdrucker (Tinte) mit Kopie, Scan, Farbe, nur Simplexdruck, kompatibel mit T0551, T0552, T0553, T0554, 2004er Modell(mehr Daten)

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von
Besitze seit Oktober 2004 ein Multifunktionsgerät EPSON Stylus RX425.
Habe seit Anfang an immer wieder Probleme mit unsauberen Ausdrucken. Das Spülen des Druckkopfs hat das Problem immer wieder zufriedenstellend behoben. Jedoch habe ich für das Spülen wohl immer Tinte verbraucht als fürs drucken. Somit habe ich durch Tintennachkauf das Gerät wohl schon 3-4mal bezahlt.
Als ich jetzt zum Händler ging (MEDIA-MARKT) um vor Ablauf der 2-jährigen Gewährleitung zu recklamieren, hat man mich wie einen dummen Jungen weggeschickt. "EPSON würde nur 1 Jahr Garantie geben, und der Händler kann die Gwährleitung ablehnen" - so einfach war für MEDIA-MARKT der Fall erledigt. Ansonsten müsste ich für EPSON nachweisen, daß der Fehler von Anfang an bestand. Hätte ich mich nur vorher in die Gwährleistungsbestimmung eingelesen, würde ich nun nicht wie der Depp dastehen.
Meine Lehre daraus: -Nie mehr EPSON-Drucker und soweit möglich , nicht bei Media Markt kaufen, denn billig sind die nicht wirklich, und ich hätte erwartet, daß so eine große Markt-Kette kulanter sein sollte.
Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht?
von
nun, hat man auf Kulanz Anspruch ? Billig und noch kulant ? Aber mal abgesehen davon, hat der Sachverhalt nichts speziell mit diesem Lieferanten zu tun, Gewaehrleistung rechtlich als Anspruch gegen den Lieferanten gilt 2 Jahre, aber nur in den ersten 6 Monaten müsste bei Ablehnung der Händler nachweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an bestand, danach ist es umgekehrt, der Kunde muss dem Händler nachweisen, dass der Fehler/Mangel von Anfang an da war.
Und wenn so ein Fehler, auch sporadisch von Anfang an bestand, sollte man dann auch rechtzeitig reklamieren, und nicht abwarten, bis es entweder weg ist, oder langsam schlimmer wird. so ein Gerät sollte von Anfang an einwandfrei laufen.
Und weil das mit diesen Nachweisen bei Consumergeräten viel teuer ist als das Gerät selbst, repariert MM einen Schaden innerhalb von 6 Monaten ohne viel zu argumentieren, sogar innerhalb von 12 Monaten, aber danach lehnt MM, aber viele andere auch, einfach so eine 'Garantiereparatur' ab. Dies betrifft den Kunden und den Verkäufer, und hat erst einmal nichts mit Epson etc zu tun, man kauft den Drucker von MM, nicht von Epson, Epson und MM muessen sich dann arrangieren, wie Reparaturen abgewickelt werden, wer welche Kosten trägt. Nach einem Jahr läuft eine Reparatur meist gegen Kostenvoranschlag und Berechnung.
Ich kann nur sagen, dass für mich in Kenntnis der Gewährleistungsregeln MM immer solche Reparaturen als Gewährleistung einwandfei abgewickelt hat - innerhalb eines Jahres - darüber hinaus gegen Rechnung. Ich kann damit leben. Es ist nun leider so, dass mit vielem geworben wird, was sehr unklar/unvollständig dargestellt wird, und dazu gehört leider auch die Sache mit der 2-Jahres Garantie. Und wenn ein Hersteller mit 3 oder 5 oder 10 Jahren 'Garantie' wirbt, bedeutet das erst einmal nicht viel, ganz einfach, weil man mit dem Lieferanten keinen direkten Vertrag geschlossen hat. Und wenn z.B. eine Festplattenfirma tatsächlich derartige Leistungen vollbringt, dann freiwillig, aus Kulanz, aus Marketinggründen, weil die Konkurrenz es auch macht etc, aber man keinen rechtlichen Anspruch drauf.
Beitrag wurde am 25.09.06, 18:21 Uhr vom Autor geändert.
von
Der RX425 ist eigentlich ein solides Gerät, die Druckqualität ist in Ordnung. Wie bei allen Epsondruckern sollte man aber einiges beachten:

1) Den Drucker möglichst nicht vom Stromnetz trennen, dadurch verliert das Gerät, ähnlich wie ein Radiowecker, sein Standzeitgedächnis und macht danach eine intensive Reinigung, was natürlich zulasten der Patronen geht.

2) Standzeiten von einigen Wochen verträgt das Gerät im Grunde ohne Probleme, ideal ist aber ein regelmäßiger Einsatz des Gerätes. Wer viel zu drucken hat, fährt mit Epson sogar sehr gut, da die Reinigungen hier entfallen

3) Es gibt für diesen Druckertyp einige Tinten von kompatiblen Herstellern, mit denen man die Druckkosten massiv senken kann
von
Bis 12 Monate ist klar -> Garantie. Daher nimmt MM & Saturn das auch problemlos an. Die schicken das Gerät eh weiter an den Reperaturservice von Epson, bzw. des Herstellers.

Und wenn ein Problem von Anfang an besteht, wartet man nicht bis die Gewährleistung abläuft. Selbst wenn Du beweisen könntest, dass das von Anfang an besteht, müsstest Du Dir die Frage gefallen lassen, warum Du erst nach knapp 2 Jahren antanzt!!! K. A. ob die unter diesem Sachverhalt dann den Anspruch ablehnen könnten.

Tut mir leid, aber diesen Schuh musst Du Dir ganz allein anziehen. Daran ist nicht Epson noch MM schuld.

Was Gewährleistung ist, hat EDE ja schon gesagt. Die muss Dir der Händler geben. Nach 6 Monaten bist Du aber in der Beweispflicht, zu beweisen, das der Fehler schon von Anfang an bestand.

Garantie ist freiwillig und vom Hersteller. IdR 1 Jahr.

Zum Epson:

Wie häufig druckst Du? Bei unregelmäßigem Gebrauch mit Standzeiten von paar Wochen, wärst Du mit einem Drucker wie HP besser beraten. Die vertragen längere Standzeiten ohne Probleme, also besser als Canon und Epson mit Permanentdruckköpfen.

In diesem Zusammenhang, wo steht Dein Drucker? An der Sonne oder Heizung?

Verwendest Du (billige) Fremdtinte? Dann ist die Ursache für Dein Problem zu 99% gefunden.
von
Es wurde hier ja schon einiges gesagt über den Unterschied von Gewährleistung und Garantie, aber vielleicht noch einige Ergänzungen:
Ich kann hier nicht so unbedingt erkennen, ob es sich um einen Mangel im Sinne des BGB handelt. Hängt z. B. von Standzeiten etc. ab und du beschreibst ja, dass das Problem durch die Spülungen gelöst wurde.
Das der Händler die Gewährleistung ablehnen kann, ist schlicht Unfug, eine solche Klausel in AGB wäre beim Verbrauchsgüterkauf unwirksam. Offenbar kennt man bei MM auch nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.
Das Problem der Beweislastumkehr wurde ja schon geschildert.
Übrigens besteht beim Verbrauchsgüterkauf keine unverzügliche Rügepflicht. Ich kann als Verbraucher einen Mangel innerhalb der Gewährleitungsfrist rügen, soviel zum Thema "dummer Junge". Hier gilt immer hartnäckig bleiben. Beim zweiseitigen Handelskauf ist das übrigens anders.
Das Händler nach der sechsmonatigen Frist und der Beweislastumkehr eher auf die Garantie verweisen um sich vor der Gewährleistung zu drücken, ist zumindest rechtlich nicht nachvollziehbar. Gerade damit der Händler nicht für Fehler des Herstellers geradestehen muss, hat der Gesetzgeber ja das Rückgriffsrecht des Unternehmers beim Verbrauchsgüterkauf eingeführt. Aber es ist vor allem kleineren Händlern zu viel Arbeit.
von
ich denke mal, das Druckerforum ist kein Rechtsforum, da gibt es genügend andere Quellen im Internet, und so etwas wird man wohl kaum mit Gutachter und Anwalt lösen, und es ist auch nicht generell so, dass der Hersteller dem Händler die gleichen Gewährleistungszusagen macht wie der Händler dem Kunden, die sind meist kürzer, der Händler macht Rückstellungen vom Verkaufsgewinn, um 'Garantiefälle' abzuwickeln, das ist alles eine Sache der Kalkulation und Schadensstatistik, aber auch nicht Sache dieses Threads. Ich denke mal, mir ist bekannt, dass andere Händler diese 'Garantiefälle' ähnlich bewerten und abwickeln, und dies nicht etwas Spezielles mit MM oder Epson ist.
von

Es geht hier ja nicht um Rechtsforum oder nicht, schließlich hast du ja auch ausführlich zu Rechtsfragen Stellung genommen, also sollte mein Beitrag auch nur eine Ergänzung zu Frage von loelly sein.
Das Problem ist hier oft, dass einige Dinge (Gewährleistung und Garantie, zweiseitiger Handelskauf/Verbrauchsgüterkauf) nicht sauber unterschieden werden.
Du hast recht, das ist kein Rechtsforum, wenn aber zu Rechtsfragen Stellung genommen wird, dann sollte es schon sachlich korrekt sein, sonst hilfts niemanden.
von
Diese Diskussion ist wohl eher akademischer natur.
Fakt ist doch, dass der kunde außerhalb der garantie und innerhalb der Gewährleistung (also zwischen 1 bis 2 Jahren) kaum eine realistische bzw. realsisierbare und zumutbare Möglichkeit hat, das Produkt zu wandeln. Wir können noch einige rechtsvorschriften detailieren und beugen, aber mehr wird nicht dabei herauskommen.
von
In diesem Fall ist das wohl so.
von
Trotzdem kann man sein Kaufverhalten nach den Gegebenheiten ausrichten.

Der Händler kann vom Kunden den (naturgemäß fast unmöglichen) Beweis verlangen, daß der Fehler von Anfang an vorlag. Und zwar ab Ablauf von 6 Monaten nach Kauf.
Er MUß sich aber nicht so verhalten. Und da liegt der springende Punkt. Wenn die Serviceleistung von MM sich darin erschöpft während einer bestehenden Herstellergarantie das Gerät einzuschicken und sich danach hinter dem Gesetzesbuchstaben zu verstecken, dann darf der mündige Kunde doch die Konsequenz daraus ziehen.

Es ist ja auch keineswegs so, daß MM besonders billig wäre und man deshalb keinen Service erwarten kann. Vergleicht mal die Preise!

Ich persönlich habe daraus folgende Konsequenzen gezogen:

Entweder ich pfeife de facto auf die Gewährleistung, kaufe beim billigen Versandhändler und achte auf Herstellergarantie von mind. 2 Jahren. Dann muß ich das defekte Gerät halt selber an den Hersteller schicken. Na und?

Oder ich gehe zum Fachhändler meines Vertrauens. Dort ist es in 90% der Fälle auch nicht teurer als bei den Elektroketten. Dafür habe ich einen guten Service und werde nicht unter Hinweis auf die Beweislastunkehr abserviert.

Also, warum soll ich mich derartigem Verhalten eines Händlers abfinden und weiter Geld dorthin tragen?
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