EU-Richtlinie 2022/2380 zu USB-C: Standardisierter Ladestecker nicht für Drucker und Scanner
Am 28. Dezember 2024 ist die EU-Richtlinie 2022/2380 in Kraft getreten. Diese definiert einen standardisierten Stecker für aufladbare Kleingeräte in Form von USB-C.
Auch wenn man aufgrund der großen Resonanz in der Presse davon ausgehen könnte, dass dies für Geräte jeglicher Art gilt, so gibt es de facto eine Positivliste. Und diese enthält weder Drucker noch Scanner.
Verpflichtender USB-C-Ladestecker seit 28. Dezember 2024
- tragbare Mobiltelefone
- Tablets
- Digitalkameras
- Kopfhörer
- Headsets
- tragbare Videospielkonsolen
- tragbare Lautsprecher
- E-Reader
- Tastaturen
- Mäuse
- tragbare Navigationssysteme
- Ohrhörer
- Laptops (ab 28. April 2026)
Dabei geht es ohnehin nicht um den Standard-Datenanschluss für solche Geräte, sondern ausschließlich um den Ladeanschluss. Für Drucker würde das also nur für portable Fotodrucker, Bürodrucker oder auch Ultrakompakt-Scanner mit integriertem Akku gelten. Ein Zeitplan ist nicht in Sicht. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass der jeweils nächste Produktzyklus auch USB-C bei allen anderen Kleingeräten mit sich bringen wird.
Am verbreitetsten ist der USB-C-Standard derzeit besonders bei Geräten von Canon. So lässt sich der Aktenkofferdrucker Pixma TR150 bereits (wenn auch langsam) über den "modernen" Standard laden. Gleiches gilt auch für alle aktuellen Selphy- und Zoemini-Fotodrucker. Ähnliches gilt für die Thermodirekt-Drucker der PJ-Serie von Brother.
Epson setzt beim portablen Scanner Workforce DS-80W und beim Bürodrucker WF-110W mit integriertem Akku auf Micro-USB oder sogar nur einen proprietären Ladeanschluss. Gleiches gilt für den recht stark verbreiteten HP Officejet 200.