habe bei ner Bekannten folgendes Problem: Drucker ist n S750, Gerät ist knapp 2 Jahre alt (noch 1 Monat Gewährleistung), jedoch ist der Kopf im Eimer (blinkt 7x orange/grün). Canon sagt ja nun einerseits, dass die Köpfe Permanentdruckköpfe sind und daher nicht ausgetauscht werden müssen. Deshalb bekommt man sie auch nicht so einfach als Ersatzteil (wie z.B. den guten alten BC-21e). Dazu steht in Widerspruch, dass Canon auf den Kopf nur 6 Monate Garantie gibt, da sie das Teil als Verbrauchsmaterial einstufen. Theoretisch könnte man so nach 7 Monaten schon einen (Drucker)Schrotthaufen zu Hause haben, wenn man Pech hat.
Kennt sich hier jemand mit der rechtlichen Handhabe aus, ob der Hersteller im Falle eines Permanentkopfes, den der Kunde im Servicefall ncht einfach nachkaufen kann, nicht doch dazu verpflichtet ist, auch den Kopf über die normale Gewährleistung zu ersetzen?
Nen neuen Kopf bei Canon zu bestellen macht keinen Sinn, da kann man sich nen iP3000 für holen, der is billiger... Selbst bei eBay kostet der Kopf noch gute 90 EUR.
Hat jemand n paar Anregungen, Tipps oder Meinungen zu der ganzen Problematik? Wird ja nicht nur mich betreffen...
