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Fax Sendebericht zu 30% nicht auf Ausdruck

Brother MFC-J5320DW▶ 1/17

Frage zum Brother MFC-J5320DW: Multifunktionsdrucker, A3 (Tinte) mit A3 (Scan bis A4), Kopie, Scan, Fax, Farbe, 22,0 ipm, 20,0 ipm (Farbe), Randlosdruck, Ethernet, Wlan, Duplexdruck, Simplex-ADF (35 Blatt), Touch-Display (6,9 cm), kompatibel mit LC-223BK, LC-223C, LC-223M, LC-223Y, LC-225XLC, LC-225XLM, LC-225XLY, LC-229XLBK, 2014er Modell

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von
Hallo zusammen,
ich habe einen MFC-j5320 dw gekauft. Beim Kauf habe ich darauf geachtet, dass er einen Sendebericht inkl. Inhalt drucken kann. Ich habe in den Einstellungen ein+doc gewählt. Problem ist, dass zwar ein Sendebericht gedruckt wird, aber der Inhalt zu 30% auf dem Ausdruck fehlt. Der Sendeinhalt wird einfach abgeschnitten. Verkleinern in der Vorschau hat auch nichts gebracht.
Ich habe schon mit dem Support geschrieben, die sagten, dass kein Brother Gerät den gesamten Inhalt eines Faxes auf dem Sendebericht drucken kann.
Meine Anforderungen sind nicht gerade hoch. Ich möchte eine Din-A4 Seite faxen und deren Inhalt auf dem Sendebericht erhalten. Wenn der Sendebericht nur die Hälfte vom Fax dokumentiert, dann ist der Sendebericht leider Sinnlos. Mit einem halben Inhalt kann man nur schwer einen Nachweis erbringen. Ich bin echt erstaunt, so ziemlich alle bisherigen Drucker könnten das. Haben die vom Support Recht?
Gruß
von
Hallo Muki, bin in dem Thema leider wenig drin.

Ich meinte jetzt auch mehr, dass der Druck dann nicht geklappt hat, weniger, dass die Übertragung technisch nicht funktioniert hat.

Ich frage mich nur gerade wie der Sendenachweis gerichtstauglich ist. Den kann man doch im Grunde sehr einfach fälschen oder wird das über den Fax/Drucker-Hersteller speziell zertifiziert?

Oder nochmal: Wie kann denn ein Fax-Bericht beweisen, dass das Fax auch den gewünschten/vermeintlichen Inhalt enthält - im Grunde wie auch adent meint.

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Zur Klarstellung:

Mit "weiße Zettel" meinte ich nicht, dass bei der Übertragung etwas schief gegangen ist, sondern den - zugegeben sehr hypothetischen - Einwand des Empfängers, der Sender hätte ihm - versehentlich oder gar absichtlich - leere Blätter geschickt, womit ja ev der Eintritt von Rechtsfolgen verhindert werden könnte.
von
Hallo budze,

den Druck kann man wiederholen, den das Fax muss solange gespeichert werden bis die Empfangs / Übertragungsliste gelöscht wird. Selbst bei einer Löschung wird nicht richtig gelöscht sondern nur inaktiviert und dann bei neuen Daten überschrieben.

Sicher kann man einen Sendenachweis fälschen, was dann eine Straftat ist, nämlich der der Urkundenfälschung. Es gibt ja nicht nur einen Sendebericht sondern auch einen Empfangsbericht, bzw. eine Liste der Empfangenen Faxe. Da wird es erheblich schwieriger diese zu fälschen, da man ja auf das Empfangsgerät keinen zugriff hat.

Übrigens, wird entschieden mehr über ein FAX gespeichert als man als User sehen kann. Ein Kundendiensttechniker kann das jedoch auslesen.
100% Beweisen kann man das nur wenn ein Gerichtsdiener das Schreiben überreicht. Da hier verteidigte Beamte tätig sind sollte eine gewisse Sicherheit vorhanden sein.
Ansonsten kann man genauso wenig beweisen wie bei einem Einschreibebrief. Jedoch einen Vorteil hat das FAX gegenüber des Einschreibebriefs, die erste Halbseite lässt sich inhaltlich beweisen.

@adent
Das kann man bei einem Einschreibebrief genauso. Jedoch wie oben schon geschrieben, hast du im Gegensatz zum Einschreibebrief den Inhalt der ersten Seitenhälfte. Das ist mehr wie bei jedem Einschreibebrief.

Ich hoffe ich habe deine Frage verständlich beantwortet.
Beitrag wurde am 31.10.16, 13:59 Uhr vom Autor geändert.
von
Hallo,

danke für die Aufklärung. Also ist im Grunde nicht der einfache Ausdruck der Sendebescheinigung gerichtsfest, sondern spätestens erst die hinterlegten Daten im ausgehenden Faxgerät?

Somit ist im Grunde auch die Art, wie der Bericht angefertigt wird mehr oder weniger beliebig. Es geht dann in erster Linie darum, dass der Sender weiß, um was es überhaupt ging - richtig?

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Hallo budze,

fast richtig.
Ein Sendebericht alleine langt für den Nachweis. Sollte dagegen der Empfänger massive nachweisbare zweifel am Sendebericht haben, kann dieses durch einen Servicetechniker nachgewiesen werden. Ich weiß nur in den letzten 30 Jahren von ein einem Fall, wo dieses vom OLG München angeordnet wurde zum Nachteil des Empfängers. Der durfte dann auch noch alle Kosten zahlen (hier ging es um einen Garantiefall am Bau, Streitwert waren mehrere Millionen DM, da kann man das ja schon mal probieren ;-) ).

Fakt ist, dass man theoretisch alle Möglichkeiten der Gültigkeit des Sendeberichts überlegen kann, jedoch faktisch immer ein Sendenachweis vor Gericht anerkannt wird.
von
@Muki

Ich habe lediglich klarstellen wollen, dass ich in meinem Posting kein technisches Problem ansprechen wollte, was ja Deine unmittelbare Replik mit den technischen Hintergründen der Faxübertragung - die mir im übrigen durchaus bekannt waren - vermuten hat lassen.

Dass die Empfangsbestätigung eines Einschreibens nicht bestätigen kann, dass dessen Inhalt komplett war, ist trivial.
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