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Recht Fragen und Antworten zum Thema Garantie und Gewährleistung: Entwirrung im Garantie-Dschungel

von Florian Rigotti (geb. Heise)

Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht, Rücksendekosten. Ständig ändern sich Gesetzte - Druckerchannel erklärt die wichtigsten Fragen anhand von Beispielen aus der Praxis.

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Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch des Kunden. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers.


Beispiel: Ein Druckerhersteller bietet eine Garantie von drei Jahren auf seine Geräte. Sie als Käufer haben also beides - in den ersten zwei Jahren die gesetzliche Gewährleistung und die Herstellergarantie, in dem dritten Jahr nur noch die Herstellergarantie.

Beim Verkauf an Privatkunden (B2C*1) hat die gesetzliche Gewährleistung eine Laufzeit von zwei Jahren - sie lässt sich nicht verkürzen - nur bei Gebrauchtartikeln kann der Händler die Gewährleistung auf ein Jahr beschränken. Bei Geschäftskunden (B2B*2) beträgt die Laufzeit ein Jahr.

Die Gewährleistung soll dem Kunden zusichern, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs frei von Mängeln ist.

In den ersten sechs Monaten der Gewährleistung (B2C) liegt die Beweislast beim Verkäufer der Ware. Danach, also in den restlichen 1,5 Jahren, liegt die Beweislast beim Kunden.

Beispiel: Sie haben sich einen Multifunktionsdrucker gekauft. Nach einem Monat stellen Sie fest, dass eine bestimmte Taste am Gerät nicht funktioniert. Die Beweispflicht liegt also noch beim Verkäufer und Sie können problemlos auf einer Reparatur bestehen. Sechs Monaten nach Kaufdatum müssten Sie beweisen, dass der Schaden von Anfang an bestand, was meistens nicht möglich ist.

In einem Gewährleistungsfall hat der Kunde Anspruch auf "Nacherfüllung" (Nachbesserung oder Nachlieferung) und Rechte auf Minderung, Rücktritt bis zum Schadensersatz. Die Versandkosten im Gewährleistungsfall trägt der Verkäufer.

Der Käufer hat dabei das Wahlrecht, ob er Nachbesserung (Reparatur der Ware) oder Nachlieferung (neue Ware) wünscht. Sollte jedoch eine der beiden Möglichkeiten unverhältnismäßig teuer sein, darf der Verkäufer die teure Variante verweigern.


Beispiel: Sie kaufen eine billige, kompatible Tintenpatrone, die in der Packung ausgelaufen ist. Sie können als Kunde nicht auf "Nachbesserung" bestehen, weil die Reparatur um ein vielfaches teurer wäre als die Nachlieferung, also der Versand einer neuen Tintenpatrone.

Ein Rückgaberecht hat der Käufer erst dann, wenn die "Nacherfüllung" (Reparatur oder Nachlieferung) zwei mal nicht erfolgreich war. Dann kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Beispiel: Sie schicken die defekte Tintenpatrone an den Verkäufer zurück und erhalten eine neue. Diese ist wieder ausgelaufen. Sie schicken diese also wieder zurück und verlangen Ersatz und bekommen wieder einen defekte Tintenpatrone. Nun haben Sie das Recht, das Geld für die Patrone zurückzuverlangen.

Das Widerrufsrecht

im Internet, haben Sie generell ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von zwei Wochen die Ware zurückschicken können - auch ohne Angabe von Gründen - der Verkäufer muss Ihnen den gezahlten Betrag ersetzen.

Der Verkäufer muss die Rücksendekosten tragen, wenn der Wert der zurückgeschickten Sache inklusive Mehrwertsteuer 40 Euro übersteigt.

Ausnahme: Wenn die Sache noch nicht bezahlt ist (Kauf auf Rechnung) muss auch dann der Käufer die Rücksendekosten bezahlen, wenn der Wert der zurückgeschickten Sache inklusive Mehrwertsteuer über 40 Euro liegt.

Beispiel: Sie kaufen sich im Internet zwei schwarze Tonerkartuschen im Gesamtwert von 70 Euro und bezahlen im Voraus. Erst, als die Ware bei Ihnen ist merken Sie, dass Ihnen eine Tonerkartusche ausreicht. Sie wollen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und schicken eine der beiden Kartuschen (im Wert von 35 Euro) zurück. Dann müssen Sie als Käufer die Rücksendekosten übernehmen. Würden Sie beide Kartuschen zurückschicken, müsste der Verkäufer für die Rücksendekosten aufkommen.

*1
B2C = Business to Consumer, also Verkauf an Privatpersonen
*2
B2B = Business to Business, also Verkauf an Geschäftskunden
13.03.15 09:11 (letzte Änderung)

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