HP Sammelklage: Volle Patronen für die Scanfunktion?
Hersteller von Druckern (besonders wenn es um Tintengeräte geht) haben es auch echt nicht einfach. Durch "Maßnahmen" zur Sicherung (der hohen) Gewinne bei Patronen haben allen voran HP, aber auch Brother, Canon und Epson, den Zorn vieler Benutzer auf sich gezogen. Überhaupt ist Tinte auch viel zu teuer. Allein der Vergleich mit Champagner oder gar Blut ist ja wohl der Beweis schlechthin - so der allgemeine Tenor. Dass das in vielen Fällen nicht (mehr) stimmt, wird oft unter den Tisch gekehrt.
Ein allerdings zweifelsohne berechtigtes Ärgernis ist die "Dynamische Sicherheit", die in die Firmware von fast allen Tinten- und Laserdruckern von HP implementiert ist und Patronen von Drittanbietern, aber auch aufbereitete Originalpatronen mit "Fremdchip" systematisch und mit Ansage aussperrt.
Nachgeschärft wird diese Funktion stetig über Firmwareupdates, die zudem aufgrund ständiger Sicherheitslücken auch tatsächlich eingespielt werden sollten. Wer sich "drückt", läuft Gefahr, dass nicht nur der Drucker, sondern auch das umgebende Netzwerk kompromittiert wird.
Kein Scan bei leerer Tinte?
Nun sieht sich HP im Heimatmarkt USA mit einer Sammelklage zu einem etwas anderen Thema konfrontiert. Die HP-Kunden Gary Freund und Wayne McMath behaupten, dass ihre persönlich genutzten Drucker nicht mehr in der Lage sind zu scannen, sobald auch nur für eine Tintenpatrone leer oder "fast leer" angezeigt wird. Zum Einsatz kommen dabei die Modelle "Deskjet 2655" (ähnlich der "deutschen" Version Deskjet 2630) und "Envy 6455e" (hier Envy 6420e).
Die ursprüngliche Klage dazu wurde bereits im Sommer 2022 eingereicht, dann aufgrund einer mangelhaften Begründung jedoch abgewiesen. Die vergrätzten Druckerbesitzer wollten dies nicht auf sich sitzen lassen und haben die Klageschrift erneuert und Anfang dieses Jahres entsprechend verändert eingereicht. Dazu hat auch HP bereits Stellung genommen und weist dabei die Anschuldigungen (weiterhin) entschieden zurück.
Geholfen hat das dem Drucker-Weltmarktführer dieses Mal nicht. Die zuständige Richterin Beth Labson Freeman hat die Klage zugelassen. Das ist explizit aber nicht gleichbedeutend damit, dass man den Klägern recht gibt. Jedoch: es besteht die Möglichkeit, dass die Klage erfolgreich sein könnte.
Dabei wird gar nicht unbedingt der (vermeintliche) Fakt (kein Scan ohne Tinte) moniert, sondern die Tatsache, dass HP dies in den Verkaufsunterlagen und auch im Handbuch nicht erwähnt. Die Kläger gehen davon aus, dass ein Multifunktionsgerät jederzeit auch scannen können sollte - selbst wenn die Druckerpatronen aufgebraucht sind. Soweit ist das auch logisch und nachvollziehbar. Hätte man von diesem Mangel gewusst, dann wäre die Kaufentscheidung womöglich anders gefallen.
Es stellt sich nur die Frage, ob (diese) HP-Drucker tatsächlich nicht mehr für einen Scan bereit sind, wenn eine Tinte leer oder fast leer ist. Zwar melden diese Geräte über LEDs mehr oder weniger verständliche Fehlercodes, die eine leere Kartusche und somit auch eine mangelnde Druckbereitschaft signalisieren, erfahrungsgemäß klappt ein Scan vom Computer jedoch weiterhin uneingeschränkt. Dieser kann entweder über die "Smart App" oder aber über die Windows-Software "HP Scan" oder "HP Universal Scan" angestoßen werden.
Über das Bedienpanel selbst können diese (hier genannten) sehr einfachen Drucker ohnehin nicht scannen. Zudem bietet der Envy als auch der Deskjet kein Display, über welches diese Funktion gesteuert werden müsste oder könnte. Am Gerät selbst lässt sich lediglich die Kopierfunktion starten. Dass diese mit leeren Kartuschen nicht funktioniert, ist unstrittig.
Immerhin bieten diese HP-Drucker mit Druckkopfpatronen einen "Einzelpatronenmodus" an, bei dem eine leere Schwarzkartusche durch die farbige ersetzt werden kann - das klappt auch andersrum. Um diesen zu aktivieren, muss lediglich die Kartusche entfernt werden, die nicht mehr benutzt werden kann oder soll.
Klage gegen Canon hat sich außergerichtlich "geklärt"
In einem sehr ähnlich gelagerten Fall haben sich übrigens im vergangenen Sommer auch die (amerikanischen) Gerichte mit Canon beschäftigt. Druckerchannel hatte bereits darüber berichtet. Wie das US-Magazin "The Verge" nun herausgefunden hat, konnten sich die Kläger mit Canon derweil außergerichtlich einigen. Eine kosten- und zeitintensive Sammelklage, die zudem für schlechte Presse gesorgt hätte, konnte somit abgewendet werden. Darüber, wie sich dieser Vergleich ausgestaltet, sind keine Informationen bekannt geworden.
Auch wenn im Artikel (von "The Verge") etwas anderes behauptet wird, lassen sich Canon-Tintendrucker auch mit leeren Tintenpatronen zum Scannen bewegen. Dazu ist jedoch ein kleiner Kniff notwendig. Am Drucker wird in diesem Fall eine Fehlermeldung eingeblendet, die sich zunächst nicht wegdrücken lässt. Erst ein Hinweis im Handbuch sowie eine Meldung am Computer (Statusmonitor des Treibers) birgt eine Lösung: die Betätigung der "Stop"-Taste für zumindest fünf Sekunden schaltet die "Tintenstandserkennung" für eine leere Patrone aus und gibt den Drucker mit sämtlichen Funktionen wieder frei. Ausgenommen ist davon der automatische Ausdruck von eingehenden Faxen. Regulär kann dann aber sogar wieder gedruckt werden - auch wenn es alles andere als empfehlenswert ist, den empfindlichen Druckkopf ohne kühlende Tinte zu betreiben.
Brother und Epson
Eindeutiger ist die Sache bei Tintendruckern von Brother und Epson mit Piezo-Permanentdruckköpfen. Bei diesen Geräten ist ein Weiterdruck mit einer leeren Patrone generell nicht möglich. Zudem wird die Scanfunktion dann (mittlerweile) nicht (mehr) eingeschränkt. Bei einigen alten Druckern war das "Phänomen" tatsächlich zu beobachten, dass ohne Tinte gar nichts mehr geht. Ob aus Absicht zum Ankurbeln der Patronenverkäufe oder aufgrund einfacherer Programmierung sei mal dahin gestellt.
Epson bestätigt diese Aussage mit einer Notiz auf den Support-Seiten. Diese gilt für sämtliche Drucker seit 2008. Bei Brother findet man diese Informationen in den Handbüchern (Beispiel) der Drucker selbst.
Wir haben bereits bei HP um eine Stellungnahme zu diesem Thema gebeten. Wir ergänzen diesen Artikel fortlaufend.
Tintenpatronen müssen in der Regel installiert sein
Etwas anders gelagert ist der Fall, wenn ein Tintendrucker ohne (oder nur mit defekten) Patronen bestückt ist. Der Normalfall ist dann, dass der initiale Selbsttest des Druckers fehlschlägt und sich die darauffolgende Fehlermeldung nicht mehr wegklicken lässt.
Um diesen Fall geht es jedoch in der Klage gegen HP (und der gegen Canon) nicht.