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Gewährleistung ab 2022 - Beweislastumkehr erst nach zwölf Monaten

von
Seit dem 1. Januar gelten in Deutschland neue Bestimmungen für die Gewährleistung von Händler. Durch die Verdopplung der Frist bis zur Beweislastumkehr dürfte man diese bei einem zukünftig defekten Drucker im ersten Jahr einfacher durchsetzen können.

Gewährleistung ab 2022: Beweislastumkehr erst nach zwölf Monaten von Ronny Budzinske
von
Lieber Ronny!
Das waere dann aber ein ziemlicher Rueckschritt fuer die Verbraucherinnen. Woher hast du diese Information? Kannst du das bitte noch einmal recherchieren.
Diese drei Reparaturversuche gab es mal vor sehr langer Zeit bei dem alten deutschen sechmonatigen Gewaehrleistungsrecht.

Wenn ich die Artikel in der c't richtig verstanden habe, dann ist die Rechtslage bei der neuen Europaeischen zweijaehrigen Gewaehrleistung eigentlich eindeutig und genau andersrum:

Die Kundin hat im Gewaehrleistungsfall (zumindest theoretisch) das freie Wahlrecht:

Reparatur, Umtausch oder "Geld zurück" und zwar OHNE Reparaturveruche des Verkaeufers.

In der Praxis duerfte das bei vielen Haendlern leider immer noch nicht funktionieren. Siehe oben.

@budze
von
Hallo @Gast_49468,

ja, da gab es wohl noch eine Änderung. Also wenn ich das richtig verstehe dann gilt ....

- 1x Nacherfüllung (Tausch oder Reparatur nach Wahl)
- danach kann man zurücktreten.

Ich muss doch nochmal gucken ...

www.gesetze-im-internet.de/...

Dank!

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Aso, und www.gesetze-im-internet.de/...

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Hallo,
Genau dieser Punkt scheint nicht abschließend geklärt zu sein.

www.gesetze-im-internet.de/...
§ 439 Nr. 4:

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Da stellt sich jetzt die Frage was "unverhältnismäßigen Kosten" sind...
von
@TomK2 ja, das ist ja im grunde auch verständlich. Davon abgesehen wollte ich gar nicht soo tief einsteigen :) Sicherlich kann man es z.B. als unverhältnismäßig ansehen, wenn man den ganzen Drucker tauschen soll, anstatt nur einen kleinen Fehler beheben.

Aber @Gast_49468 meint ja, man hat "sofort" den Anspruch auf eine Rückabwicklung. Gut, das würde dann wohl auch nur gelten, wenn die Reparatur doch schon etwas umfangreicher ausfallen muss. Ich kann dies aber so aus den Gesetzestexten noch nicht ableiten.

Aber korrekt ist wohl seit 2022 in jedem Fall, dass man maximal eine Nacherfüllung hinnehmen muss.

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Ein ganz plakatives einfaches Beispiel mal an einem Auto :
Du wählst Ersatzlieferung, weil Dir der Keilriemen gerissen ist. In diesem Fall darf der VK darauf verweisen, dass dies unverhältnismäßig wäre. Hier ist es einfach der Wechsel eines Keilriemens bei einem Neuwagen immer günstiger ist. Anders sehe dies aber aus, bei einem massiven Motorschaden... Die Nacherfüllung sollte nat. auch immer innerhalb eines angemessenen Zeitraums ausgeführt werden um die 14 Tag, darum wichtig die Fristsetzung. Sonst wäre es zum Nachteil des Kunden, besonders wenn für die Zeit z.B. kein Leihauto bereit gestellt würde.
Bei einem Drucker für ich sage mal 1000 € , mit Bruch / Riss der Papierkassette , würde man diese ebenfalls wechseln oder z.B eine Ersatzpapierkassette schicken , bei einmal Drucker im absolut unterste Preissegment sage mal um die 40 € ( weiß gar nicht ob es noch so billige gibt) würde man denke ich gleich perse einen neuen schicken ( so lang man nicht wie meistens versucht den Kunden auf die Herstellergarantie zu verweisen) . ich hatte jetzt sogar im Fall eines Widerrufes ( über Amazone )den Fall , dass ich die nicht passende Ware im Wert von 10 € zurück senden wollte, leider konnte ich nicht mal einen Rücksendeschein erstellen, obwohl ja eindeutig da stand bis wann diese zurück zu senden sein, im Fall des WR. Ok angerufen, mir wurde gesagt man schreibt mir die 10 € gut und die Ware könne ich behalten, verschenken oder weg schmeissen.

Gegebenenfalls muss darüber für den Einzelfall ein Richter entscheiden.
von
Dies kann er auch erst einmal so anfordern, dem spricht ja nichts entgegen.
Auf eine Überprüfung hat der VK aber immer das Recht. Und so auf jeden Fall auch deklarieren, wie es auch in meinem eigenen Fall war, und der VK muss auch begründen warum er eine andere Art der Nacherfüllung für angemessen hält ( schriftlich geben lassen) und nicht nur pauschal sagen er erachtet es als nicht angemessen :

Ich zitiere hier den Auszug aus nachfolgendem Link, ist recht verständlich erklärt:

www.kanzlei-hollweck.de/...

""""Bevor Sie Ihr Wahlrecht ausüben können, müssen Sie dem Händler das Gerät jedoch überlassen, damit dieser es auf den beschriebenen Defekt hin überprüfen kann. Ist die Neulieferung im Vergleich zur Reparatur unverhältnismäßig teuer, so hat der Händler wiederum das Recht, die günstigere Reparatur vorzuschlagen. Das muss der Händler dann entsprechend begründen. Steht das von Ihnen erworbene und nun defekte Produkt noch in den Regalen des Händlers, so kann er die Neulieferung natürlich nicht verweigern, da ihm dann durch die Neulieferung kaum unverhältnismäßige Kosten entstehen. """"
von
Hallo,

eine Rückabwicklung wäre aber eben Geld zurück. Die Nacherfüllung ist ja dann "Umtausch gegen funktionierenden Artikel" oder Reparatur.

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Das Ganze muss eh erst durch Gerichte wieder ausgelotet werden. Es gibt ja heutzutage keine gesetzliche Regelung, die nicht von den Gerichten überprüft werden. Sei es durch Hersteller oder Verbraucherschützer. Rechtliche Beratung können und dürfen wir ja gar nicht ausüben, allenfalls darüber berichten und redaktionell einschätzen.
von
Sorry @budze , da hast natürlich recht, für mich ist das schon so selbstverständlich. dass eine Rückbabwicklung = Rücktritt vom Kaufvertrag immer erst zum Schluss kommt. Und daran hat sich auch vom Grundsatz her nichts geändert, da die §en BGB 439 und 440 gleich geblieben sind.

www.gesetze-im-internet.de/...

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

www.gesetze-im-internet.de/...

§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
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