Änderungen beim Testverfahren für den neuen Blauen Engel: Blauer Engel mit Feinstaubprüfung
Ab dem 1. Januar 2013 gelten für Drucker und Multifunktionsgeräte, die das Umweltlogo "Der Blaue Engel" erhalten wollen, verschärfte Bedingungen. Die alte Vergabegrundlage RAL UZ-122 wird von der UZ-171 abgelöst.
Wichtigste Änderung ist die neue "Feinstaubmessung", beziehungsweise die Messung der Partikelemission im feinen und ultrafeinen Bereich (Partikel zwischen 7 und 300 Nanometer*1). Bei den feinen und ultrafeinen Stäuben soll es sich außerdem nicht um "Tonerstaub" handeln. Denn bei der Fixierung des Tonerpulvers auf dem Papier mittels Hitze und Druck werden Gase frei, die der Drucker in Form von Aerosolen*2 aus dem Gerät pustet.
Bei Untersuchungen von Laserdruckern durch die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) wurden Silizium(Si), Schwefel(S), Chlor(Cl) Calcium(Ca), Titan(Ti), Chrom(Cr), Eisen(Fe), Brom(Br), Nickel(Ni) und Zink(Zn) gefunden. Partikel mit Si-, Cr-, Fe-, Ni- und Zn-Bestandteilen sollen vornehmlich aus den Tonerbestandteilen stammen. Brom stammt in der Regel aus Flammschutzmitteln. Calciumhaltige Partikel werden dem Papier als Quelle zugeschrieben. Organische Partikelbestandteile wie Alkane (z.B. Methan), Alkene, Siloxane, Phthalate ("Weichmacher") und Ester sollen ebenfalls aus dem Tonerpulver, aus dem Papier, aus Kunststoffteilen und aus Schmiermitteln stammen.
Neben der Partikelemission sind auch die Kriterien der Geräuschemission und des Energiebedarfs verschärft worden.
Das Bundesumweltamt schätzt, dass nur noch ein Viertel aller aktuellen Laserdrucker die strengen Prüfvorgaben erfüllen können.
Am Blauen-Engel-Logo wird es indes keine Änderungen geben - das soll weiterhin "Der Blaue Engel - weil energieeffizient und emissionsarm" heißen.
Allerdings dürfen die Druckerhersteller das Logo für ihre Geräte, die nach den alten Vergaberichtlinien, also ohne Feinstaubmessung geprüft wurden (RAL UZ-122), noch bis Ende 2013 nutzen - dann muss es von den Verpackungen verschwinden und die Hersteller dürfen nicht mehr damit werben.
Ab dem 1.1.2013 können die Druckerhersteller neue Geräte nur noch nach der neuen Vergaberichtlinie RAL UZ-171 testen lassen. Laut Dr. Buttner von der RAL gGmbH sollen weltweit bereits 15 Prüflabore für die Feinstaubmessung zertifiziert sein.
Wer im Jahr 2013 einen neuen Drucker kauft und wissen will, ob es sich bei dem Blauen-Engel-Logo um die alte Verordnung UZ-122 oder die neue UZ-171 handelt, wirft einen Blick in die Liste der Produkte mit Blauer-Engel-Zertifizierung nach neuer RAL UZ-171. Bis dato gibt es noch keine Produkte, die nach der neuen UZ-171 geprüft sind.
Änderungen in der neuen Vergabegrundlage RAL UZ-171 fanden wir aber auch im Detail. So ist etwa der Satz aus der alten RAL UZ-122 bezüglich der Wiederbefüllung der Tinten- oder Tonerbehälter:
...daher dürfen Vorrichtungen, die eine nochmalige Nutzung von Toner- oder Tintenmodulen verhindern sollen, nicht an den Modulen angebracht sein.
in
...daher dürfen Vorrichtungen, die speziell eine nochmalige Nutzung von Farbmodulen verhindern sollen, nicht an den Modulen angebracht sein.
geändert worden. Damit will man wohl der Industrie entgegenkommen und klarstellen, dass zum Beispiel Smartchips nicht zu den Vorrichtungen gehören, die das Wiederbefüllen verhindern.
Wussten Sie, dass der Blaue Engel vorschreibt, dass...
- ...die Drucker Recyclingpapier aus 100% Altpapier verarbeiten können müssen?
- ...die Ersatzteilversorgung für mindestens 5 Jahre ab Produktionseinstellung gewährleistet sein muss?
- ...Druckerhersteller deutlich darauf hinweisen müssen, wenn die Erstausstattung mit Tinte oder Toner "untypisch" gering ist?
- ...die Druckerhersteller leere Tintenpatronen und Tonerkartuschen kostenfrei zurücknehmen müssen?