Etira und DKWU vs. RAL

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Sowohl der europäische als auch der deutsche Verband der Aufbereiter von Drucker-Kartuschen haben Beschwerde beim RAL, der Vergabestelle für den "Blauen Engel" eingereicht. Nach Einschätzung von Etira sowie dem DKWU halten sich Lexmark-Drucker nicht an alle verpflichtenden Kriterien zur Nutzung des Umweltzeichens.

Erschienen am 28. Juni 2023 bei Druckerchannel.de, 1 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=4866


"Blauer Engel" bei Lexmark trotz Firmware-Sperren

Viele Druckerhersteller machen es nicht nur deren Kunden schwer, günstigere Alternativen zu neuen Originalkartuschen zu verwenden, sondern verursachen damit auch einen hohen Aufwand bei Drittanbietern, selbst wenn diese ökologisch sinnvolle aufbereitete Toner- oder Tintenbehälter anbieten und in der Regel damit auch keine Patente verletzten.


Dabei gibt es Siegel, die besonders umweltschonende Produkte, wie eben beispielsweise auch Drucker und Multifunktionsgeräte, schmücken und in der Tat sogar entsprechende Möglichkeiten verlangen. Allen voran ist das für den deutschen Markt der "Blaue Engel", der zudem auch Berechnungsgrundlagen für den zulässigen maximalen Strombedarf von Druckern enthält.

"Blauer Engel" bei Ausschreibungen oftmals Pflicht

Ohne dieses Umweltzeichen geht bei Ausschreibungen im Grunde oftmals gar nichts mehr. Das Pflichtenheft bei der Beschaffung von Druckern erfordert in aller Regel die Einhaltung der Kriterien des "Blauen Engel" und verlangt auch eine entsprechende (und mit hohen Kosten für den Druckerhersteller verbundene) Zertifizierung.

Aktuell gilt das für die aktuelle Fassung der Norm für den "Blauen Engel" bei Druckern und Multifunktionssysteme DE-UZ 219 (pdf) für über 300 Modelle.


Verletzen Lexmark-Drucker die Anforderungen an den "Blauen Engel"?

Im Fall der rund 45 zertifizierten Lexmark-Drucker wurde man beim europäischen Verband der Aufbereiter Etira sowie auch beim deutschen Unternehmens-Zusammenschluss DKWU jedoch hellhörig.

So spielte der Druckerhersteller, der mittlerweile mehrheitlich in chinesischer Hand ist, erst Anfang 2023 wieder für große Teile der Druckerpalette ein Firmwareupdate aus, welches viele Tonerkartuschen von Drittanbietern sperrt. Dabei geht es nicht nur um Nachbauten mit neuem Chip, sondern auch um aufbereitete Kartuschen mit einem wiederverwendeten (unmodifizierten) Originalchip.

Beschwerde beim RAL-Institut

Und genau das steht im Widerspruch zu den "Muss"-Anforderungen 3.1.1.3 des "Blauen Engel", so argumentieren DKWU und Etira. In der Folge haben beide Verbände eine Beschwerde wegen "wettbewerbswidriger Praktiken" bei der RAL gGmbH eingereicht, die die einzige Prüf- und Vergabestelle des Umweltsiegels ist.

Der Einsatz von nach DIN 33870-1 und 33870-2 wiederaufbereiteten Tonermodulen (...) und -behältern wird nicht durch bauliche, software-gestützte oder sonstige Maßnahmen verhindertBedingungen für den "Blauen Engel"

Für Volker Kappius, Vorstand des DKWU und zugleich Geschäftsführer des Aufbereiters Delacamp, mit Sitz in Hamburg, ist die Sache klar. In der Beschwerdeschrift zweifelt er zudem die Vertrauenswürdigkeit des "Blauen Engel" an, der seinen "eigenen Anforderungen und Ansprüchen nicht gerecht" wird.

Vergleichbarer Fall bei HP brachte leichte Verbesserungen

Bei einem ähnlichen Fall in 2021 ist man bereits gegen die Vergabe des Umweltzeichens bei HP-Druckern vorgegangen. In der Folge hat man sich dann darauf geeinigt, dass zumindest unmodifizierte Originalchips von HP-Kartuschen nicht mehr durch Firmwareaktualisierungen behindert werden.

Der US-amerikanische Hersteller beschreibt dies mittlerweile auch aktiv bei der "dynamischen Sicherheit" - ein euphemistischer Ausdruck für die aktive Sperrung von Patronen mit Nachbauchips oder entsprechend modifizierten Versionen. Eine korrekte Füllstandsanzeige gibt es mit einem einmal als "leer" deklarierten Originalchip allerdings nicht mehr.

Bezüglich der Vergabe und der damit verbundenen Verwendung des amerikanischen "epeat"-Logos für HP-Drucker sieht man sich übrigens derzeit in einem ähnlichen Fall konfrontiert. Dabei geht es jedoch generell um die "Unterbindung von Drittanbietermaterialien".

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