EU Binnenmarkt

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Erschienen am 25. April 2024 bei Druckerchannel.de, 1 Seite(n)

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Mit Zwangsarbeit hergestellte Produkte sollen verboten werden


Während die US-Amerikaner mit dem "Uyghur Forced Labour Protection Act" (UFLPA) bereits seit Ende 2021 eine Möglichkeit haben, Produkte, die mit Zwangsarbeit (konkret bei der ethnischen Minderheit der Uiguren in China) hergestellt wurden, zu verbannen, mahlen die Mühlen in Europa deutlich langsamer.

Nun kommt aber Schwung in die Sache. Am Dienstag hat das EU-Parlament in Straßburg einer Richtlinie mit großer Mehrheit zugestimmt. Neben 555 Ja-Stimmen gab es "lediglich" 6 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen. Damit diese in Kraft tritt, muss nun noch der Europäische Rat zustimmen - das wird als Formalie angesehen.

Nach einer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedsländer der EU dann aber noch immer drei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationale Gesetze zu gießen.

Mutmaßliche Fälle von Zwangsarbeit können dann durch die nationalen Behörden untersucht werden und in erwiesenen Fällen die entsprechenden Produkte vom Binnenmarkt genommen werden. In besonderen Betracht können bestimmte Warengruppen, Lieferketten oder Herkunftsregionen gezogen werden.

Die betroffenen Waren können gespendet, recycelt oder auch vernichtet werden. Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, könnten mit einer Geldstrafe belegt werden. Wird eine eventuelle Zwangsarbeit aus der Lieferkette beseitigt, so können die Produkte auch erneut in den Markt eingeführt werden.

In den USA findet die entsprechende Gesetzgebung bereits seit Sommer 2023 beim chinesischen Konzern Ninestar Anwendung, der auch hierzulande mit Druckern (z.B. unter der Marke Pantum) und alternativen Verbrauchsmaterialien vertreten ist.

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