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Fleckiger Ausdruck / Epson AL C1100

Epson Aculaser C1100Alt

Frage zum Epson Aculaser C1100: Drucker (Laser/LED) mit Drucker ohne Scanner, Farbe, 25,0 ipm, 5,0 ipm (Farbe), kompatibel mit S050187, S050188, S050189, S050190, S050191, S050192, S050193, S051104, 2004er Modell

Passend dazu Epson S050190 ab 50,46 €1

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von
Hallo,

ich habe den Epson AL C1100 seit etwa 4 Monaten und ca. 1000 Seiten (davon 400 in Farbe) gedruckt. Ich benutze noch den Originaltoner. Seit kurzem befinden sich im Ausdruck ca. 1cm lange, 5mm breite, wiederkehrende Schlieren, die auch über den Rand (z.B. des Fotos) hinausgehen.
Auf der OPC ist keine Beschädigung zu sehen. Was mir aber sonst noch aufgefallen ist: Ich glaube, der Drucker führt die Kalibrierung häufiger als früher durch.
Was könnte das sein?

Hier noch weitere Ausdrucke mit diesem Fehler:
home.arcor.de/...
home.arcor.de/...
home.arcor.de/...

Vielen Dank für Eure Antworten!

Florian

Falls es noch hilft:
OS: Windows XP
Anschluss: USB (HG)
Version des Druckerbetriebssystems: 21115
Papier: Normal
Druckertreiberversion: 3.8.1fi
Beitrag wurde am 09.06.06, 20:01 Uhr vom Autor geändert.
von
@ franchise

Die Photokonduktoreinheit hält normal länger. Scheint ein Serienfehler auf dem Transportbad zu sein. Ich hatte meinen von 03-05 bis 08-06 eingesetzt und 29690 Seiten davon 14963 Farbig gedruckt. Die zweite Photokonduktoreinheit ist drin. Ersatzkosten ca. ab 175 € rest ist Händleraufschlag. Probleme hatte ich nur mit Nachfülltoner, sonst keine.

Grüße
von
Ja, es scheint sich um ein Fehler auf dem Band zu handeln, irgendein Abstreifer wäre das Problem, darum tritt der Fehler auch nur bei Farbausdrucken auf. Bei S/W wird der Toner direkt ohne das Band aufs Papier gebracht, weshalb der Fehler relativ typisch und eindeutig sei, meinte die (freundliche) Epson-Hotline. Mir wurde kostenfreier Ersatz der Photoleitereinheit zugesagt.
von
Mich hat es jetzt auch erwischt.
Mein Drucker ist jetzt ca. 14 Monate alt.
Hab an der Hotline gleich gesagt das der Standardfehler aufgetreten ist ;-)
Der Mitarbeiter hat auch nicht lange nachgefragt und schickt mir nach erhalt der e-mail mit der Rechnng und Statusblatt gleich eine neue Einheit raus.
Hoffe nur das die neue Einheit mehr als 400 Farbseiten hält...
von
: Die haben nach 14 Monaten noch anstandslos die OPC getauscht? Das nenn ich mal Service!
von
Hallo C1100-Geschädigte!

Mich hat's mit meinem mittlerweile dritten C1100 auch erwischt.
(Der erste hatte einen Überspannungsschaden in der OPC, der zweite zog das Papier nur schräg ein, der dritte hielt bis gesten auch nur knappe 10 Monate und insgesamt 860 Seiten.)

Gleiches Phänomen, wie von allen vorherigen Leuten auch geschildert!!!

Kann es sein das Epson mit dem C1100 Serienschrott verkauft!?

Viele hier werden jetzt wieder meckern, das man für rund 300;- € nicht mehr Qualität erwarten kann, dass sehe ich jedoch grundlegend anders!!!

Ich bin gespannt, wie mein Garantiefall diesmal behandelt wird!!!

Vielleicht sollten wir an anderer Stelle mal einen Thread eröffnen in dem die Fehler gesammelt werden, die immer wieder auftauchen!? Es scheinen ja bei dieser Häufung von immer gleichen Mängeln keine Einzelfälle, sondern eher schon schwerwiegende produktions- oder konstruktionsbedingte Fehler zu sein.

Ich für meinen Teil kann nur Sagen, ich werde nieeeeeeee wieeeeder einen Epson-Schrott-Drucker kaufen.
Und nach dem 3. Drucker, weiß ich mittlerweile wovon ich rede!

Übrigens sei an dieser Stelle erwähnt, "Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile". Einzig entscheidend für die Mängelhaftung ist, ob ein auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang (grob: bei Übergabe) vorhanden oder zumindest angelegt war. Alles andere interessiert nicht.

Wenn also die Sache nach Gebrauch kaputt geht, muß man danach fragen, ob die Sache an einem Mangel leidet, der dazu führt, daß die Sache bei Gebrauch wesentlich schneller kaputt geht, also z.B. eine fehlerhafte Gummimischung beim Autoreifen; dann muß der Händler Mängelhaftung leisten.

Normale Abnutzung dagegen beruht nicht auf einem Mangel, so daß insofern keine Ansprüche bestehen."

Mehr dazu hier:

www.jurawiki.de/...

Auf die PCU bezogen, die diesen Fehler verursacht, bedeutet das also, das Epson in jeden Fall im Rahmen der Mänhelhaftung leisten muss! Selbst ein vertraglicher Ausschluss in den AGB ist unwirksam. Es sei denn die Druckleistung entspricht der wirklichen Auslastung des Druckers und die Mängelerscheinug ist auf den "natürlichen" Verschleiß zurück zu führen! Dazu müssten man sich aber bereits bei einer Druckleistung von 42500 Seiten schwarz, oder 10500 Seiten farbig befinden (Werksangabe Epson).
von
@ Berlin Biker

Soweit du den gleichen Fehler hast wie der angesprochene, dann wurde hier im Thread bereits festgestellt, dass es sich um ein Serienfehler handeln muss und das Epson bzgl. dieses Fehlers kulant umgeht.

Grüße
von
Die neue Einheit ist heute angekommen und der Fehler erstmal behoben.
Die Frage ist nur was ich außerhalb der Garantiezeit mache, wenn der Fehler nochmals auftritt, denn es bleiben nur noch 10 Monate...
Man sollte aber bedenken, dass man im Forum meist nur schreibt/meckert wenn man Probleme mit einem Produkt hat und es gibt mit Sicherheit viele problemlos laufende Geräte.

Gruß Leif
von
@ Capitaen Z

...wie, "es bleiben nur noch 10 Monate... "!? Denke, Dein Drucker war schon 14 Monate alt!?
Epson gibt standardmäßig 12 Monate Garantie, oder hast du eine Garantieverlängerung auf 24 Monate!?
von
Wir haben hier in germany aber 12 Monate Garantie und weitere 12 Monate Gewährleistung und da kann auch Epson sich nicht herauswinden.
Gut sie hätten natürlich sagen können das Produkt sei einwandfrei gewesen und es wäre meine Schuld, aber Epson weiß selber das die Einheiten Fehleranfällig sind.
von
@ Capitaen Z

Jein!
Man muss hier juristisch ganz klar zwischen Garantie und Mängelhaftung (früher Gewährleistung) unterscheiden!
Garantie und Mängelhaftung sind zwei grundverschiedene Dinge.

Garantie:
der Verkäufer/Hersteller/wer auch immer garantiert, dass die Sache für eine bestimme Zeit eine bestimmte Funktionalität bietet. Dabei können bestimmte Fehler von der Garantie ausgenommen werden, andere jedoch mit einbezogen sein (z.B. ein Ausschluß für Verschleiß). Eine generelle Fehlerfreiheit muß nicht unbedingt garantiert werden, eine Garantie ist eine freiwillige Leistung. Sie unterliegt zwar der Prüfung nach AGB-Regeln, aber das ist auch schon alles. Was sie garantiert, richtet sich also nach ihrem Inhalt.
Diese beträgt bei Epson 1 Jahr!

Mängelhaftung:
dies ist der gesetzliche Anspruch, den man hat, solange er nicht ausgeschlossen ist. Wirkungsweise: tritt innerhalb der Haftungsfrist ein Fehler auf, der entweder schon bestand, als die Sache übergeben wurde oder zumindest schon mehr oder weniger unausweichlich in der Sache angelegt war, als sie übergeben wurde, dann und nur dann hat man die gesetzlichen Ansprüche.

Mängelhaftung soll also nur sicherstellen, daß die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei ist!!!

Für Fehler, die "einfach so", ohne schon in der Sache angelegt gewesen zu sein, nach der Übergabe auftreten, sind niemals von der gesetzlichen Mängelhaftung erfaßt - das war übrigens auch früher schon immer so, da hat sich nichts durch "neues EU-Recht" geändert.

Die Rechte, die sich aus der Mängelhaftung ergeben, sind:

ein Anspruch auf Nacherfüllung nach Wahl des Käufers, also
Lieferung einer neuen Sache oder

Reparatur der gelieferten Sache (Nachbesserung)
wenn nicht innerhalb einer vom Käufer gesetzen Frist erfolgreich nacherfüllt wurde:
Rücktritt vom Kaufvertrag oder

Minderung des Kaufpreises.
Sollte daneben ein Schaden durch schuldhaftes Verhalten des Verkäufers entstanden sein, so ist er u.U. auch zum Schadensersatz verpflichtet.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Beweisführung!

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen.
Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung:
Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Das heißt konkret, nach 6 Monate muss man ggf. als Käufer nachweisen, dass der Defekt am Drucker bereits bei der Übergabe vorlag!!! Diese Beweisführung ist leider bei komplizierten Geräten für den Endverbraucher oftmals nahezu unmöglich, oder verlangt ggf. ein teures Gutachterverfahren, welches dann auch noch im Streitfall vom Gericht anerkannt werden muss.

Capitaen Z, Du siehst also Recht bekommen und Recht haben, sind im Streitfall ganz unterschiedliche Dinge. Denn in good old Germany bekommt der Recht, der es sich vor Gericht erstreitet!
Und das kostet bei einem Streitwert von nur 300 €, schnell mehr als der Drucker selbst! Von den Nerven und der Zeit die soetwas kostet mal ganz abgesehen.

In so fern triffst Du mit "...sie hätten natürlich sagen können das Produkt sei einwandfrei gewesen und es wäre meine Schuld, aber Epson weiß selber das die Einheiten Fehleranfällig sind", genau den Punkt! ...SCHWEIN GEHABT! ;o)
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