Epson ReadyPrint Flex 2026/04: Preiserhöhung für Tintenabo-Tarife mit monatlich 30 bis 500 Inklusivseiten von Ronny Budzinske
Epson ReadyPrint Flex 2026/04 - Preiserhöhung für Tintenabo-Tarife mit monatlich 30 bis 500 Inklusivseiten
Epson ReadyPrint Flex 2026/04: Preiserhöhung für Tintenabo-Tarife mit monatlich 30 bis 500 Inklusivseiten von Ronny Budzinske
Hier die schnelle Google-Suche:
Bindung: Einseitige Preiserhöhungen sind ohne vorherige Vereinbarung nicht erlaubt.
Voraussetzungen für Erhöhungen: Eine Preisanpassungsklausel in den AGB muss vorliegen, die Erhöhung muss auf unvorhersehbaren Mehrkosten basieren und die Klausel darf den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
Sonderkündigungsrecht: Bei einer Preiserhöhung haben Kunden in der Regel das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Ankündigung: Erhöhungen müssen schriftlich und rechtzeitig angekündigt werden, wobei auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden muss.
Widerspruch: Bei unberechtigten Preiserhöhungen ist ein Widerspruch ratsam.
Hier die Rückmeldung zu meinem Ticket:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank, dass Sie den Epson technischen Support kontaktiert haben.
Die Preisänderung bei ReadyPrint wurde ab diesem Monat auf alle Tarife angewendet. Bereits wurde automatisch eine Information per E-Mail an alle Kunden versendet, damit jeder rechtzeitig über die Anpassung informiert ist. Dadurch hatten Kunden genügend Zeit, ihren Tarif bei Bedarf anzupassen, ein Downgrade vorzunehmen oder andere Änderungen vorzunehmen, bevor die neuen Preise angewendet wurden.
Ein Hinweis auf Sonderkündigungsrecht sehe ich in der Info-Mail nicht wirklich prominent verankert. Ich sehe mich auch nicht unbedingt in der Pflicht, etwas tun zu müssen, nur weil Epson meint, neue Preise aufzurufen.
Wenn sie das schon wollen, müssen sie sich proaktiv um eine Zustimmung kümmern oder mich kündigen. Das würde bedeuten: auch die Leute kündigen, die das Abo nicht mehr auf dem Schirm haben und somit auf die Zustimmungsbitte nicht reagieren.
also solche rechtliche Thema können vom DC im Detail nicht behandelt werden.
Ich habe meine Bedenken im Artikel ja untergebracht.
Ein Sonderkündigungsrecht braucht es ja hier imo aber gar nicht, weil man Zeit hat, ganz regulär zu kündigen. Es gibt ja keine Frist. Im Text wird ja auch erwähnt, dass man kündigen kann.
Ich werde nächste Woche nochmals nachhaken, wie sich die Sache für Epson darstellt.
Gruß,
Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
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