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Kauf bei Notebooksbilliger

von
Hallo Freunde des geizigen Geldbeutels.

Heute habe ich auch mal einen Kauf bei dem Händler gemacht.
Ein "neues" hochpreisiges Cherry Tastatur-Set.
Nach Prüfung mit einer Handelsware vom bekannten Großhändler fällt sofort auf, das die Verpackung anders versiegelt wurde.
Hier wurde anstatt dem üblichen runden Klarsiegel ein weißes Papiersiegel verwendet.
Gerne werden refurbished Geräte derart gelabelt.
Bei genauerer Betrachtung der Geräte unter Lupe sind Gebrauchsspuren erkennbar.
Unter anderem ohne Lupe erkennbar an den weißen Gummifüssen.
Das Set war 50% billiger und deshalb dachte ich mir wie alle anderen die dort kaufen,
Preis geht vor-Mißtrauen ausblenden.

Leider jedoch hat sich mein weiterer Verdacht erhärtet.
von
Für den Fall, dass hier ein Verantwortlicher von der Firma Notebooksbilliger.de mitliest, empfehle ich Dir, im Hinblick auf die §§ 186, 187 StGB, die Verpackung mit dem weissen Papiersiegel gut aufzubewahren. ;)

Aber danke für Deinen Hinweis.
Beitrag wurde am 06.10.22, 14:06 Uhr vom Autor geändert.
von
Ohne jetzt den Angebotstext zu kennen und natürlich einem Bild der Rechnung weiß ich ja gar nicht was du gekauft hast. Wenn jetzt auf der Rechnung nicht extra angegeben ist, dass es sich um Neuware handelt, analog zu dem was du bei Reparaturen dauernd forderst, darf es nach deiner Logik ja auch was anderes sein, oder muss es sogar so sein.
von
Stimmt, da hast Du recht. Da auf der Rechnung auch die Seriennummer des Produkts hinterlegt ist, werde ich die Veröffentlichung später noch nachholen. Es müssen sich diese Fälle häufen oder mehr Stimmen finden, um meinen Vorwurf zu kräftigen.
Dann steht man nicht alleine da. Bei den Druckköpfen ist dem ja so. Da gibt es auch keine Seriennummern der Köpfe auf der Rechnung. Demnach kann es alles sein.
Ausserdem möchte ich die Nutzer sensibilisieren, um darauf genauer zu achten.
Beitrag wurde am 06.10.22, 14:50 Uhr vom Autor geändert.
von
Naja, das mit der "Neuware" ist ein wenig kompliziert. Die Verpackung mit/und oder ohne Siegel kann man außen vor lassen, in Streitfällen geht es immer um die Ware an sich und nicht um die Umverpackung.

Die Frage in solchen Streitfällen ist ab wann eine Ware gebraucht ist, die Juristen sind sich da nicht einig und es gab hierzu unterschiedliche Urteile, eine gesetzliche Definition gibt es diesbezüglich nicht.

Tendenziell wird ein in Augenschein nehmen (bei Geräten auch einschalten) und wieder in die Verpackung zurücklegen/schicken nicht dazu führen dass eine Ware hierdurch zu gebrauchter Ware wird.

Wo hier die Grenze, insb. bei den erwähnten "Micro-Kratzern" ist, ist schwierig zu beurteilen.

Neu muss aber nicht Fabrikneu sein, es sei denn die Ware wird explizit als Fabrikneu beworben, was üblicherweise nicht der Fall ist.
von
Mit den Sätzen steht doch IMO der Vorwurf im Raum, dass keine Neuware geliefert wurde ..., die der Käufer aber erwartet hat.

Am Rande sei nur erwähnt, dass der Hinweis "neu" bei einer Kaufsache nichts mit der Verpackung zu tun hat. Für den Begriff "neu" ist lediglich der Zustand - also dessen Mangelfreiheit - des Kaufgegenstandes, maßgeblich. Die Frage der Verpackung (z. B. deren Zustand) kann aber durchaus bei der Beurteilung von Nebenpflichten aus dem Kaufvertrag eine Rolle spielen.

Damit beende ich meine Exkursion in das Rechtsinstitut des Kaufrechts ... ;) :) .
von
Ich glaube, das kann einem bei jedem Online Händler passieren. Ich hatte Anfang des Jahres so einen Fall. Eine USV von APC, der Kontrollzettel hatte das Datum April 2022, die verbaute Batterie war von 2015. Gekauft als Neuware, zum regulären Preis. Der Karton wurde bereits geöffnet, das konnte man gut erkennen, hat mich aber erst nicht weiter gestört. Nur als ich die Batterie anschließen wollte war diese
a) bereits verkabelt
b) Datum von 2015
Das Ding ging dann natürlich postwendend zurück...
von
Und sogar im Einzelhandel! Wenn sich ein Kunde im Laden ein Gerät zeigen lässt (ist ja nicht alles in der Ausstellung), wird er es anfassen, die Verpackung wird logischerweise geöffnet, usw. Der Händler wird das Gerät dann aber ganz bestimmt nicht als Gebrauchtware verkaufen!

Mitunter sind aber "Ausstellungsstücke" günstiger. Das ist aber auch angemessen, schließlich werden Waren die über einen gewissen Zeitraum ausgestellt sind deutlich mehr angefasst als ein Gerät was nur zu diesem Zweck kurz ausgepackt wird.
Beitrag wurde am 06.10.22, 20:48 Uhr vom Autor geändert.
von
Der Laden ist halt einfach schlecht, das muss man eben vor dem Kauf dort wissen und entsprechend wissen worauf man sich einlässt.
von
Solche Pauschalaussagen sind hier nicht angebracht. Keiner kann das hier speziell nachprüfen. Dazu gibt es andere Foren. Das hat doch nichts mit Druckerproblemen zu tun.
Ich und meine Familienmitglieder haben da noch nie was "Schlechtes" bekommen. Die Ware war immer einwandfrei und wie beschrieben und schnell da.
Grüße
Maximilian
von
Wenn nichts hinterfragt wird und man mit allem einverstanden ist, dann ist die Einstellung richtig.
Damit lebt es sich sicherlich auch leichter.
Leider jedoch gibt es auch andere Strömungen.
Ich hatte auch schon öfters nach der Garantie bei Reparaturgeräten festgestellt, das es starke Ungereimtheiten gibt. Und da war NB immer dabei.
Und sorry Maximilian, es ist mir echt zu viel Aufwand hier alles zu dokumentieren, wobei gewisse Personen alles zerpflücken würden. Das Ergebnis wäre das Gleiche.
Deshalb soll man glauben was man will, die Gedanken sind frei.
Rechtlich ist das bestimmt richtig. Aber wenn der Käufer das wüsste, hätte er dann den Kauf getätigt? Ich glaube die Mehrheit eher nicht. Im Internet ist es sehr gängig, angelogen zu werden. Ein kleiner Händler Vor Ort ohne breit angelegten Internetauftritt würde sich das dreimal überlegen so zu agieren.
Beitrag wurde am 06.10.22, 23:00 Uhr vom Autor geändert.
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