Rückruf: Canon Maxify GX7050 und GX6050: Bei einigen ausgelieferten Büro-Megatankern kann Tinte austreten von Ronny Budzinske
Rückruf: Canon Maxify GX7050 und GX6050 - Bei einigen ausgelieferten Büro-Megatankern kann Tinte austreten
Rückruf: Canon Maxify GX7050 und GX6050: Bei einigen ausgelieferten Büro-Megatankern kann Tinte austreten von Ronny Budzinske
Rate mal, warum der Drucker verkauft wurde ;-)
Wann hast du den Drucker denn gekauft?
Falls der Drucker die Fehlermeldung anzeigt, dann war er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nicht zur Reparatur, denn ansonsten wuerde das alles keinen Sinn ergeben.
Hab das jetzt erst gelesen das die Meldung da eine Meldung kommen muss. Also scheint der schon durch den Service zu sein :)
Ich habe aber mal bei Canon angerufen, die wollen das prüfen ob der schon zur Reparatur war und mich dann informieren. Na mal überraschen lassen ;)
Ronny kannst Du unsere Posts in dem anderen Thread hier her verschieben? Wäre sicher sinnvoller, natürlich nur wenn das geht.
Ich wünsch mir gerade die Diagnose Paranoia, also das ich irre.
Hat sich dein Fall mittlerweile eigentlich geklärt?
Gruß,
Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
ich führe das Thema mit der Seriennummer im anderen Thread fort
DC-Forum "MAXIFY GX7050 - Fragen"
Meins ist noch am Laufen , wie gesagt ich habe da massive Unstimmigkeiten mit Saturn was die Verbraucherrechte angeht.
Hatte ich allerdings schon erwartet, ist ja kein Alleinstellungsmerkmal von Saturn , Gewährleitungsrechte nur bedingt oder völlig umgehen zu wollen, indem man u.a. auf den Hersteller verweist ect.
Nachdem ich mit der Filiale telefoniert hatte , welche mich an den Onlineshop verwiesen hat, man von diesen immer wieder die gleiche Standard Antwort bekommt, man solle in die Filiale und auf den Wunsch der Ersatzlieferung nicht eingeht,
habe ich Nägel mit Köpfen gemacht und mein Gewährleistungsansprüche beim Onlineshop der Geschäftsführung per Einschreiben und strikter Fristsetzung eingereicht. Sowie sollten, die wieder nicht individuell antworten, oder mir keine unzumutbaren Gründe nennen können, warum eine Ersatzlieferung nicht möglich sei, vorsorglich gleich den Rücktritt zum Ende der Fristsetzung angekündigt.
Ist ja eindeutig geregelt: §439
1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Denke, das ES wird heute oder Montag dort ankommen. Heute morgen befand es sich im Verteilerzentrum Freising.
War eh erst mal komisch , da in der Kundenservicemail , anderen GF standen ( bis auf einen ) , wie im Impressum oder auf der Rechnung mit unterschiedlichen HRB Nummern. Naja egal den einen von welchem ich ausgehe , dass er auf jeden Fall aktiv ist habe ich als Hauptadressat benannt, da jetzt nicht auch noch die Handelsregister durchforsten wollte was nun richtig ist.
Auf jeden Fall hat die Passauer Filiale wieder einen ganz anderen GF und Eintrag an deren Amtsgericht. Womit der Filialmitarbeiter, mit welchem ich telefonierte, wie bereits erwähnt vollkommen recht hat , wer der rechtl. Vertragspartner ist, ok wusste ich eigentlich ja auch.
Sehe es schon kommen, im Endeffekt landet das Ganze wieder vor Gericht, so wie letztes Jahr mit unserem Urlaub. Aber offensichtlich ist es für die immer noch billiger, im Endeffekt , inc. Anwalts und Gericht Kosten alles zu zahlen, als sich ganz einfach an die Verbraucherrechte zu halten.
Was ist so schwer dran Drucker schicken ( mit nicht betroffener SN), man hätte in dem Fall sogar wieder eine orig. VP für den sicheren Rückversand und wir würden noch nicht mal auf Abholung bestehen, wenn mein Mann dies dann an einem Fr./ Sa zur Post fahren kann( die wirklich nicht weit weg ist), zumal wir glücklicherweise über eine kleine Transportkarre verfügen. Ich kann dies leider aus gesundheitl. Gründen nicht, erledigen. Geht ja schlecht mit Krücken und wenn man immer noch nicht wieder selbst Auto fahren, bzw. schwer heben kann , was bei dem Gerät ja schon für einen Gesunden eine Anstrengung ist .
Da bestellt man Online und dann soll man mal eben so ( da es ja mehrmals notwendig mind. 4x hin und her fahren = 240 km) , merkwürdiger Weise bei einem Widerruf ist das alles kein Problem , ein Label zu bekommen.
Habe keine Garantieverlängerung gemacht.
Welche Optionen habe ich?
wende dich Mal an den Canon-Service. Du hast 24 Monate Garantie - also noch bis Ende diesen Jahres.
Gruß,
Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
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