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EP 1 536 297 B1 - Canon verliert Patent zur Aufbereitung von Tonerkartuschen

von
In 2004 hat Canon ein Patent zu Tonerkartuschen angemeldet. Geschützt werden sollten Techniken zu deren Aufbereitung. Laut dem Verband "ETIRA" handelt es sich dabei jedoch um den damaligen Stand der Technik. Eine Klage war erfolgreich und das Patent wurde nun widerrufen.

EP 1 536 297 B1: Canon verliert Patent zur Aufbereitung von Tonerkartuschen von Ronny Budzinske
von
Lieber Herr Budzinske,
danke für den sehr interessanten Bericht.
Wie wir aus der Entscheidung lernen, kann ein erteiltes Patent erfolgreich bekämpft werden.
Besonders kritikwürdig ist der nachgewiesene Umstand, dass Canon das Patent nur zur Behinderung des Wettbewerbs angemeldet hat.
Ich bin überzeugt, dass es nicht das einzige Patent ist, das nur den Wettbewerb behindern soll und die Patentierung einer Überprüfung nach Einsprüchen nicht standhalten würde.
Vielleicht kommt jetzt Bewegung in die durch Patente geschützten Produkte wie Tonerkassetten und Tintenpatronen.
Wenn ich sehe wie viele hochwertige Produkte in der Kfz Branche nachgebaut werden dürfen, verstehe ich nicht, dass der Drucker Branche die Abschottung gelingt.
Mit freundlichen Grüßen
Privatus
von
Sowohl zu dem Artikel als auch zum Kommentar dazu istg glaube ich eine kleine Erläuterung notwenidig, der ich einen ganz wichtigen "Disclaimer" voranstellen möchte: Es handelt sich bei diesem Posting nicht um eine Meinungsäußerung, sondern um eine Diskussion der patentrechtlichen Sachlage. Die kann man gut oder schlecht finden, aber sie ist so wie sie ist. Außerdem ist es mir wichtig zu betonen, dass ich weder mit Canon noch mit ETIRA irgendwie verbunden bin.

Das fragliche Patent ist nicht gelöscht worden, sondern es wurde widerrufen. Dieser Beschluss bedeutet, dass das Patent bzw. die Rechte daraus nie existiert haben. Wie kam es nun dazu?

Die fragliche Patentanmeldung wurde am 30.6.2004 hinterlegt und nach einem Prüfungsverfahren wurde das Patent am 8.1.2014 erteilt. Nun ist es so, dass innerhalb von neun Monaten nach der Erteilung gegen das Patent im Rahmen des Einspruchsverfahrens Einwände vorgebracht werden können und genau von diesem Recht hat ETIRA Gebrauch gemacht. Der Einspruch kann nur auf sehr eng gefasste Gründe gestützt werden:
1.) Mangelnde Patentfähigkeit (d.h. der Gegenstand der Erfindung war bereits vor der Anmeldung bekannt oder naheliegend)
2.) Mangelnde Ausführbarkeit (die Erfindung ist nicht auf eine Weise offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen bzw. nachmachen kann).
3.) Unzulässige Erweiterung (es wurden im Laufe des Prüfungsverfahrens Gegenstände hinzugefügt, die nicht Teil der ursprünglichen Offenbarung waren).

Der Umstand, dass der Patentinhaber den patentierten Gegenstand nicht nutzt, ist kein Grund, das Patent anzugreifen. Durch bloße Nichtnutzung kann ein Patentinhaber sein Patent nicht verlieren. Patente, die lediglich den Zweck haben, die Konkurrenz zu blockieren, sind zulässig.

Der Einspruch gegen das Canon-Patent wurde auf den ersten und den dritten genannten Einspruchsgrund gestützt und zunächst von der zuständigen Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes zurückgewiesen. Dagegen hat ETIRA Beschwerde eingelegt und was nun bekannt wurde, ist die Entscheidung der zuständigen Beschwerdekammer, die darauf lautet, das Patent im vollen Umfang zu widerrufen. Grund dafür war, dass der Gegenstand für bereits durch den Stand der Technik nahe gelegt befunden wurde.

Der Umstand, dass in der Kfz-Branche Patente oft "nachgebaut" werden dürfen, hat mit der Philosophie in diesem Bereich zu tun. In der Kfz-Branche ist es sehr üblich, dass sich Unternehmen ihre Patente gegenseitig (meist gegen Zahlung) lizensieren. Das ist in anderen Branchen (z.B. Drucker) evtl. nicht so, um das beurteilen zu können, fehlt mir der Einblick.

Ein ganz wichtige Take-Home-Message ist allerdings, dass Patente nicht wegen Nichtnutzung widerrufen werden können und dass Patente, die nur der Blockierung der Konkurrenz dienen, zulässig sind.
Beitrag wurde am 27.08.21, 21:40 Uhr vom Autor geändert.
von
Hallo @Zn-Phtalocyanin,

deine Ausführungen klingen schlüssig. Der Artikel ist auch in der Tat recht knapp und zum teil auch etwas widersprüchlich und auch falsch. Ich werde das in Kürze etwas anpassen.

Zusammenfassend, wenn ich das richtig verstanden habe ...

- Das Canon das Patent selbst nicht genutzt mag "ärgerlich" sein, tut hier aber nichts zu Sache. Eine Erwähnung Wert ist es sicher allemal.
- "Problem" in dem Fall ist, dass die zu patentierende Technik schon bei Anmeldung "Stand der "Technik" war.
- Das Patent wurde eben nicht gelöscht, sondern war rückblickend nie gültig

Fragen:

Ich gehe mal davon aus, dass Canon die Technik hier zur Lizensierung angeboten hat, falls doch: könnte man die Lienzgebühren zurückfordern?

Ähnlicher Fall, falls Canon Anbieter wegen Mißachtung des temporär gültigen Patents auf Schadensersatz verklagt hat, was passiert?

Ich danke Dir sehr für deine Ausführungen!

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Hallo,

Was die Lizenzgebühren angeht, so weiß ich das nicht genau. Das fällt in den Bereich nationalen Patentrechts und ist außerhalb der Zuständigkeit des Europäischen Patentamtes, das nur für die Erteilung zuständig ist. Die Durchsetzung der Patentansprüche ist nationales Recht und wird in jeder Jurisdiktion etwas anders gehandhabt. Aber ich würde davon ausgehen, dass Rückforderungen möglich sind.

Problem des Canon-Patents war zweierlei: Einmal der Stand der Technik und zweitens die unzulässige Erweiterung (das ist eine Spezialität des Patentrechts, die dem Außenstehenden wahrscheinlich etwas schwer zugänglich ist). "Stand der Technik" ist übrigens alles, was der Öffentlichkeit vor dem Anmeldetag bekannt ist: Ein Vortrag in Ahmarisch auf einer lokalen Tagung in Äthiopien genauso wie handwerkliche Praxis der Pastunen in Afghanistan, die Bibel oder eine US-Patentschrift.
von
Lieber Zn-Phtalocyanin,
danke für die Ergänzungen zum Bericht von Herrn Budzinske.
Mein Kommentar ist davon nicht betroffen und gilt uneingeschränkt.
Mit freundlichen Grüßen
Privatus
von
Das kann ich so nicht stehen lassen, Selbstverständlich ist Deine Meinungsäußerung von meinem Kommentar nicht betroffen, aber wenn Du so möchtest die Grundlage Deiner Meinungsbildung.

Du sagst, dass Du nicht verstehst, warum in der Druckerbranche nicht gelingt, was in der Autobranche klappt. Mein Posting liefert die Antwort darauf und insofern ist Dein Kommentar von meinem Posting schon betroffen. Ob es "uneingeschränkt gilt" vermagst letztlich aber nur Du zu entscheiden. Mein Ziel war es nicht, eine Meinung zu sagen, sondern nur Fakten zu liefern, die aus meiner Sicht in der Diskussion fehlten.
Beitrag wurde am 28.08.21, 08:42 Uhr vom Autor geändert.
von
Lieber Zn-Phtalocyanin,
Ich kann das nur als Vermutung uns nicht als Faktum verstehen.
Ergänzend möchte ich anmerken, dass ich nur vom Nachbau und nicht vom Nachbau von Patenten in der Autobranche gesprochen hatte. Der Nachbau von Patenten ist und bleibt gesetzwidrig.
Mit freundlichen Grüßen
Privatus
von
Ich muss hier nochmal widersprechen. Die Kultur der gegenseitigen Lizensierung in der Autoindustrie ist in der Patentbranche hinlänglich bekannt und auch nachvollziehbar. - Im Gegensatz zur Druckerbranche. In der Druckerbranche ist es schließlich etabliertes Geschäftsmodell, das eigene Zubehör verkaufen zu wollen - sprich die Patronen. Für eine Erfindung wie den Dreipunkt-Sicherheitsgurt (kam von Volvo) kann es Volvo egal sein, ob VW sie verbaut, weil das Volvo nicht daran hindert, etwas zu verkaufen. Wenn man aber die Konkurrenz darin blocken kann, zum Beispiel nachgemachte Patronen herzustellen, geht das ans eigene Geschäft.

Übrigens ist das "Nachbauen" von Patenten nicht per se gesetzeswidrig. Unter Lizenz ist alles möglich. Und zu Versuchszwecken ebenso. Gesetzeswidrig wird es erst, wenn man eine Erfindung unlizensiert gewerblich nutzt.
von
Lieber Zn-Phtalocyanin,
in meinem Sprachverständnis ist der Nachbau eine nicht lizenziertes Produkt.
Mit freundlichen Grüßen
Privatus
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