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Amazon-Marktplatz - Nach Canon lässt offenbar auch Epson zahlreiche Nachbauten entfernen

von
Nachdem Canon fast täglich Kartuschen von Drittanbietern mit vermeintlichen Patentverletzungen mit Hilfe von Amazon von dessen...

Amazon-Marktplatz: Nach Canon lässt offenbar auch Epson zahlreiche Nachbauten entfernen von Ronny Budzinske
von
@VenomST es hilft doch jetzt hier aber niemanden weiter, andere als Spinner zu bezeichnen.

Man kann sich ja über so einiges streiten. Sicher auch, ob das ein oder andere Patent sinnvoll oder nützlich ist. Aber darum geht's ja hier bei diesem Thema gar nicht. Von daher verstehe ich auch die Unmut bei genau diesem Thema gar nicht.
Das ist doch aber nun nicht einer Demokratie unwürdig, wenn man nicht bei jedem Streit den Rechtsweg wählt.
Danke. Bei mir auch :)

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Unabhängig vom Rechtsweg, der aktuellen Rechtslage und dem seltsamen Zwang von Herrn Privatus Anbieter von Billigpatronen als "Robin Hood" zu sehen und grenzenlos zu verteidigen, hat Amazon auf seiner Plattform immer noch eine Art Hausrecht und kann bestimmte Händler oder Produkte aussperren. Wenn Edeka/Rewe/Lidl sich mit Coca-Cola streitet und deren halbes Sortiment temporär auslistet, lässt sich da rechtlich nichts dagegen unternehmen, warum soll Amazon das nicht dürfen?
von
Lieber VenomST,
zu Ihrer unqualifizierten Meinung möchte ich nur klar stellen, dass nach den Regeln dieses Forums beleidigende Äußerungen keinen Platz haben.
"6.6. Im Text dürfen persönliche Beleidigungen, sexuelle oder rassistische Anspielungen nicht vorkommen."
Mehr ist zu Ihrem Beitrag aus meiner Sicht nicht zu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Privatus
von
Lieber Herr Buzinske,
die Kooperation Epson mit Amazon riecht sehr stark nach Selbstjustiz und ist deshalb von mir kritisiert worden. Amazon hat schon viele rechtliche Probleme am Hals, weil dieser Händler sich oft nicht an unsere europäischen Normen halten will.
Mit freundlichen Grüßen
Privatus
von
Lieber Hack_McJack,
ich freue mich, dass auch Sie eine Stellungnahme abgeben mussten.
Ihre laienhafte rechtliche Beurteilung des Problems hilft nicht weiter.
Was ich nicht stehen lassen möchte, ist die Behauptung ich hätte
"Anbieter von Billigpatronen grenzenlos verteidigt".
Diese Aussage ist eine Unterstellung, die mit keiner Silbe zutrifft.
Ich bin kein Verteidiger von chinesischen NoName Patronen, was jeder erkennen kann, der sich die Mühe macht und meine Stellungnahmen liest.
Epson soll endlich am Rechtsweg den Anbietern und Produzenten der NoName Patronen
entgegentreten. Das ist die richtige Vorgangsweise.
Zum "Hausrecht" von Amazon: Damit hat Amazon genügend Probleme wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht der EU.
Mit freundlichen Grüßen
Privatus
von
Hallo @privatus
Nein, das ist nicht der richtige Weg. Wenn nicht notwendig, sollte man den Rechtsweg auch nicht wählen und die Gerichte mit unnötigen Klagen belasten.

Dass Amazon sich wegen dieser NoName-Anbieter nicht mit Patentinhabern anlegen will ist doch Amazons gutes Recht.

Wenn der Produzent von noName-Patronen sich zu unrecht in den Verdacht der Patentrechtsverletzung gebracht fühlt, könnte er das ja gerichtlich klären lassen und Epson auf Unterlassung verklagen. Das wäre der richtige Weg. Aber warum machen die Produzenten von noName-Patronen das wohl nicht?

Dies ist in der Angelegenheit übrigens mein erster und auch mein letzter Kommentar.

Grüße
Jokke
von
An alle, die mich überzeugen wollen, dass es falsch ist den Rechtsweg zu beschreiten.
Amazon hat Probleme mit der EU wegen Wettbewerbsverletzungen.
Dieses Unternehmen zum Richter über Patentrechtverletzungen zu ernennen bedeutet den Bock zum Gärtner zu machen.
Wenn man ohne Rechtsweg Probleme lösen will, muss man das Gespräch mit dem Gegner suchen, um einen Vergleich zu erzielen.
Selbstjustiz ist in der EU keine akzeptable Option.
Privatus
von
Hallo,
du solltest hier nicht die Tatsachen verdrehen. Niemand sagt, dass es falsch ist, den Rechtsweg zu beschreiten. Wenn er nun aber nicht notwendig ist, dann muss der nicht gegangen werden. Das ist ganz einfach.

Gruß,

Ronny Budzinske
www.druckerchannel.de
von
Hallo,

man schaue mal auf das Prioritätsdatum, auf der ersten Seite unter (30): die Anmeldung beruht auf 4 japanischen Patentanmeldungen, die zwischen 03.04.2001 und 31.08.2001 erfolgten. Das heißt, nach 20 Jahren, also vom 03.04.2021 bis 31.08.2021, und das ist in wenigen Wochen, laufen die Ansprüche aus. Wegen dieser kurzen Zeit verbrennt sich niemand mehr die Finger.
Es handelt sich übrigens um die Patrone, die damals im Epson C64 und C84 usw. eingesetzt wurde. Ich sehe das deshalb sofort, weil ich diese damals zerlegte und genau studierte, um sie nachfüllbar zu machen.

Gruß
von
Die Dauer des Patentschutzes beginnt mit der Erteilung und nicht mit der Anmeldung. Das geht dann doch noch bis 2022 oder länger. Ich habe jetzt nicht zu jedem Patent geschaut, wann es erteilt wurde. Die Gewinne schrumpfen auch bei Epson und jetzt wird halt geschaut was getan werden kann. Nur weil die lange mit dem Missbrauch leben konnten, bedeutet das halt nicht, das für immer geduldet wird.
Ich würde mich bei meinen Erfindungsmeldungen bei nicht genehmigter Nutzung auch ärgern und dann dagegen vorgehen.
Grüße,
Maximilian
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