Alle Canon-Resetter von Sudhaus, Peach und Artech im Überblick: Volle Füllstandskontrolle von Florian Heise
Alle Canon-Resetter von Sudhaus, Peach und Artech im Überblick - Volle Füllstandskontrolle
Alle Canon-Resetter von Sudhaus, Peach und Artech im Überblick: Volle Füllstandskontrolle von Florian Heise
Im Internet konnte ich diesbezüglich nichts! finden, man könnte annehmen, es handelt sich um ein Thema, welches nur von Druckerchannel allein gepflegt wird. Und Canon kann doch schließlich keine Patente auf etwas anmelden, was sie gar nicht produzieren. Woher sollten sie also das Recht für die Abmahnungen nehmen? Ich schätze, ihr lasst euch da gerade vor den Karren eurer Werbekunden oder anderer Händler spannen...
Fakt ist doch, und damit darf zumindest MEINE Sichtweise doch wohl als erwiesen angesehen werden, dass man Patente nur auf eigene NEUE Erfindungen anmelden kann, wie ja auch der zitierte Artikel zu den Patenten besagt. Das Entschlüsseln des elektronischen Patronenchips ist daher im Grundsatz sicher keine patentierbare Lösung, und war es ja auch in der Vergangenheit nicht. Zumal es die Resettergeräte schon seit langem gibt und die darin enthaltene Software auch. Das simple Austauschen eines Softwareschlüssels ist zweifellos auch keine patentierbare Errungenschaft, soweit Software überhaupt patentierbar ist. Worin sollten also die von Canon ggf. einklagbaren Rechte bestehen. Kein Gericht und kein Anwalt in Deutschland würde eine Abmahnung unterschreiben, für die nicht wenigstens eine Rechtsgrundlage erkennbar wäre.
Liegen euch in der Redaktion solche Abmahnungen vor, die gegen Händler ergangen sein sollen? Dann zitiert doch bitte mal, was der darin beanstandete Rechtshintergund ist. Ich denke, das würde hier Viele interessieren, vor allem Händler oder solche, die es werden wollen.
Wir können also festhalten, dass Canon "im allgemeinen" Abmahnungen verschickt, wenn es um Nachbauten von Patronen geht, um Chips und Autoresett-Chips. Das wird auch durch die Information von Heise in Post#17 und #19 gestützt und es ist, wie schon gesagt, auch logisch begründbar, das die Canon-Patronen nebst Chips durch Patente geschützt sein können und wahrscheinlich auch sind.
Es gibt aber offenbar weder hier im Forum noch in den Weiten des WWW auch nur das geringste Indiz dafür, dass es für Resetter Abmahnungen gibt. Es wäre schön, wenn ihr im Interesse eurer Leser mal den offenbar unbegrenzt nutzbaren und zudem mit einem Preis von nur 15US$ auch sehr günstigen Resetter von SureJet testen könntet (Alibaba).
Nachdem der endlos-Resetter inzwischen bereits seit mehreren Wochen auf Ebay angeboten wird, darf das wohl als Beweis angesehen werden, dass man keine Abmahnungen erhält, wenn man einen solchen Resetter anbietet, oder zumindest dass man sie nicht wirklich fürchten muss. Es ist wohl kaum vorstellbar, dass Canon ein solches Angebot, gerade auf Ebay, nicht SOFORT angreifen und durch eine einstweilige Verfügung verhindern würde, wenn sie es denn wirklich könnten. Und ich bleibe dabei: M.E. kann es kein Patent geben, welches gegen den Bau und Vertrieb von Resettern schützt, denn die Resetter sind als Produkte ja schon lange am Markt und damit selbst nicht mehr patentierbar. Und die m.E. sehr wohl patentierbaren Chips (=Hardware) von Canon werden ja hierbei nicht im geringsten angetastet noch nachgebaut. Canon hätte es zweifellos auch gar nicht nötig, alle 2 Jahre neue Cips und Druckköpfe zu entwerfen, wenn sie die Resetter gerade so verbieten könnten.
Wer hier also immer noch die Mär von den Abmahnungen zu Resettern (nicht Patronen oder Chips!) pflegen will, möge doch wenigstens so freundlich sein, mal eine solche Abmahnung hier vorzulegen. Einfach nur zu sagen "Canon macht das eben so" nur weil Canon vielleicht mal einen Resetchip-Anbieter abgemahnt hat (was ja patentrechtlich auch gut erklärbar wäre) halte ich für völlig unnötige Panikmache. Man muss schon unterscheiden...
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