Zunächst bestellte ich 5 Tintenpatronen für den
Drucker "Epson Stylus" DX 4400 und erhielt nach
Vorkasse und extrem langer Wartezeit zur 4 Patronen übersandt.
Aufgrund meiner Reklamation erfolgte die Nach- sendung der fehlenden Patrone.
Die drei verschiedenen Verpackungen für die vier
unterschiedlichen Farbpatronen (Cyan, Yellow, Magenta und Schwarz) machten mich stutzig und veranlassten zu einer Nachfrage.
Die Antwort fiel recht eigentümlich aus, ich musste sie jedoch aufgrund fehlender anderslautender Informationen hinnehmen.
Alle Tintenpatronen sollten entsprechend der Werbung von Gubidu mit den Original-Patronen kompatibel sein.
Nach dem Einsatz der 1. dieser neuen Tintenpatronen war festzustellen, dass der Drucker nicht mehr einsatzbereit war.
Wiederholte Reinigungen führten zu keiner Besserung, sondern vielmehr dazu, dass auch die weiteren noch gefüllten Original-Tintenpatronen gewechselt werden sollten (die Anzeige hatte sich auf "leer" gestellt.
So wechselte ich nach und nach die noch gefüllten Tintenpatronen gegen die "neuen" angeblich kompatiblen Patronen des Unternehmens Gubidu aus, ohne dass der Drucker hiernach einsatzbereit wurde.
Sämtliche zu bedruckenden Seiten kamen dauerhaft unbedruckt aus dem Drucker.
Ich teilte diesen Umstand unter Fristsetzung per Email dem Unternehmen mit, ohne zunächst eine Antwort hierauf zu erhalten.
Nach sage und schreibe 10 (!) Emails über näherungsweise 1 Woche hinweg und wohl auf
Intervention des Vertriebsunternehmens (Ashampoo GmbH & Co. KG) hin forderte mich Gubidu nach meiner zwischenzeitlichen Ersatzbeschaffung auf, die Artikel sozusagen unversichert als Warensendung auf meine Kosten zurückzusenden.
Eine unfreie Warenrücknahme wurde ausdrücklich abgelehnt!
Da ich zwischenzeitlich eine gerichtliche Klärung des Vorganges sowie eine staatsanwaltschaftliche Überprüfung angekündigt hatte, sah ich mich aufgrund des Fristablaufs und der zwischenzeitlichen Ersatzbeschaffung zur Beweissicherung natürlich daran gehindert, die
bereits ausgetauschen (noch vollen) Tintenpatronen von Gubidu frühzeitig zu einer angeblichen Überprüfung u. a. auf meine Kosten an das Unternehmen zurückzusenden.
Hierzu hatte ich auch bereits zuviel Negatives über die dann folgende Vorgehensweise gelesen.
Das Unternehmen verweigerte in der Folge weitere Angaben und die Vertriebsgesellschaft für Gubidu (Ashampoo GmbH & Co. KG) bat gar darum, keine Informationen mehr über ein Unternehmen namens "Gubidu" = gut u. billig drucken zu übersenden, da sie mit diesem Unternehmen nicht zusammenarbeiten würde.
Tatsache ist, dass es sich auch bei "Gubidu" um einen Bestandteil des Unternehmens BCC Printtechnik, Inh. Herr Seidel handelt, für das die Fa. Ashampoo GmbH & Co. KG den Vertrieb führt!
Gubidu sah das Thema als erledigt an und schwieg sich darüber hinaus aus.
Meiner Ankündigung folgend werde ich meine Schadenersatzansprüche aus der mangelhaften
bzw. ungeeigneten Lieferung nach zwischenzeitlichem Ablauf der gesetzten Frist zur Nachbesserung zivilrechtlich geltend machen und gleichzeitig Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen.
Darüber hinaus bleibt, dass m. e. wettbewerbs- widrige Verhalten im Zusammenhang mit der Weigerung einer unfreien Warenrücknahme klären zu lassen.
Aufgrund meiner vorgeschilderten Erfahrungen sowohl mit Gubidu als auch mit Herrn Seidel und des weiteren mit der Fa. Ashampoo GmbH & Co. KG als Vertriebsgesellschaft von Gubidu kann ich nur zur äußersten Vorsicht bei beabsichtigten Geschäften mit diesen Unternehmen raten.
Keinesfalls sollte der Kaufpreis vor Lieferung und
Überprüfung der Ware erfolgen, um nicht anschließend seinen Rückforderungen bzw. Schadenersatzforderungen "hinterherlaufen" zu müssen.
Alles in allem recht zweifelhafte Vorkommnisse und Vorgehensweisen bei diesen Unternehmen.