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Epson erzwingt Wartung

Epson Stylus CX3650Alt

Frage zum Epson Stylus CX3650: Multifunktionsdrucker (Pigmenttinte) mit Kopie, Scan, Farbe, Randlosdruck, nur USB, nur Simplexdruck, ohne Kassette, kompatibel mit T0441, T0452, T0453, T0454, 2004er Modell

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von
Mit Erschrecken haben wir heute in unsrem Büro feststellen müssen, das unser Epson Drucker CX3650 über den Bildschirm verlauten lässt, das einige Druckerkomponenten abgelaufen seien und der Drucker seit dem nicht mehr funktioniert. Bis kurz davor hat das Gerät immer einwandfrei gearbeitet. Auf telefonischer Nachfrage bei Epson in Meerbusch wurde uns mitgeteilt das nun ein kostenpflichtige Wartungsintervall notwendig sei um das Gerät weiter zu benutzen.
Dies doch absolut absurd. Wir haben unsere Drucker im Einzelhandel gekauft und bezahlt, niemand und nirgend wo gab ein Hinweis darauf das der Drucker ein Verfallsdatum hat. Ein Wartunsghinweis der aufpoppt wäre ja noch akzeptabel und auch gut, aber das man nicht mehr drucken kann ist absurd. Da Epson auf keine Beschwerde reagiert und auch nicht im Stande war uns mitzuteilen wie der Drucker wieder in Betrieb genommen werden kann mußten wir uns nun einen Neuen kaufen.
Wir werden nun juristisch prüfen lassen ob das so rechtlich überhaupt zulässig ist und klagen auf Schadensersatz.
In Zukunft sagen wir zu Epson, nein Danke.
von
nun ja, bei vielen Tintenstrahlern ist so eine Wartung erforderlich, der Austausch des Resttintenschwammes, das ist bei Canon so, auch bei Brother. Es ist eher die Überraschung mit dieser Meldung, daß das Gerät ohne deutliche Vorwarnung blockiert. Es wäre vielen Nutzern schon geholfen, wenn die Meldung als Vorankündigung früher kommt, bevor der Drucker blockiert. Viele Epson Drucker lassen sich mit dem SSC-Tool zurücksetzen, um mit dem Gerät weiterarbeiten zu können, der Schwamm sollte aber auf jeden Fall nach kurzer Zeit dann getauscht werden, dann wenn man es einrichten kann, ein Ersatzgerät hat oder etc...solch eine Wartung fällt auch normalerweise nicht unter Garantie, weil das kein technischer Mangel ist, der bei anderen Geräten nicht vorhanden ist. Leider ist es nur bei Großformatdruckern üblich, daß dieser Resttintenschwamm vom Kunden getauscht werden kann, und auch Laserdrucker haben einfachere Lösungen für den Resttonerbehälter, der vom Nutzer getauscht/geleert werden kann. Die Meldung kommt bei Epson nicht nach einer festen Zeitperiode, sondern nach einer bestimmten Zahl von gedruckten Seiten, und auch bei einem Tausch des Resttintenschwammes ist so ein Gerät weiterhin funktionsfähig.
Beitrag wurde am 04.06.08, 16:08 Uhr vom Autor geändert.
von
Hallo scotti,

diese Wartung bezieht sich auf den Resttintenbehälter. Vor allem Drucker mit Permanentdruckkopf verreinigen relativ viel Tinte. Und diese Tinte landet in dicken Windeln im Druckerboden. Sind diese Wattepads voll, fordert das Gerät zur Wartung auf.

Druckerchannel hat für viele Druckermodelle Workshops geschrieben, wie man diese "Resttintenschwämme" selber wechseln kann.

Diese Workshops finden Sie hier:

www.druckerchannel.de/...

Dies wird für Sie sicherlich keine Alternative sein. Aber vielleicht eine Hilfestellung für andere User mit demselben Problem.

Viele Grüße,

Florian Heise
www.druckerchannel.de / www.druckkosten.de
von
Wie z. B. Ede schon sagte, hast Du hoffentlich auch keinen Canon oder Brother gekauft, denn die verreinigen auch Tinte um den Permanentdruckkopf in Schuss zu halten und diese landet eben im besagten Resttintenschwamm. Und Dir ist es bestimmt lieber, das der Drucker den Dienst verweigert, als das Dir die Brühe den Boden oder sonstwas ruiniert, denn Tinte, vor allem die Original-Epson-Tinte, wirste nur schwer bis gar nicht, vollständig entfernt kriegen.

Über eine Vorwarnung kann man freilich diskutieren.

Diese Meldung erscheint bei vielen Usern allerdings erst gar nicht, da sie nur wenig drucken. Und Vieldrucker haben dann bestimmt schon den Drucker gut in Gebrauch gehabt.

Vllt. wäre jetzt aber als Neuanschaffung ein Laser eine gute Alternative. :)
von
Ich möchte dazu nochmals festhalten das es unakzeptabel ist ein Gerät, das man sich gekauft hat, ohne weitere Lizenzverträge oder Serviceverträge spontan und ohne Vorankündigung durch die Hersteller Programmierung abschalten lässt.
Ein Hinweis zur notwendigen Wartung ist zweckmäßig und absolut begrüßenswert, aber so geht das auf gar keinen Fall.
Auch wenn wir noch so viel gedruckt haben, das Gerät hat uns überzeugt durch seine Druckqualität, bis zuletzt, besonders auch beim Fotodruck.
@ Steps: warum soll ich mir einen Laserdrucker kaufen, wo der Unterhalt noch erheblich teurer ist?

Hier wurde durch den Hersteller nachträglich in erworbenes Privateigentum eingegriffen und dies ist nicht zulässig!

2 Stunden Arbeitsausfall und Neukauf eines Gerätes waren die Folgen.
Wir werden das einklagen. Wenn Epson wenigsten reagiert hätte.
Das ist vorsätzliche Täuschung. Ich werde über den Verlauf weiter berichten.

Viele Grüße aus Köln.
von
Na ja, ich kenne mich mit Epson Tintenpinkler bzw. generell mit den aktuellen Tintenpinkler kaum aus.
Aber ich kann dir versichern, das es im Office-Bereich genügend Maschinen gibt, die ebenfalls ihre Arbeit einstellen, wenn Kartuschen, Transferbelt's, Trommeln oder Resttonerbehälter am Ende sind !!
Das ist einfach so und garantiert dem Anwender eine immer gleich bleibende gute Qualität. Im Officebereich kommen diese "Wartungsmeldungen" aber rechtzeitig. Und auch da haben wir genug Kunden, die diese Meldungen ignorieren und dann ist das Geschrei groß.

Einzelhandel ????? Was erwartest du, wenn man solche Geräte seit Jahren z.B. bei Aldi kaufen kann !?

Ein Blick auf die Epson Seite hätte aber genügt:
esupport.epson-europe.com/...

... ob nun vor oder nach dem Kauf !

Binde dir nicht die Arbeit der Klage an's Bein, schade um die Zeit !!
von
@ svelam
Irrtum deinerseits. Vergleiche nicht Äpfel mit Birnen.
Ob bei Aldi oder im Facheinzelhandel gekauft, spielt keine Rolle.
Das Gerät darf eine Warnung aussenden, aber nicht einfach den Betrieb einstellen. Aber als Händler möchten Sie natürlich lieber teuere Office Geräte mit Wartungsverträgen verkaufen, das ist ja auch O.K. aber in diesem Fall ist es nicht rechtens, da beim Kauf eines solchen, immerhin Markengerätes, keinerlei Informationen
über diesen Sachverhalt einer begrenzenten Maximallaufzeit angegeben wird. Das Gerät ist nicht verschlissen sondern würde noch einwandfrei arbeiten wenn die Software anders Programmiert wäre.
Die Zeit einer Klage muß doch nicht ich aufwenden, sodern unser Anwalt freut sich solch Fahrlässigkeiten abzumahnen und ad bleibt genug Spielraum für eine entspr.Entschädigung. Man hätte ja auch Kundenfreundlich reagieren können.

Was mich allerdings zur hiesigen Diskussion wundert, hier sind scheinbar mehr Druckerverkäufer als Anwender. In anderen Foren sind doch erheblich mehr Epson & Co. geprellte unterwegs.
Ich dachte eigentlich dies sei ein Userforum.
von
Ist auch ein User-Forum. Wenn ein Reifen unangemeldet platzt, gehst Du da auch vor Gericht, weil er es nicht angekündigt hat? Verklagst Du auch den PC-Hersteller weil unangemeldet die Festplatte sich zerstört hat oder das Netzteil abgeraucht ist? Die Liste könnte man noch unendlich vorführen.

Anscheinend sehe ich es falsch, aber bis heute dachte ich, das ein Drucker ein Gebrauchsgegenstand ist und nichts ewig hält! Aber ich mach Epson mal den Vorschlag, das sie die Wartungsaufforderung ausschalten und den Kunden vorwarnen sollen, das bei gegebener Zeit Sach und Personenschäden wg. austretender Tinte nicht ausgeschlossen werden kann.

Aber wie gesagt, geh ruhig vor's Gericht, sind ja noch nicht mit banalem überflutet!♦

Btw. Der Resttintenschwamm ist verschlissen!
von
Was machst Du eigentlich, wenn dein Gerät mal defekt sein sollte?
Auch dann steht dein Gerät plötzlich und druckt nicht mehr - ohne Vorwarnung!!!

Den Hersteller verklagen?
2 Stunden Arbeitsausfall einklagen usw.?


Wenn man auf einem Gerät angewiesen ist, sollte man stets ein Erstzgerät bereit halten und wenns nur ein alter SW-Laser ist...

"Ich dachte eigentlich dies sei ein Userforum. "

hier schreiben alle, auch wenn dir manche Antworten nicht gefallen...
von
den Anwalt wird's freuen, wenn er für den Aufwand bezahlt wird, ohne Abschätzung der Erfolgsaussicht, nun ja, es wäre sicher gut, in 6 - 9 - 12 Monaten zu hören, wie die Sache vor Gericht ausgegangen ist.
von
:

Was hat die Büchse denn mal gekostet ?


Weis nicht, was er hat. Er findet hier ein perfekte Anleitung um diese Wartungsarbeit auszuführen ! Besser geht's nicht !
Beitrag wurde am 04.06.08, 21:29 Uhr vom Autor geändert.
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