Beim gewerblichen Handel über die Auktionsplattform eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur von 14 Tagen zu. Das entschied das Kammergerichts Berlin (Az. 5 W 156/06) in einem veröffentlichten Beschluss. "Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch".
Dies gelte dann, wenn nur ein Hinweis auf das Widerrufsrecht auf der Angebotsseite erfolge, nicht aber in einer E-Mail.
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