Gewährleistung ab 2022

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Seit dem 1. Januar gelten in Deutschland neue Bestimmungen für die Gewährleistung von Händler. Durch die Verdopplung der Frist bis zur Beweislastumkehr dürfte man diese bei einem zukünftig defekten Drucker im ersten Jahr einfacher durchsetzen können.

Erschienen am 3. Januar 2022 bei Druckerchannel.de, 1 Seite(n)

https://www.druckerchannel.de/artikel.php?ID=4546


Beweislastumkehr erst nach zwölf Monaten

Bereits seit 2002 gilt in Deutschland eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab dem Kauf von Neugeräten und mindestens einem Jahr beim Kauf von Gebrauchtwaren.

Im Gegensatz zur (freiwilligen) Garantie des Herstellers gibt es diese generell beim Kauf über einen deutschen Händler. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (nach §437 und §438 im BGB). Wichtig dabei ist, dass die Gewährleistung nur die Mängel abdeckt, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte und die gegebenenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Vorschein kommen und einen Defekt verursachen.

Beweistlastumkehr

Das Problem ist jedoch, dass (bisher ab dem siebten Monat) die sogenannte "Beweistlastumkehr" greift. Das bedeutet, dass der Händler vom Kunden verlangen kann, dass dieser den Nachweis erbringen soll, dass der Fehler bereits bei der Übergabe (dem Kauf) bestanden hat. In der Praxis ist dies oftmals kaum möglich oder nur durch teure Gutachten zu regeln.


Neue Regelung für Käufe am Januar 2022

Aus Sicht von Kunden gilt in diesem Punkt eine deutliche Verbesserung für Käufe seit dem 1. Januar 2022. Unter ansonsten fast gleichen Bedingungen hat der Gesetzgeber die festgelegte Frist auf zwölf Monate verdoppelt.

Sollte ein Drucker (oder ein anderes Produkt) nun nach 11 Monaten und normaler Benutzung ein Fehlerbild zeigen, so sollte die Durchsetzung der Gewährleistung beim Händler zukünftig einfacher sein.

Reparatur, Umtausch oder "Geld zurück"

Generell hat ein Händler bei einem Fehlerfall zunächst das Recht auf eine Nacherfüllung des Kaufvertrags. So kann dieser (z.B.) den Drucker in einer "angemessenen Zeit" reparieren lassen. Ein Anspruch auf einen Umtausch oder Rückabwicklung des Kaufs (Geld zurück) gibt es zunächst nicht.

Dies geht erst, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung mindestens ein Mal erfolglos versucht hat. Gleiches gilt auch für eine zu lange Reparaturdauer. Diese ist jedoch gesetzlich nicht klar festgelegt und hängt von der Komplexität des Produktes ab. Grob sollte man hier fünf bis sechs Wochen nicht überschreiten.

Garantie vom Hersteller

Ungeachtet von der Gewährleistung geben die meisten Hersteller eine Garantie für ihre Geräte ab. Diese kann (im Rahmen) freie Bedingungen enthalten z.B. den Ausschluss durch nicht originale Verbrauchsmaterialien verursachter Fehler.

In der Regel gelten Herstellergarantien für ein Jahr ab dem Kauf. Einige Händler geben sogar zwei oder bis zu drei Jahre. Für viele Tinten- und Laserdrucker gibt es zudem auch Aktionen, die eine kostenfreie Verlängerung der Garantie bei einer speziellen Registrierung kurz nach dem Kauf ermöglichen.

Garantie-Aktionen bei Tintendruckern

Aktualisiert am 15.3.2022

Kleinere Details angepasst. So kann man vom Kaufvertrag bereits nach einer erfolglosen Ausbesserung zurücktreten. Danke an @Gast_49468 für den Hinweis.

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